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Aufnahme von tierschutzrelevanten Einrichtungen in die Böllerverbotszone

Vorlagentyp: OFGRÜNE
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert die Aufnahme von Tierschutz relevanten Einrichtungen in die Böllerverbotszone, um die Sicherheit und das Wohlbefinden von Tieren zu gewährleisten. Diese Initiative zielt darauf ab, die bestehenden Regeln für die Verwendung von Feuerwerk auf sensible Orte auszudehnen.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Gebiete rund um Tierschutz relevante Einrichtungen, (bspw. Tierheim Frankfurt e.V.), in die Böllerverbotszone mit aufzunehmen.

Begründung

Vielerorts ist das Zünden von Böllern in Frankfurt mittlerweile eingeschränkt oder ganz verboten. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf Zonen rund um Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden. Auch rund um den Zoo, mit seinen tierischen Mitbewohnern, ist Feuerwerk tabu. Was jedoch nicht im Fokus steht, sind die ortsansässigen Tierschutzvereine. Auch dies sind sensible Orte und sollten neben dem Zoo, mit in die Böllerverbotszone aufgenommen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Februar 2026Sie sind hier
    OFOF 830/11Aufnahme von tierschutzrelevanten Einrichtungen in die Böllerverbotszone
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 23. Februar 2026OMOM 8105Aufnahme von tierschutzrelevanten Einrichtungen in die BöllerverbotszoneDirektanregung
  3. 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 886Aufnahme von tierschutzrelevanten Einrichtungen in die BöllerverbotszoneStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 45 · 23.02.2026
TO I, TOP 15
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 8105 2026 Die Vorlage OF 830/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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