Briefwahl im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, verschiedene Aspekte der Briefwahl im Ortsbezirk 5 zu prüfen und zu beantworten, insbesondere in Bezug auf die Häufigkeit der Inanspruchnahme. Dies ist wichtig, um potenzielle Einflussnahme durch Organisationen zu untersuchen. Es wird erwartet, dass der Magistrat die oben genannten Fragen beantwortet und die Situation analysiert.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, in Bezug auf die Kommunalwahl im Ortsbezirk 5 folgende Fragen zur Briefwahl zu beantworten:
- Wie oft haben Wählerinnen und Wähler von der Briefwahl Gebrauch gemacht?
- Wie viele der Wählerinnen und Wähler haben die Unterlagen an die gedruckte Wohnanschrift senden lassen?
- Wie viele der Wählerinnen und Wähler haben die Unterlagen persönlich abgeholt?
- Wie viele der Wählerinnen und Wähler haben die Unterlagen von einem Bevollmächtigten abholen lassen? Wie stellt der Magistrat sicher, dass kein Wähler mehr als für vier Wähler Vollmachten übernimmt?
- Wie viele der Wählerinnen und Wähler haben die Unterlagen an eine andere Adresse schicken lassen?
- Inwieweit gab es eine Häufung der geänderten Empfangsadresse, sodass mehrere Wahlunterlangen an eine Adresse umgeleitet wurden?
- Inwieweit wurden Wahlunterlagen an Sitze von Vereinen, Organisationen oder Institutionen geschickt?
- Wie schätzt der Magistrat die Briefwahl im Allgemeinen ein?
- Wie schätzt der Magistrat die Möglichkeit einer Wahlbeeinflussung von Vereinen, Organisationen oder Institutionen durch Sammlung von Briefwahlunterlagen ein?
- Ist dem Magistrat bekannt, inwieweit Vereine, Organisationen oder Institutionen Wahlhilfe anbieten?
Begründung
Durch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift senden zu lassen, könnten Vereine, Organisationen, oder Institutionen Wahlunterlagen sammeln und somit die Wahl gezielt beeinflussen. Die Anfrage soll klären, inwieweit solche Fälle vorgekommen sind und wie der Magistrat damit umzugehen gedenkt. Der Presse war zu entnehmen, dass im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2026Sie sind hierOFOF 85/5Briefwahl im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · BFF
- 19. Juni 2026VV 60Briefwahl im Ortsbezirk 5Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme