Durchsetzung des Parkverbots im Malvenweg
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, Maßnahmen zu ergreifen, um das Parkverbot im Malvenweg durchzusetzen. Dies soll die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere Kinder, erhöhen und die Nutzung als Feuerwehrzufahrt gewährleisten. Die anhaltenden Verstöße gegen das Parkverbot gefährden die Nutzung dieser Straße.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Park- und Rangierverkehr im westlichen Teilstück des Malvenwegs (vor Rewe) zu unterbinden und das bestehende Parkverbot durchzusetzen, um so die Sicherheit für den Fußverkehr, insbesondere für Kinder zu gewährleisten und die Nutzung als Feuerwehrzufahrt zu gewährleisten. Mögliche Maßnahmen wären z. B. verstärkte Kontrollen und Ahndung des Falschparkens durch Ordnungsamt und Stadtpolizei, das Aufstellen einer Schranke oder abschließbaren Pollern hinter den privaten Parkplätzen. Sich durch eine gemeinsame Ortsbesichtigung davon zu überzeugen, dass das Aufstellen einer Schranke bzw. von abschließbaren Pollern möglich ist, ohne die Rechte von Anliegern einzuschränken.
Begründung
Trotz der vorhandenen Tiefgarage wird der Malvenweg als Abstellfläche für Pkw genutzt. Die Ein- und Ausparkenden verhalten sich dabei oft aggressiv und rücksichtslos. Dieser Zustand ist rechtswidrig und stellt eine erhebliche Sicherheitsgefahr dar. Der Malvenweg ist als Spielstraße ausgewiesen. Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 10.11.2017 (ST 2177) dargelegt hat, handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, in dem das Parken laut StVO grundsätzlich verboten ist, weil keine Halteflächen ausgewiesen sind. Bereits in seiner Stellungnahme vom 06.02.2012 (ST 219) wies der Magistrat außerdem darauf hin, dass dieser Bereich des Malvenwegs auch eine Feuerwehrzufahrt sei. Beiden Funktionen wird er nicht gerecht. Als Spielstraße kann er wegen der vielen dort abgestellten Fahrzeuge und des oft rücksichtslosen Verhaltens der Ein- und Ausparkenden aktuell nicht genutzt werden. Schon die Nutzung als Fußweg ist unangenehm bis gefährlich. Die zu Fuß Gehenden werden oft bedrängt und zum Ausweichen genötigt. In der Vergangenheit kam es auch immer wieder zu Unfällen. Teils nur mit Blechschäden, aber teils auch mit erheblichen Verletzungen. Die Parkenden verhindern außerdem die Nutzung als Feuerwehrzufahrt, weil die abgestellten Fahrzeuge die Fahrbahn so weit blockieren, dass die Durchfahrt für Löschfahrzeuge unmöglich ist. Erst recht ist ein Einbiegen in die Feuerwehrzufahrt zur interkulturellen Schule bzw. zum Prüfungsamt des Bundes unmöglich, weil den Löschfahrzeugen aufgrund der abgestellten Pkw der Raum zum Rangieren fehlt. In der Vergangenheit wurde seitens des Magistrats damit argumentiert, durch Poller würden die Rechte von Anliegenden beschränkt. Dass dies nicht der Fall ist, lässt sich durch eine Ortsbesichtigung klären.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2026Sie sind hierOFOF 33/10Durchsetzung des Parkverbots im MalvenwegOrtsbeiratsantrag · Volt
- 9. Juni 2026OMOM 108Durchsetzung des Parkverbots im MalvenwegDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme