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Wasserfontänen für den Martin-Luther-King-Park

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Errichtung einer Wasserfontänenanlage im Martin-Luther-King-Park geprüft und lehnt diesen Vorschlag ab. Die Ablehnungsgründe umfassen fehlende Wasserinfrastruktur, hohe Bau- und Betriebskosten sowie gesundheitliche Bedenken. Stattdessen wird die Installation einer Wasser-Matsch-Spielanlage auf einem nahegelegenen Spielplatz in Betracht gezogen.

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Martin-Luther-King-Park — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.

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Neues zu Martin-Luther-King-Park per E-Mail

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die Anregung, im westlichen Teil des Martin-Luther-King-Parks eine Wasserfontänenanlage zu errichten, unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten sowie der technischen und hygienischen Rahmenbedingungen eingehend geprüft. Leider muss das Vorhaben jedoch aus folgenden Gründen abgelehnt werden: Bezüglich der Prüfung der Wasserleitung (Punkt 1) haben Recherchen in den aktuellen Leitungsplänen und eine Ortsbegehung ergeben, dass sich im Bereich der westlichen Wiese keine Trinkwasserleitung und auch kein Versorgungsschacht befinden. Bei der im Antrag erwähnten Stelle in der Mitte der Wiese handelt es sich nicht um einen Kanaldeckel, sondern um die im Oktober 2018 für das Quartiersmanagement Nordweststadt hergestellte Feuerstelle für das jährliche Martinsfeuer. Da an diesem Standort keinerlei Wasserinfrastruktur existiert, müsste für den Betrieb von Fontänen eine neue Trinkwasserzuleitung über eine weite Strecke quer durch den Park verlegt werden. Der vom Ortsbeirat vermutlich assoziierte Tiefbrunnen befindet sich in der Nähe des Weihers und dient ausschließlich dessen Nachspeisung; dieses Wasser besitzt zudem keine Trinkwasserqualität und wäre für eine Fontänenanlage mit Aerosolbildung (Infektionsgefahr, z. B. durch Legionellen) rechtlich nicht zulässig. Ein Ausbau der Anlage mit Düsen (Punkt 2) wäre daher mit einem unverhältnismäßig hohen baulichen Aufwand verbunden. Neben der Zuleitung wäre der Einbau hochkomplexer Anlagentechnik mit automatischer Spülvorrichtung und teurer Filtertechnik notwendig, um die strengen Hygienevorschriften für Badewasserqualität im öffentlichen Raum einzuhalten. Auch die bauliche Gestaltung einer Plattform aus Steinplatten (Punkt 3) ist ohne eine professionelle Entwässerung nicht umsetzbar. Um eine Versumpfung der angrenzenden Wiesenflächen sowie Unfallgefahren durch Rutschgefahr zu vermeiden, müsste ein aufwendiger Anschluss an das städtische Kanalsystem geschaffen werden, um den kontrollierten Abfluss des Fontänenwassers sicherzustellen (Punkt 4). Insgesamt stünden die massiven Investitionskosten sowie der dauerhaft hohe Frischwasserverbrauch und die erheblichen laufenden Unterhaltungskosten (Wartung, Reinigung, regelmäßige Laboranalysen der Wasserqualität) in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Nutzen. Der Magistrat teilt jedoch das Ziel, die Aufenthaltsqualität im Park bei sommerlicher Hitze zu steigern und prüft die Installation einer kleinen Wasser-Matsch-Spielanlage auf dem nahegelegenen Spielplatz. Das ist technisch deutlich einfacher und wirtschaftlicher realisierbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Februar 2026OFOF 692/8Wasserfontänen für den Martin-Luther-King-ParkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. Februar 2026OMOM 8090Wasserfontänen für den Martin-Luther-King-ParkDirektanregung
  3. 26. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 968Wasserfontänen für den Martin-Luther-King-Park
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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