Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Möglichkeit einer Baumpflanzung an der Haeberlinstraße geprüft. Die Fläche ist im städtischen Eigentum, und es wird erwartet, dass nach einer weiteren Prüfung eine Baumpflanzung oder alternativ das Anpflanzen eines Strauches erfolgt, abhängig von unterirdischen Trassen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat geprüft, ob die angesprochene Fläche sich in öffentlichem Eigentum befindet und für eine Baumpflanzung eignet. Der offene Bereich zwischen Gehweg und Zaun ist Eigentum der Stadt und wurde vom verantwortlichen Fachamt im Sommer 2025 zur Straße hin erweitert, um eine größere Pflanzfläche zu schaffen. Aktuell wird jedoch noch geprüft, ob sich unterhalb der ursprünglichen offenen Fläche Trassen befinden. Sollten unterirdisch keine Trassen verlaufen, wird im Zuge der nächsten Pflanzarbeiten durch den zuständigen Unterhaltungsbezirk eine Baumpflanzung vorgenommen. Sollten Trassen kreuzen, wird stattdessen ein Strauch gepflanzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025OFOF 1146/9Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/LandgrafPhilippStraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2025OMOM 7797Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/LandgrafPhilippStraßeDirektanregung
- 26. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 950Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab