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Griesheim: Vogelschutzgebiet

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme befasst sich mit der Fällung von Pappeln auf der Schleuseninsel Griesheim aufgrund von Verkehrssicherheitsbedenken. Es wurde festgestellt, dass die Bäume wegen Pilzbefall und Schrägneigung nicht mehr standsicher sind. Die Prüfung der Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet steht noch aus.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Nach Informationen des Wasser- und Schifffahrtsamtes Aschaffenburg (WSA) wurden im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahmen auf der Schleuseninsel Griesheim acht Pappeln gefällt. Aufgrund von Pilzbefall am Stammfuß und einer Schrägneigung in Richtung des Zufahrtsbereichs der Schleuse seien die Bäume nicht mehr verkehrssicher gewesen. Bei Baumfällungen im europäischen Vogelschutzgebiet, das auch den Rang eines durch EU-Richtlinie geschützten Flora-Fauna-Habitat-Gebietes (FFH-Gebiet) besitzt, wäre es zunächst erforderlich gewesen, eine sogenannte FFH-Vorprüfung durchzuführen. In dieser wird geprüft, inwieweit die Maßnahmen mit den Schutzzielen des FFH-Gebietes vereinbar sind. Die Prüfung des gesamten Vorgangs ist noch nicht abgeschlossen. Das WSA steht derzeit wegen der Angelegenheit im Austausch mit der Unteren Naturschutzbehörde Frankfurt und der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Februar 2026OMOM 8179Griesheim: Vogelschutzgebiet UntermainschleusenDirektanregung
  2. 24. Februar 2026OFOF 1481/6Griesheim: Vogelschutzgebiet UntermainschleusenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 26. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 974Griesheim: Vogelschutzgebiet Untermainschleusen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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