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Bäume entlang Verbindungsweg zwischen Woogstraße und Unterführung Niedwiesenstraße anpflanzen (parallel zur S6-Strecke)

Vorlagentyp: STMagistrat
40 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat prüft die Möglichkeit von Baumpflanzungen entlang des Verbindungswegs zwischen Woogstraße und Niedwiesenstraße. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Bäume auf städtischen Flächen zu pflanzen, aber es müssen private Flächen und die Vorgaben für Landschaftsschutzgebiete berücksichtigt werden. Weitere Abstimmungen sind notwendig.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Treunerweg — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat geprüft, ob Baumpflanzungen auf der Ostseite des Weges neben der S6-Strecke, zwischen Woogstraße und der Unterführung Niedwiesenstraße, möglich sind. Das Untersuchungsgebiet wurde nach Norden hin bis zum Treunerweg erweitert. Ein Teil der Grundstücke östlich des Weges befindet sich in privatem Eigentum. Zu diesen Flächen kann der Magistrat keine Aussage treffen; eine Bepflanzung durch die Stadt ist nicht möglich. Auf den städtischen Grundstücken ohne Bestandsgehölze wäre eine Bepflanzung entlang des Weges prinzipiell möglich. Ca. 375 m der Gesamtstrecke (Woogstraße bis Treunerweg) weisen hierbei genügend Platz für Baumpflanzungen auf. Lange, durchgehende Baumreihen wären nur vereinzelt möglich, da die einzelnen Flurstücke teilweise sehr schmal sind und private und städtische Flächen sich stellenweise abwechseln. Das Areal befindet sich zudem in einem Landschaftsschutzgebiet. Teile der Fläche gehören hierbei zu Zone 1, die übrigen Teile zu Zone 2. Für Landschaftsschutzgebiete gilt die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" vom 12. Mai 2010. Diese sieht unter anderem vor, dass nur heimische Gehölze gepflanzt werden dürfen. Es bedarf weiterer ämterübergreifender Abstimmungen. Der Magistrat wird unaufgefordert antworten, sobald eine finale Prüfung vorliegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. August 2025OFOF 1074/9Bäume entlang Verbindungsweg zwischen Woogstraße und Unterführung An den Zehn Ruthen anpflanzen (parallel zur S6Strecke)Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 4. September 2025OMOM 7331Bäume entlang Verbindungsweg zwischen Woogstraße und Unterführung Niedwiesenstraße anpflanzen (parallel zur S6Strecke)Direktanregung
  3. 28. November 2025STST 2006Bäume entlang Verbindungsweg zwischen Woogstraße und Unterführung Niedwiesenstraße anpflanzen (parallel zur S6 Strecke)Stellungnahme
  4. 26. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 Wochen
    STST 948Bäume entlang Verbindungsweg zwischen Woogstraße und Unterführung Niedwiesenstraße anpflanzen (parallel zur S6-Strecke)
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

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