Benennung von drei Kinderbeauftragten für den Ortsbezirk 8
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die Anzahl der Kinderbeauftragten im Ortsbezirk 8 durch die Benennung einer weiteren Kinderbeauftragten für die Nordweststadt zu erhöhen. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer überproportionalen Kinderarmut in dieser Region und dem Bedarf an zusätzlicher Unterstützung für die Betreuung und Koordination.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zu den Kinderbeauftragten für Heddernheim und Niederursel eine eigene Kinderbeauftragte für die Nordweststadt zu benennen, d. h. die Anzahl der Kinderbeauftragten im Ortsbezirk 8 erhöht sich von bisher zwei auf drei Kinderbeauftragte.
Begründung
Die Geschäftsanweisung für die Kinderbeauftragten der Stadt Frankfurt sieht vor, dass der Ortsbeirat dem Magistrat pro Stadtteil eine Person als Kinderbeauftragte/n vorschlägt. Allerdings umfasst der Stadtteil Niederursel räumlich und sozial auch die Nordweststadt. Nach dem Segregationsmonitoring der Stadt Frankfurt ist die Nordweststadt überproportional von Kinderarmut betroffen. Darüber hinaus zeichnet sich die Nordweststadt durch eine große Fläche, zahlreiche Kitas/Schulen sowie vergleichsweise viele Spielplätze aus. Hierdurch entsteht eine deutlich höhere Betreuungs‑, Beteiligungs‑ und Koordinationslast, die eine zusätzliche ehrenamtliche Kinderbeauftragte erfordert. In diesem Sinne wird auch auf der Homepage der Kinderbeauftragten der Stadt Frankfurt die Nordweststadt mit einer eigenen Kinderbeauftragten in Personalunion mit Niederursel geführt (https://kinderbeauftragte-frankfurt.de/, Abruf am 18.05.2026).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2026OFOF 9/8Benennung von zwei Kinderbeauftragten für den Stadtteil NiederurselOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, Linke
- 11. Juni 2026Sie sind hierOMOM 141Benennung von drei Kinderbeauftragten für den Ortsbezirk 8Direktanregung
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1308Benennung von drei Kinderbeauftragten für den Ortsbezirk 8Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats