Gefährliche Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger Landstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 633 entstanden aus Vorlage: OF 119/10 vom 13.11.2011
Betreff: Gefährliche Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger Landstraße Der Magistrat wird in Abstimmung mit den dortigen Parkplatzeigentümern gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Einfahrt in den Malvenweg (zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger Landstraße) verhindert oder zumindest beschränkt wird. Diese Sackgasse ohne Wendemöglichkeit ist unübersichtlich. Zudem können Kunden die Tiefgarage des REWE (Zufahrt am Berkersheimer Weg) derzeit kostenlos nutzen.
Begründung: Der Malvenweg ist im Sackgassenbereich zwischen Sonnentaustraße und Homburger Landstraße denkbar ungeeignet für das Befahren mit Pkw und Kleinlastern. Es gibt keine Wendemöglichkeit. Außerdem ist das Rückwärtsfahren im Bereich des Kindergartens an dieser Stelle problematisch. Den Besuchern des Supermarktes steht eine kostenlos nutzbare Tiefgarage mit stets ausreichenden Plätzen zur Verfügung. Der Ortsbeirat 10 bittet daher, dass das Befahren des Malvenwegs in diesem Bereich unterbunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2011OFOF 119/10Gefährliche Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2011Sie sind hierOMOM 633Gefährliche Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger LandstraßeDirektanregung
- 6. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 219Gefährliche Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats