Gefährliche Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger Landstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 219
Betreff: Gefährliche Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger Landstraße Der Sackgassenteil des Malvenweges ist bis zum Beginn des gemeinsamen Geh- und Radweges ca. 50 Meter lang und 4,50 Meter breit. Der Bereich ist als verkehrsberuhigter Bereich gemäß Zeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung ausgewiesen, in dem das Parken bis auf die an der Zufahrt zur Sonnentaustraße gelegenen sechs Privatparkplätze untersagt ist. Am Ende der für den motorisierten Fahrverkehr befahrenen Fläche befindet sich eine Feuerwehrzufahrt. Eine Beschränkung bzw. Verhinderung der Zufahrt in den Malvenweg wäre nur mit einer Sperrung mittels Schlüsselanlage durchsetzbar. Dieser Maßnahme müssten die privaten Nutzer zudem zustimmen. In Anbetracht der Vielzahl von auszuhändigenden Schlüsseln und der damit verbundenen generellen Problematik des Auf- und Zuschließens hält der Magistrat diese Variante für nicht umsetzbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2011OFOF 119/10Gefährliche Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2011OMOM 633Gefährliche Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger LandstraßeDirektanregung
- 6. Februar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 219Gefährliche Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab