Pilotprojekt Ausstellungsvergütung - Bildende Künstler*innen
Zusammenfassung
Das Pilotprojekt zur Ausstellungsvergütung für Bildende Künstler*innen wird vorschlagen, um die Förderung der Frankfurter Freien Szene fortzusetzen. Die Mittel von jeweils 60.000 Euro pro Jahr sollen auch in Zukunft die kreative Arbeit von 192 Kunstschaffenden unterstützen. Die Evaluation des Programms hat seine Erfolge aufgezeigt und die Notwendigkeit zur Fortführung begründet.
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Thema Kultur verfolgenBericht
Auf Basis des Etatantrags E 169 wurden aus dem Produkthaushalt 2024/25 für zunächst zwei Jahre Mittel in Höhe von jeweils 60.000 Euro zur Vergabe von Ausstellungsvergütungen an Bildende Künstler*innen der Frankfurter Freien Szene bereitgestellt. Im Rahmen des daraufhin vom Kulturamt konzipierten Pilotprojekts Ausstellungsvergütung - Bildende Künstler*innen wurden insgesamt 192 Kunstschaffende in 54 Ausstellungen von 21 Ausstellungsplattformen unterstützt. Die Evaluation zeigt deutlich, dass das Förderprogramm sehr erfolgreich war und aus fachlicher Sicht fortgesetzt werden sollte. Ein detaillierter Bericht, aus dem die Konzeption, Durchführung mit genauer Kostenaufstellung und ein abschließendes Fazit der Projektphase zu entnehmen ist, ist beigefügt. Dieser lag ebenfalls bereits dem Bericht B 120 zum Etat-Antrag E 152 bei.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2024EE 169Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Pilotprojekt Ausstellungsvergütung - Bildende Künstler*innenEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 26. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 103 WochenBB 172Pilotprojekt Ausstellungsvergütung - Bildende Künstler*innenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis)