Aufnahme von tierschutzrelevanten Einrichtungen in die Böllerverbotszone
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, tierschutzrelevante Einrichtungen in die Böllerverbotszone aufzunehmen, um den Schutz von Tieren zu erhöhen. Dies könnte durch eine Änderung des Sprengstoffgesetzes erreicht werden. Das erwartete Ergebnis wäre eine sicherere Umgebung für die betroffenen Tiere im Zoo.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Anregung des Ortsbeirats ließe sich nur mittels einer Änderung des § 23 Abs. 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) realisieren. Unter diese Regelung fällt auch der Zoo aufgrund der dort befindlichen brandempfindlichen Gebäude. Die Gesetzgebungskompetenz für das Sprengstoffrecht liegt beim Bund.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2026OFOF 830/11Aufnahme von tierschutzrelevanten Einrichtungen in die BöllerverbotszoneOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Februar 2026OMOM 8105Aufnahme von tierschutzrelevanten Einrichtungen in die BöllerverbotszoneDirektanregung
- 18. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 886Aufnahme von tierschutzrelevanten Einrichtungen in die BöllerverbotszoneStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab