Umlegungsverfahren im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 698 nördlich Dieburger…
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Umlegungsverfahren im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 698 nördlich Dieburger Straße für ein neues Wohn- und Mischquartier und den Grünzug Fechenheim
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Zusammenfassung
Das Umlegungsverfahren Nr. 213 wird durchgeführt, um den Bebauungsplan Nr. 698 zu verwirklichen. Die Umlegung wurde bereits 2017 angeordnet, um den Baulandbereitstellungsprozess zu beschleunigen. Der Grünzug Fechenheim wird durch das Umweltdezernat geplant und umgesetzt.
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Neues zu Starkenburger Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Das Umlegungsverfahren Nr. 213 - Nördlich Dieburger Straße wird von der Umlegungsstelle nach den §§ 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt, da dies zur Verwirklichung des Bebauungsplans Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße erforderlich ist.
Für den Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann die Umlegung auch eingeleitet werden, wenn der Bebauungsplan noch nicht aufgestellt ist.
Zur Beschleunigung des Baulandbereitstellungsprozesses wurde die Umlegung am 31.08.2017 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 1689) nach § 46 BauGB für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans frühzeitig angeordnet. Das Verfahrensgebiet der Umlegung wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018 (§ 3045) um den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans B 605 - KGV Mainperle e.V. einschließlich der ausgesparten Wegefläche und die innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gelegene Liegenschaft Starkenburger Straße 82 erweitert.
Nach Anhörung der Eigentümerinnen und Eigentümer wurde die Umlegung durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 14.09.2018 nach § 47 BauGB eingeleitet. Mit weiteren Beschlüssen vom 08.06.2021 und 01.12.2021 wurde das Umlegungsgebiet unwesentlich verändert.
Nach Offenlage des Bebauungsplans im Laufe dieses Jahres wird die Umlegungsstelle auf der Grundlage der festgesetzten Einwurfs- und Zuteilungswerte die Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern über die mögliche Zuteilung von Baugrundstücken oder Geldabfindungen durchführen. Über den Zeitpunkt des Abschlusses dieser Gespräche kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.
Die Umlegungsstelle stellt nach Erörterung mit den Eigentümerinnen und Eigentümern den Umlegungsplan als Ergebnis der Grundstücksneuordnung auf.
Allerdings muss im vorliegenden Fall nach dem BauGB zunächst der Bebauungsplan vor dem Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans in Kraft getreten sein.
Zudem müssen insbesondere die Erschließungsstraßen, nach deren Flächenbereitstellung durch die Umlegung, hergestellt werden, um eine Baureife zu erlangen.
Auch über den Zeitpunkt der Herstellung der Erschließungsanlagen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verlässliche Auskunft gegeben werden.
Der Grünzug Fechenheim wird durch das Umweltdezernat geplant und umgesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 12. Dezember 2021OFOF 161/11Umlegungsverfahren im Rahmen des Beschlusses der SVV vom 26.06.2014 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 698 nördliche Dieburger Straße für ein neues Wohn- und Mischquartier und den Grünzug FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Januar 2022VV 269Umlegungsverfahren im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 698 nördliche Dieburger Straße für ein neues Wohn- und Mischquartier und den Grünzug FechenheimAnfrage
- 6. Mai 2022Sie sind hierSTST 1076Umlegungsverfahren im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 698 nördlich Dieburger Straße für ein neues Wohn- und Mischquartier und den Grünzug FechenheimStellungnahme
- 18. Februar 2024OFOF 566/11Stand der Entwicklung des Wohnbaugebietes nördliche Dieburger Straße in FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. März 2024VV 883Stand der Entwicklung des Wohnbaugebietes nördliche Dieburger Straße in FechenheimAnfrage
- 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 130 WochenSTST 1133Stand der Entwicklung des Wohnbaugebietes nördlich Dieburger Straße in FechenheimStellungnahme
- 21. Mai 2026OFOF 7/11Stand des Projektes Wohnbaugebiet nördliche Dieburger Straße in FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Juni 2026VV 32Stand des Projektes Wohnbaugebiet nördliche Dieburger Straße in FechenheimAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab