Stand des Projektes Wohnbaugebiet nördliche Dieburger Straße in Fechenheim
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Fortführung des Bebauungsplans für die Wohnbebauung an der nördlichen Dieburger Straße in Fechenheim, um dringend benötigten Wohnraum für junge Familien zu schaffen. Er möchte außerdem klären, warum in anderen Gebieten, wie dem Offenbacher Hafen, Wohnbau möglich ist.
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Dieburger Straße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Nutzung einer Beleuchtungsanlage an Wegeverbindung (Aldi-Weg) zwischen Konstanzer Straße und FerdinandPorscheStraße14.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2023–202504.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Grünzug Fechenheim10.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Dieburger Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Im Frühjahr 2013 begann die Beteiligung der Öffentlichkeit am Projekt "Wohnbebauung nördliche Dieburger Straße" in Fechenheim. Mit dem Wohngebiet sollte dringend benötigter neuer Wohnraum im Fechenheimer Süden zur Verfügung gestellt werden. Ein ambitioniertes Vorhaben, das gerade auch junge Familien als Zielgruppe hatte.
Das ganze Verfahren wurde laut Pressemeldungen auf Grund rechtlicher Bedenken der Rechtsabteilung der Stadt Frankfurt gestoppt.
Dies vorangestellt fragt der Ortsbeirat den Magistrat
- wird der Bebauungsplan B 698, der diese Wohnbebauung ermöglichen sollte, vom Magistrat weiter verfolgt?
- gibt es berechtigte Hoffnung, dass im genannten Bereich noch Wohnbebauung möglich sein wird?
- warum konnte im Offenbacher Hafen, kaum weiter entfernt von Industrie und Gewerbe Wohnbebauung möglich? Der Main bildet zwar eine geographische Barriere, aber keine Barriere gegen Lärm und Immissionen
- welcher Möglichkeit für eine zukünftige Wohnbebauung im Bereich der nördlichen Dieburger Straße bietet die neue Definition laut Baunutzungsverordnung eines Urbanen Gebietes (MU)?
Antragsteller: GRÜNE
Begründung
nördliche Dieburger Straße in Fechenheim Vorgang: V 269/22 OBR 11; ST 1076/22; V 883/24 OBR 11; ST 1133/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Frühjahr 2013 begann die Beteiligung der Öffentlichkeit am Projekt "Wohnbebauung nördliche Dieburger Straße" in Fechenheim. Mit dem Wohngebiet sollte dringend benötigter neuer Wohnraum im Fechenheimer Süden zur Verfügung gestellt werden. Ein ambitioniertes Vorhaben, das gerade auch junge Familien als Zielgruppe hatte. Das ganze Verfahren wurde laut Pressemeldungen auf Grund rechtlicher Bedenken der Rechtsabteilung der Stadt Frankfurt gestoppt. Dies vorangestellt fragt der Ortsbeirat den Magistrat - wird der Bebauungsplan B 698, der diese Wohnbebauung ermöglichen sollte, vom Magistrat weiter verfolgt? - gibt es berechtigte Hoffnung, dass im genannten Bereich noch Wohnbebauung möglich sein wird? - warum konnte im Offenbacher Hafen, kaum weiter entfernt von Industrie und Gewerbe Wohnbebauung möglich? Der Main bildet zwar eine geographische Barriere, aber keine Barriere gegen Lärm und Immissionen - welcher Möglichkeit für eine zukünftige Wohnbebauung im Bereich der nördlichen Dieburger Straße bietet die neue Definition laut Baunutzungsverordnung eines Urbanen Gebietes (MU)?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2021OFOF 161/11Umlegungsverfahren im Rahmen des Beschlusses der SVV vom 26.06.2014 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 698 nördliche Dieburger Straße für ein neues Wohn- und Mischquartier und den Grünzug FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Januar 2022VV 269Umlegungsverfahren im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 698 nördliche Dieburger Straße für ein neues Wohn- und Mischquartier und den Grünzug FechenheimAnfrage
- 6. Mai 2022STST 1076Umlegungsverfahren im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 698 nördlich Dieburger Straße für ein neues Wohn- und Mischquartier und den Grünzug FechenheimStellungnahme
- 18. Februar 2024OFOF 566/11Stand der Entwicklung des Wohnbaugebietes nördliche Dieburger Straße in FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. März 2024VV 883Stand der Entwicklung des Wohnbaugebietes nördliche Dieburger Straße in FechenheimAnfrage
- 7. Juni 2024STST 1133Stand der Entwicklung des Wohnbaugebietes nördlich Dieburger Straße in FechenheimStellungnahme
- 21. Mai 2026Sie sind hierOFOF 7/11Stand des Projektes Wohnbaugebiet nördliche Dieburger Straße in FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Juni 2026VV 32Stand des Projektes Wohnbaugebiet nördliche Dieburger Straße in FechenheimAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 AfD