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Stand der Entwicklung des Wohnbaugebietes nördlich Dieburger Straße in Fechenheim

Vorlagentyp: STMagistrat
130 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats informiert über den Stand der Entwicklung des Wohnbaugebietes nördlich der Dieburger Straße in Fechenheim. Es wird erläutert, dass die Umlegung nach dem Baugesetzbuch bereits eingeleitet wurde und die weitere Bearbeitung der Umlegung von der Konkretisierung des Bebauungsplans abhängt. Die Umsetzung des Grünzuges steht aufgrund begrenzter finanzieller Mittel unter Vorbehalt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Umlegung nach den §§ 45 bis 79 Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Grundstückstauschverfahren, mit dem Ziel der Realisierbarkeit von Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße. Die Umlegung erfolgt daher im Wesentlichen auf Grundlage dieses Bebauungsplans und im Randbereich auf Grundlage einer Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Im Zuge des sogenannten Parallelverfahrens ist es möglich, die Umlegung frühzeitig anzuordnen und einzuleiten, auch wenn der Bebauungsplan noch nicht aufgestellt ist.

Hierzu wurde das Umlegungsverfahren Nr. 213 - Nördlich Dieburger Straße mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 (§ 1689) frühzeitig für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans angeordnet. Das Verfahrensgebiet der Umlegung wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018 (§ 3045) um den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 605 - KGV Mainperle e.V. einschließlich der ausgesparten Wegefläche und die innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gelegene Liegenschaft Starkenburger Straße 82 erweitert. Nach Anhörung der Eigentümerinnen und Eigentümer wurde die Umlegung durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 14.09.2018 nach § 47 BauGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung der Umlegung, insbesondere die Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern über Möglichkeiten der Grundstücksneuordnung, kann erst nach hinreichender Konkretisierung der Bebauungsplanung (Offenlage des Bebauungsplans) erfolgen. Zudem muss für die Aufstellung des Umlegungsplans, dem Ergebnis der Grundstücksneuordnung, der Bebauungsplan in Kraft getreten sein.

Das Bebauungsplanverfahren 698 - Nördlich Dieburger Straße wird weiterverfolgt. Derzeit wird der Bebauungsplanentwurf erstellt. Aufgrund emissionsschutzrechtlicher Fragestellungen besteht derzeit weiter intensiver Abstimmungsbedarf, den Umgang mit dem benachbarten Gewerbe- und Industriegebiet um die Ferdinand-Porsche-Straße betreffend. Im nächsten Verfahrensschritt steht die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs an.

Mit Erschließungsmaßnahmen und einer Bebauung des rückwärtigen Bereichs ist erst nach Eintreten der Rechtskraft des Bebauungsplans zu rechnen. Eine Perspektive hinsichtlich des genauen Zeitpunkts des Inkrafttretens des Bebauungsplans lässt sich derzeit nicht treffen.

Für die Umsetzung des Grünzuges Fechenheim stehen derzeit nur sehr reduzierte finanzielle Mittel zur Verfügung. Auf Grundlage dieses Finanzvolumens prüft das Fachamt die Möglichkeit, einen ersten Teilbereich umzusetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 12. Dezember 2021OFOF 161/11Umlegungsverfahren im Rahmen des Beschlusses der SVV vom 26.06.2014 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 698 nördliche Dieburger Straße für ein neues Wohn- und Mischquartier und den Grünzug FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. Januar 2022VV 269Umlegungsverfahren im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 698 nördliche Dieburger Straße für ein neues Wohn- und Mischquartier und den Grünzug FechenheimAnfrage
  3. 6. Mai 2022STST 1076Umlegungsverfahren im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 698 nördlich Dieburger Straße für ein neues Wohn- und Mischquartier und den Grünzug FechenheimStellungnahme
  4. 18. Februar 2024OFOF 566/11Stand der Entwicklung des Wohnbaugebietes nördliche Dieburger Straße in FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 4. März 2024VV 883Stand der Entwicklung des Wohnbaugebietes nördliche Dieburger Straße in FechenheimAnfrage
  6. 7. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 130 Wochen
    STST 1133Stand der Entwicklung des Wohnbaugebietes nördlich Dieburger Straße in Fechenheim
    Stellungnahme
  7. 21. Mai 2026OFOF 7/11Stand des Projektes Wohnbaugebiet nördliche Dieburger Straße in FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 8. Juni 2026VV 32Stand des Projektes Wohnbaugebiet nördliche Dieburger Straße in FechenheimAnfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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