Malvenweg westlich der Sonnentaustraße vom Park- und Rangierverkehr befreien
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2177
Betreff: Malvenweg westlich der Sonnentaustraße vom Park- und Rangierverkehr befreien Der Malvenweg westlich der Sonnentaustraße ist ausgewiesen als "Verkehrsberuhigter Bereich". Außerhalb dafür gekennzeichneter Flächen darf in verkehrsberuhigten Bereichen gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht geparkt werden. Auf diesem Teilstück des Malvenwegs befinden sich jedoch keine entsprechenden Flächen. Darüber hinaus ist der Malvenweg zur Homburger Landstraße hin abgepollert. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass zu Beginn des Malvenweges das Verkehrszeichen 357 StVO "Sackgasse" aufgestellt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2017OFOF 334/10Malvenweg westlich der Sonnentaustraße vom Park- und Rangierverkehr befreienOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. August 2017OMOM 2008Malvenweg westlich der Sonnentaustraße vom Park- und Rangierverkehr befreienDirektanregung
- 10. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2177Malvenweg westlich der Sonnentaustraße vom Park- und Rangierverkehr befreienStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab