Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-Straße
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Zusammenfassung
Die Anregung an den Magistrat bezieht sich auf die Möglichkeit einer Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-Straße. Der Antrag fordert die Überprüfung, ob der vorgeschlagene Standort für die Baumpflanzung auf öffentlichem Grund geeignet ist.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Nachdem der Neubau auf dem Gelände des ehemaligen Gebäudes des Evangelischen Jugendwerks Hessen e. V. auf dem Eckgrundstück Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-Straße fertiggestellt ist, ist jenseits der Grundstücksbegrenzung ein kleiner Eckbereich verblieben, der sich für eine Baumpflanzung anbieten würde. Dieser befindet sich unmittelbar auf der Ecke der beiden genannten Straßen im Bereich des Gebäudes Landgraf-Philipp-Straße 40.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob sich dieser mögliche Baumstandort auf öffentlichem Grund befindet, sich für eine Baumpflanzung eignet und - sofern beides positiv beantwortet werden kann - dort eine Baumpflanzung vorzunehmen.
Begründung
Nachdem der Neubau auf dem Gelände des ehemaligen Gebäudes des Evangelischen Jugendwerks Hessen e. V. auf dem Eckgrundstück Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-Straße fertiggestellt ist, ist jenseits der Grundstücksbegrenzung ein kleiner Eckbereich verblieben, der sich für eine Baumpflanzung anbieten würde. Dieser befindet sich unmittelbar auf der Ecke der beiden genannten Straßen im Bereich des Gebäudes Landgraf-Philipp-Straße 40.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025OFOF 1146/9Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/LandgrafPhilippStraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2025Sie sind hierOMOM 7797Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/LandgrafPhilippStraßeDirektanregung
- 26. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 950Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0