Durchsetzung des Parkverbots im Malvenweg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung richtet sich an den Magistrat, geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung des Parkverbots im Malvenweg zu prüfen, um die Sicherheit für Fußgänger und die Nutzung als Feuerwehrzufahrt zu gewährleisten. Dazu werden mögliche Maßnahmen wie Kontrollen und das Aufstellen von Pollern vorgeschlagen.
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Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 01.09.2026 antworten müssen. Seit 25 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
- Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um den Park- und Rangierverkehr im westlichen Teilstück des Malvenwegs vor dem REWE-Markt zu unterbinden und das bestehende Parkverbot durchzusetzen, um so die Sicherheit für den Fußverkehr, insbesondere für Kinder, und die Nutzung als Feuerwehrzufahrt zu gewährleisten. Mögliche Maßnahmen wären z. B. verstärkte Kontrollen und Ahndung des Falschparkens durch das Ordnungsamt und die Stadtpolizei, das Aufstellen einer Schranke oder abschließbarer Poller hinter den privaten Parkplätzen.
- Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Ortsbeirat zu prüfen, ob das Aufstellen einer Schranke bzw. von abschließbaren Pollern möglich ist, ohne die Rechte von Anliegern einzuschränken.
Begründung
Trotz der vorhandenen Tiefgarage wird der Malvenweg als Abstellfläche für Pkws genutzt. Die Ein- und Ausparkenden verhalten sich dabei oft aggressiv und rücksichtslos. Dieser Zustand ist rechtswidrig und stellt eine erhebliche Sicherheitsgefahr dar. Der Malvenweg ist als Spielstraße ausgewiesen. Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 10.11.2017, ST 2177, dargelegt hat, handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, in dem das Parken laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten ist, weil keine Halteflächen ausgewiesen sind. Bereits in seiner Stellungnahme vom 06.02.2012, ST 219, wies der Magistrat außerdem darauf hin, dass dieser Bereich des Malvenwegs auch eine Feuerwehrzufahrt sei. Beiden Funktionen wird er nicht gerecht. Als Spielstraße kann er wegen der vielen dort abgestellten Fahrzeuge und des oft rücksichtslosen Verhaltens der Ein- und Ausparkenden aktuell nicht genutzt werden. Schon die Nutzung als Fußweg ist unangenehm bis gefährlich. Die Zufußgehenden werden oft bedrängt und zum Ausweichen genötigt. In der Vergangenheit kam es auch immer wieder zu Unfällen. Teils nur mit Blechschäden, aber teils auch mit erheblichen Verletzungen. Die Parkenden verhindern außerdem die Nutzung als Feuerwehrzufahrt, weil die abgestellten Fahrzeuge die Fahrbahn so weit blockieren, dass die Durchfahrt für Löschfahrzeuge unmöglich ist. Erst recht ist ein Einbiegen in die Feuerwehrzufahrt zur interkulturellen Schule bzw. zum Prüfungsamt des Bundes unmöglich, weil den Löschfahrzeugen aufgrund der abgestellten Pkws der Raum zum Rangieren fehlt. In der Vergangenheit wurde seitens des Magistrats damit argumentiert, durch Poller würden die Rechte von Anliegenden beschränkt. Dass dies nicht der Fall ist, lässt sich durch eine Ortsbesichtigung klären.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2026OFOF 33/10Durchsetzung des Parkverbots im MalvenwegOrtsbeiratsantrag · Volt
- 9. Juni 2026Sie sind hierOMOM 108Durchsetzung des Parkverbots im MalvenwegDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats