Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht die Einführung eines Pilotprojekts zur Vergabe von Ausstellungsvergütungen an Bildende Künstler*innen vor. Ziel ist es, den Künstler*innen ein kalkulierbares Einkommen zu ermöglichen und die Kulturförderung in Frankfurt zu stärken. Das Projekt orientiert sich am Modell aus Stuttgart und soll bis Ende 2025 evaluiert werden.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für ein Pilotprojekt zur Vergabe von Ausstellungsvergütungen an Bildende Künstler*innen der Freien Szene werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 60.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 60.000 Euro eingestellt.
Zielsetzung des Projektes ist es, dass Künstler*innen für die Ausstellung ihrer Werke in durch die Stadt institutionell geförderten Kultureinrichtungen eine Ausstellungsgrundvergütung und so ein kalkulierbares Einkommen für ihre Tätigkeit erhalten. Die Mittel für die Ausstellungsvergütungen sind dabei zunächst durch die jeweilig ausstellenden Institutionen zu beantragen. Das konkrete Vergabeverfahren und die Höhe der auszuzahlenden Ausstellungsvergütung wird durch das Kulturamt festgelegt, als Vorbild gilt das "Modell für Stuttgart".
Der Magistrat wird gebeten, Ende 2025 über die im Projekt gemachten Erfahrungen zu berichten und eine Beurteilung über die Eignung von Ausstellungsvergütungen für die städtische Kulturförderung abzugeben. Bei positiver Beurteilung wird der Magistrat gebeten, der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zur unterbreiten, die das Pilotprojekt in eine dauerhafte Struktur überführt, bspw. durch eine Satzung.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Bei den sogenannten Ausstellungsvergütungen handelt es sich um ein festes Künstler*innenhonorar, dass von Seiten der ausstellenden Institution für die Schau der präsentierten Werke gezahlt wird. Damit wird den Künstler*innen ein kalkulierbares Einkommen neben potentiellen Einnahmen aus dem Werksverkauf - der im Bereich der Freien Szenen nur sehr eingeschränkte Verdienstmöglichkeiten aufweist - ermöglicht. Ausstellungsvergütungen können im Rahmen der kommunalen Kulturförderung daher ein Mittel sein, um die Interessen der Freien Bildenden Künstler*innen, der sie ausstellenden Institutionen und der Stadt als primärer Zuschussgeberin in Ausgleich zu bringen. In den vergangenen Jahren haben sich daher Städte wie Berlin, Hamburg und Stuttgart dazu entschieden Ausstellungsvergütungen als Fördermittel im Kulturbereich einzuführen. Diese Schritte sind in den betroffenen Szenen und Kultureinrichtungen allgemein begrüßt worden. Mit einem vergleichbaren Pilotprojekt in Frankfurt ließen sich Erfahrungen sammeln, ob diese Form der Kulturförderung in der hiesigen Kulturlandschaft ebenfalls ein geeignetes Mittel ist und es lohnt, über dauerhaftere Strukturen bspw. in Form einer Satzung nachzudenken. Die Ausgestaltung des Projektes soll sich dabei am sogenannten "Modell für Stuttgart" orientieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2024Sie sind hierEE 169Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Pilotprojekt Ausstellungsvergütung - Bildende Künstler*innenEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 26. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 103 WochenBB 172Pilotprojekt Ausstellungsvergütung - Bildende Künstler*innenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte
Ausgaben 2025: 91 Mio € · im Antragsjahr 2024 87 Mio € — preisbereinigt +2 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage E 309) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)