Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter Berg
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1300
Betreff: Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter Berg Bei dem verkehrswidrigen Parken im vom Ortsbeirat angesprochenen verkehrsberuhigten Bereich, handelt es sich um das bewusste Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, dem mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Der Ausführungen der Stellungnahme des Magistrat, vom 6. Februar 2012, ST 219, gelten weiterhin. Die Sperrung der Straße mittels Schlüsselanlage ist eine Maßnahme, die ausschließlich für Einsatzkräfte der Feuerwehr vorbehalten ist. Im Malvenweg wäre jedoch eine Vielzahl privater Anlieger betroffen, sodass der Anregung weiterhin nicht entsprochen werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. März 2017OFOF 269/10Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. April 2017OMOM 1556Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter BergDirektanregung
- 24. Juli 2017Sie sind hierSTST 1300Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter BergStellungnahme
- 1. August 2017OFOF 333/10Gefahrenabwehr im MalvenwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. August 2017VV 542Gefahrenabwehr im MalvenwegAnfrage
- 10. November 2017Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 2186Gefahrenabwehr im MalvenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab