Gefahrenabwehr im Malvenweg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
OM 633/11 OBR 10; ST 219/12; OM 1556/17 OBR 10; ST 1300/17 Am 16.03.2017 wurde eine Frau im Malvenweg von einem rückwärts ausfahrenden Lkw auf ihrem Fußweg zur Sonnentaustraße schwer verletzt. Immer wieder wird über gefährliche Verkehrssituationen dort berichtet, obwohl der Malvenweg als verkehrsberuhigter Bereich gerade Fußgänger besonders schützen soll. Der Magistrat hatte mit der Stellungnahme vom 06.02.2012, ST 219, darauf hingewiesen, dass ein Abpollern des Malvenweges an der Einfahrt von der Sonnentaustraße deshalb kaum zu realisieren sei, weil es sich zugleich um eine Feuerwehrzufahrt handelt und das Pollern auch mit den privaten Parkplatzbenutzern abgestimmt werden müsste. Das heißt, es müssten abschließbare Poller, mit entsprechend vielen Schlüsseln, angebracht werden. In der Stellungnahme vom 24.07.2017, ST 1300, wird erneut darauf verwiesen, dass die Sperrung der Straße mittels Schlüsselanlage eine Maßnahme ist, die ausschließlich für Einsatzkräfte der Feuerwehr vorbehalten sein muss. Zitat: "Im Malvenweg wäre jedoch eine Vielzahl privater Anlieger betroffen, sodass der Anregung weiterhin nicht entsprochen werden kann."
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 542 entstanden aus Vorlage: OF 333/10 vom 01.08.2017
Betreff: Gefahrenabwehr im Malvenweg Vorgang: OM 633/11 OBR 10; ST 219/12; OM 1556/17 OBR 10; ST 1300/17 Am 16.03.2017 wurde eine Frau im Malvenweg von einem rückwärts ausfahrenden Lkw auf ihrem Fußweg zur Sonnentaustraße schwer verletzt. Immer wieder wird über gefährliche Verkehrssituationen dort berichtet, obwohl der Malvenweg als verkehrsberuhigter Bereich gerade Fußgänger besonders schützen soll. Der Magistrat hatte mit der Stellungnahme vom 06.02.2012, ST 219, darauf hingewiesen, dass ein Abpollern des Malvenweges an der Einfahrt von der Sonnentaustraße deshalb kaum zu realisieren sei, weil es sich zugleich um eine Feuerwehrzufahrt handelt und das Pollern auch mit den privaten Parkplatzbenutzern abgestimmt werden müsste. Das heißt, es müssten abschließbare Poller, mit entsprechend vielen Schlüsseln, angebracht werden. In der Stellungnahme vom 24.07.2017, ST 1300, wird erneut darauf verwiesen, dass die Sperrung der Straße mittels Schlüsselanlage eine Maßnahme ist, die ausschließlich für Einsatzkräfte der Feuerwehr vorbehalten sein muss. Zitat: "Im Malvenweg wäre jedoch eine Vielzahl privater Anlieger betroffen, sodass der Anregung weiterhin nicht entsprochen werden kann." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat erneut um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob das Abpollern hinter den Parkplatzzufahrten für die privaten Anlieger mit einer Schlüsselanlage für die Einsatzkräfte der Feuerwehr möglich ist. Quelle: Stadt FFM Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. März 2017OFOF 269/10Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. April 2017OMOM 1556Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter BergDirektanregung
- 24. Juli 2017STST 1300Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter BergStellungnahme
- 1. August 2017OFOF 333/10Gefahrenabwehr im MalvenwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. August 2017Sie sind hierVV 542Gefahrenabwehr im MalvenwegAnfrage
- 10. November 2017Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 2186Gefahrenabwehr im MalvenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen