Siedlung Römerstadt: Stillstand bei der Grunderneuerung der Bastionen und Stützmauern endlich beenden
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Zusammenfassung
In dem Antrag wird gefordert, den Stillstand der Grunderneuerung in der Siedlung Römerstadt zu beenden. Es wird erwartet, dass der Magistrat Maßnahmen zur Fortführung der Sanierung sowie zur Verbesserung der Kommunikation mit den Anwohnern ergreift.
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An der Ringmauer — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.07.2026.
- Radbügel anbringen in der Straße An der Ringmauer20.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Siedlung Römerstadt: Stillstand bei der Grunderneuerung der Bastionen und Stützmauern endlich beenden11.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Müllstandplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützen05.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu An der Ringmauer per E-MailAntrag
Nach jahrzehntelangen Diskussionen über den schleichenden Verfall der bauzeitlichen Außenanlagen der Siedlung Römerstadt hat die Stadtverordnetenversammlung 2024 endlich die Sanierung des östlichen Mauersegments südlich der Straße An der Ringmauer beschlossen. Die Bastionen sind Eigentum der Stadt Frankfurt, die Stützmauern ("Kurtinen") gehören der ABG Frankfurt Holding GmbH. Die ABG erhält für ihren Anteil an der Bauherrschaft einen städtischen Zuschuss. Erfreulich ist, dass die Sanierung aufgrund der herausragenden Bedeutung der Siedlung des Architekten und Stadtplaners Ernst May als Förderprojekt des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" unterstützt wird und damit erhebliche Bundesmittel nach Frankfurt fließen.
Auf den ersten Bauabschnitt soll die Sanierung der ebenfalls stark beschädigten Maueranlagen im westlichen Teil der Römerstadtsiedlung folgen.
Seit Beginn der Bauarbeiten im Jahr 2025 ist jedoch kaum Fortschritt erkennbar. Der gesamte Bereich des Mauerrings zwischen der Straße In der Römerstadt und der Hadrianstraße wurde eingezäunt und als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Nach Aussagen von Anwohnern und auf Nachfrage beim Amt für Straßenbau und Erschließung steht die Baustelle infolge eines Insolvenzverfahrens des beauftragten Bauunternehmens seit Monaten still.
Besonders problematisch ist dabei nicht nur der eigentliche Baustillstand, sondern auch die offenbar völlig unzureichende Kommunikation gegenüber den betroffenen Anwohnern. Nach Schilderungen aus der Nachbarschaft bleiben Nachfragen bei der ABG weitgehend unbeantwortet. Zugleich sind bereits freigelegte und sandgestrahlte Mauerflächen seit Monaten ungeschützt der Witterung ausgesetzt. Baustellenmaterialien und Bauschutt verbleiben in den angrenzenden Anlagen des Grüngürtels und beeinträchtigen das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Umfeldes erheblich. Darüber hinaus beklagen Anwohner fehlende Absicherungen der rückwärtigen Gartenzugänge nach Entfernung von Zaun- und Grünanlagen sowie eine zunehmende Nutzung der stillgelegten Baustelle als nächtlichen Aufenthaltsort durch Dritte. Auch die fortdauernde Sperrung dringend benötigter Parkplätze im Umfeld des Minigolf-Areals sorgt angesichts weiterer Straßenbaumaßnahmen für erhebliche Belastungen.
Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
- Was sind die genauen Gründe für den Baustillstand und seit wann ist dem Magistrat bekannt, dass gegen das beauftragte Unternehmen ein Insolvenzverfahren läuft?
- Welche konkreten Schritte haben Stadt und ABG bislang unternommen, um die Maßnahme fortzuführen und weiteren Schaden an den bereits freigelegten bzw. sandgestrahlten Mauerflächen zu verhindern?
- Wann wird die derzeitige Baustelleneinrichtung einschließlich gelagerter Baumaterialien, Bauschutt und Absperrungen entweder zurückgebaut oder wieder in einen geordneten Baustellenbetrieb überführt?
- Wie bewertet der Magistrat den Zustand der Flächen des Grüngürtels im Umfeld der Baustelle und wird kontrolliert, ob Lagerung und Entsorgung von Baustellenmaterialien den Anforderungen des § 3 der Grünalagensatzung entsprechen?
- Ist die Maßnahme inzwischen neu ausgeschrieben worden oder wann soll dies erfolgen?
- Bis wann muss die Maßnahme abgeschlossen sein, damit die Fördermittel aus dem Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" nicht verfallen oder zurückgezahlt werden müssen?
- Welchen aktualisierten Bauzeitenplan kann der Magistrat nennen und wann ist mit einer Fertigstellung des Bauabschnitts "Ost" zu rechnen?
- Wie stellen Magistrat und ABG künftig eine verlässliche und regelmäßige Kommunikation mit den betroffenen Anwohnern sicher, insbesondere hinsichtlich Bauablauf, Einschränkungen, Sicherheitsfragen und Zeitplanung?
- Wann werden die entfernten Zaun- und Grünanlagen entlang der rückwärtigen Gartenzuwegungen wiederhergestellt beziehungsweise provisorisch gesichert, um ungehinderte Zugänge zu Privatgrundstücken zu verhindern?
- Welche Maßnahmen werden gegen die zunehmende Nutzung der stillgelegten Baustelle als nächtlichen Aufenthaltsort ergriffen und wie wird die Verkehrssicherungspflicht gewährleistet?
- Warum werden weiterhin Parkplätze im Bereich des Minigolf-Areals durch die Baustelleneinrichtung blockiert, obwohl derzeit offenbar keine Bautätigkeit stattfindet, und wann können diese wieder freigegeben werden?
12 Welche Planungen und Zeitabläufe bestehen bereits für den Bauabschnitt "West" und welche Auswirkungen hat die Verzögerung im Abschnitt "Ost" auf dessen Beginn?
Antragsteller: CDU
Begründung
Grunderneuerung der Bastionen und Stützmauern endlich beenden Nach jahrzehntelangen Diskussionen über den schleichenden Verfall der bauzeitlichen Außenanlagen der Siedlung Römerstadt hat die Stadtverordnetenversammlung 2024 endlich die Sanierung des östlichen Mauersegments südlich der Straße An der Ringmauer beschlossen. Die Bastionen sind Eigentum der Stadt Frankfurt, die Stützmauern ("Kurtinen") gehören der ABG Frankfurt Holding GmbH. Die ABG erhält für ihren Anteil an der Bauherrschaft einen städtischen Zuschuss. Erfreulich ist, dass die Sanierung aufgrund der herausragenden Bedeutung der Siedlung des Architekten und Stadtplaners Ernst May als Förderprojekt des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" unterstützt wird und damit erhebliche Bundesmittel nach Frankfurt fließen. Auf den ersten Bauabschnitt soll die Sanierung der ebenfalls stark beschädigten Maueranlagen im westlichen Teil der Römerstadtsiedlung folgen. Seit Beginn der Bauarbeiten im Jahr 2025 ist jedoch kaum Fortschritt erkennbar. Der gesamte Bereich des Mauerrings zwischen der Straße In der Römerstadt und der Hadrianstraße wurde eingezäunt und als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Nach Aussagen von Anwohnern und auf Nachfrage beim Amt für Straßenbau und Erschließung steht die Baustelle infolge eines Insolvenzverfahrens des beauftragten Bauunternehmens seit Monaten still. Besonders problematisch ist dabei nicht nur der eigentliche Baustillstand, sondern auch die offenbar völlig unzureichende Kommunikation gegenüber den betroffenen Anwohnern. Nach Schilderungen aus der Nachbarschaft bleiben Nachfragen bei der ABG weitgehend unbeantwortet. Zugleich sind bereits freigelegte und sandgestrahlte Mauerflächen seit Monaten ungeschützt der Witterung ausgesetzt. Baustellenmaterialien und Bauschutt verbleiben in den angrenzenden Anlagen des Grüngürtels und beeinträchtigen das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Umfeldes erheblich. Darüber hinaus beklagen Anwohner fehlende Absicherungen der rückwärtigen Gartenzugänge nach Entfernung von Zaun- und Grünanlagen sowie eine zunehmende Nutzung der stillgelegten Baustelle als nächtlichen Aufenthaltsort durch Dritte. Auch die fortdauernde Sperrung dringend benötigter Parkplätze im Umfeld des Minigolf-Areals sorgt angesichts weiterer Straßenbaumaßnahmen für erhebliche Belastungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2026Sie sind hierOFOF 10/8Siedlung Römerstadt: Stillstand bei der Grunderneuerung der Bastionen und Stützmauern endlich beendenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juni 2026VV 35Siedlung Römerstadt: Stillstand bei der Grunderneuerung der Bastionen und Stützmauern endlich beendenAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme