Bewohnerparken im Großen Hasenpfad
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung zur Einrichtung neuer Bewohnerparkgebiete reagiert und erklärt, dass aufgrund des Luftreinhalteplans momentan keine neuen Gebiete eingerichtet werden können. Die bestehende Regelung wird jedoch überprüft, nachdem die Umstellung abgeschlossen ist.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aktuell werden die bestehenden Bewohnerparkbereiche gemäß den Vorgaben des vom Land Hessen vorgegebenen Luftreinhalteplans zu Parkraumbewirtschaftungszonen umgestaltet, sodass mindestens mittelfristig keine weiteren Gebiete eingerichtet werden können. Sobald die Umstellung der bestehenden Bereiche abgeschlossen ist, wird geprüft, ob und wenn ja wo neue Bewohnerparkgebiete eingerichtet werden können. Für das Abstellen eines Kraftfahrzeuges sind allein die Kraftfahrzeugführer:innen verantwortlich. Ist am Wohnort keine Nutzung privater Stellflächen möglich, kann das Bewohnerparkprivileg hier innerhalb des öffentlichen Raums unterstützen, keinesfalls jedoch einen Parkplatz "garantieren". In diesem Sinne stellt das Bewohnerparkprivileg eine seltene Ausnahme vom Gemeingebrauchsgrundsatz - Parkstände im öffentlichen Raum stehen allen Kraftfahrzeugführer:innen gleichermaßen zur Verfügung - dar. Unabhängig davon lässt sich der Anregung auch deshalb nicht entsprechen, weil die Einrichtung eines neuen Bewohnerregelungsbereichs einer Kontrollintensität bedarf, die derzeit nicht geleistet werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2026OFOF 1660/5Bewohnerparken im Großen HasenpfadOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2026OMOM 8073Bewohnerparken im Großen HasenpfadDirektanregung
- 18. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 871Bewohnerparken im Großen HasenpfadStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab