Aufnahme von tierschutzrelevanten Einrichtungen in die Böllerverbotszone
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, tierschutzrelevante Einrichtungen in die Böllerverbotszone aufzunehmen, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere das Tierheim Frankfurt e. V. und andere verbreitete Tierschutzvereine.
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Der Magistrat wird aufgefordert, Gebiete rund um tierschutzrelevante Einrichtungen, beispielsweise Tierheim Frankfurt e. V., in die Böllerverbotszone aufzunehmen. Begründung: Vielerorts ist das Zünden von Böllern in Frankfurt mittlerweile eingeschränkt oder ganz verboten. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf Zonen rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude. Auch rund um den Zoo mit seinen tierischen Mitbewohnern ist Feuerwerk tabu. Was jedoch nicht im Fokus steht, sind die ortsansässigen Tierschutzvereine. Auch dies sind sensible Orte und sollten neben dem Zoo mit in die Böllerverbotszone aufgenommen werden.
Begründung
Vielerorts ist das Zünden von Böllern in Frankfurt mittlerweile eingeschränkt oder ganz verboten. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf Zonen rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude. Auch rund um den Zoo mit seinen tierischen Mitbewohnern ist Feuerwerk tabu. Was jedoch nicht im Fokus steht, sind die ortsansässigen Tierschutzvereine. Auch dies sind sensible Orte und sollten neben dem Zoo mit in die Böllerverbotszone aufgenommen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2026OFOF 830/11Aufnahme von tierschutzrelevanten Einrichtungen in die BöllerverbotszoneOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8105Aufnahme von tierschutzrelevanten Einrichtungen in die BöllerverbotszoneDirektanregung
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 886Aufnahme von tierschutzrelevanten Einrichtungen in die BöllerverbotszoneStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats