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Schneeräumung auf dem Gravensteiner-Platz an Markttagen

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat betont die Verantwortung der Eigentümer:innen für die Gehwegreinigung im Winter und die Regelungen zur Sicherheit während der Wochenmärkte. Es wird vorgeschlagen, dass die Verkehrssicherheitspflicht während der Marktzeiten bei den Standbetreibenden liegt und deren Übertragung an professionelle Firmen möglich ist. Dies soll die Sicherheit der Besucher:innen gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Gravensteiner-Platz — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

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Neues zu Gravensteiner-Platz per E-Mail

Stellungnahme des Magistrats

Nach § 11 Absatz 1 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main (https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/abfall/strass enreinigung/strassenreinigung-eine-saubere-sache) sind die Eigentümer:innen von Grundstücken dafür verantwortlich, im Winter die Gehwege zu räumen und zu streuen. Das gilt auch für alle Anlieger:innen des Gravensteiner Platzes die über diesen Straßenabschnitt erschlossen sind. Sie müssen die Gehwege entlang ihrer Grundstücke entsprechend sichern. Dies gilt selbstverständlich nur für die Gehwege entlang der Liegenschaft, nicht für den gesamten Gravensteiner Platz. Winterdienst an Tagen mit Marktbetrieb Die Wochenmärkte finden auf den durch den Magistrat festgesetzten öffentlichen Flächen der Stadt Frankfurt am Main statt. Hierzu zählt auch der Gravensteiner Platz im Frankfurter Bogen. Der Winterdienst auf Fahrbahnen und öffentlichen Plätzen erfolgt stadtweit nach einer festgelegten Rangfolge und klar definierten Prioritäten. Da der Aufbau der Wochenmärkte regelmäßig in den frühen Morgenstunden beginnt, kann es abhängig vom Zeitpunkt des Schneefalls vorkommen, dass die Marktflächen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig geräumt sind. Vor diesem Hintergrund ist mit den Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern vertraglich vereinbart, dass die Verkehrssicherungs-pflicht im Bereich der jeweiligen Standplätze sowie der unmittelbar davor gelegenen Gangflächen den Standbetreibenden obliegt. Während der Marktzeiten besteht die Verpflichtung, diese Flächen von Schnee und Eis freizuhalten. Ergänzend sind die Dienstfahrzeuge der HFM mit Streumitteln ausgestattet, sodass die diensthabende Marktaufsicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen unterstützend tätig werden kann. Die Eisschicht in dem genannten Zeitraum war allerdings teilweise so dick, dass sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel unwirksam waren. Grundsätzlich besteht darüber hinaus die Möglichkeit, weitergehende Schnee- und Eisbeseitigungsleistungen im Marktbereich auf professionelle Firmen zu übertragen. Hieraus entstehende Betriebskosten sind von den Marktteilnehmenden anteilig zu tragen. Eine vollständige Flächenräumung vor Marktbeginn ist angesichts der Priorisierung von Verkehrswegen, der zu wahrenden Nachtruhe sowie zusätzlicher Kosten in der Praxis regelmäßig nicht darstellbar. Das bewährte Vorgehen, die Schnee- und Eisbeseitigung in enger Abstimmung zwischen Marktaufsicht und Standbetreibenden sicherzustellen, wird daher auch künftig fortgeführt und bei Bedarf lageabhängig angepasst, um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher bestmöglich zu gewährleisten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2026OFOF 1223/10Schneeräumung auf dem Gravensteiner-Platz an MarkttagenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. Februar 2026OMOM 8118Schneeräumung auf dem Gravensteiner-Platz an MarkttagenDirektanregung
  3. 26. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 953Schneeräumung auf dem Gravensteiner-Platz an Markttagen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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