Verkehrssicherheit Im Geeren verbessern
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass die Sichtverhältnisse in der Straße "Im Geeren" überwiegend gut sind, jedoch temporäre Sichtbehinderungen durch falsch abgestellte Fahrzeuge auftreten. Die Notwendigkeit zusätzlicher verkehrsbehördlicher Maßnahmen wird abgelehnt, da bereits regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen ohne Verstöße stattfanden. Der Einsatz von Verkehrsspiegeln wird aus Sicherheitsgründen abgelehnt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Im Geeren — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.10.2026.
- Mehr Aufenthaltsqualität durch neue Bänke07.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Entschärfung Verkehrssituation an Bushaltestelle „Im Geeren“24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Endlich ein Name für den Platz Nähe Im Geeren / Im Nardholz20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Im Geeren per E-MailStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Straße "Im Geeren" eindeutig als Tempo‑30‑Zone ausgewiesen ist. An mehreren Stellen wurde das Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Kinder" aufgestellt und entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn angebracht. Zu den Sichtbeziehungen kann Folgendes mitgeteilt werden: Die Sichtbeziehungen im Bereich der Hausnummer 139 sind aus Sicht des Magistrats grundsätzlich gut. Lediglich durch falsch abgestellte Fahrzeuge im Gehwegbereich entstehen temporäre Sichtbehinderungen (s. Abb. 1). Abb. 1 Auch die Sichtbeziehungen im Bereich der Hausnummer 39 sind als gut zu bewerten. Nach Besichtigung der Örtlichkeit handelt es sich jedoch um einen klassischen Kurvenbereich mit einer im Rahmen des Üblichen liegenden Sichtbehinderung, die durch die dort zulässigerweise parkenden Fahrzeuge (5m-Bereich) verursacht wird. Verkehrsteilnehmende sind unter anderem im Kurvenbereich ohnehin verpflichtet, die Geschwindigkeit der Sichtweite anzupassen und müssen jederzeit mit entgegenkommenden Fahrzeugen rechnen. Zusätzliche straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen sind aus Sicht des Magistrats nicht erforderlich. Im Stadtgebiet werden sowohl durch die Polizei (überwiegend auf den Grundnetzstraßen Tempo 50km/h) als auch durch das Straßenverkehrsamt, entsprechend des Erlasses des Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Danach sind primär an Stellen mit Unfall- und Gefahrenpunkten sowie besonders schutzwürdige Zonen, wie an Kindergärten, Schulen etc., Kontrollen durchzuführen. Neben diesen Voraussetzungen muss jedoch auch die Messtechnik besondere Anforderungen an den Messstellen erfüllen. Somit können leider nicht an allen Stellen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, wo dies als notwendig erachtet wird. In der Straße Im Geeren sind die beschriebenen Voraussetzungen in einem Teilbereich gegeben. Bei der vorgenommenen Geschwindigkeitskontrolle im Nah-Bereich der Kita Eschersheim wurde jedoch - wie bereits bei einer zurückliegenden Kontrolle - erneut kein Verstoß festgestellt. Zudem war das Verkehrsaufkommen sehr niedrig, so dass von weiteren Kontrollen Abstand genommen werden muss, da diese zu Lasten stärker betroffener Gebiete gehen würden. Bezüglich Kontrollen des ruhenden Verkehrs wurde der Außendienst über die Beschwerdelage informiert und gebeten, im Rahmen der personellen Möglichkeiten Kontrollen vorzunehmen. Verkehrsspiegel lehnt der Magistrat ab, da die Sichtbedingungen sich nicht von einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet unterscheiden. Es ist den Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der StVO in den Querverkehr einzureihen. Ist eine unübersichtliche Verkehrssituation gegeben, so dürfen sich Verkehrsteilnehmende vorsichtig in den öffentlichen Straßenverkehr hineintasten, bis sie die Übersicht haben. Hierbei gilt der Grundsatz (§ 1 StVO), dass alle Verkehrsteilnehmenden sich so zu verhalten haben, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Ergänzend weist der Magistrat darauf hin, dass es sich bei Verkehrsspiegeln nicht um offizielle Verkehrszeichen gemäß StVO handelt. Zudem haben sich diese in der Vergangenheit vielfach als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt und damit zu Fehleinschätzungen durch den Verkehrsteilnehmenden führt. Folglich wird eine falsche Sicherheit vorgetäuscht. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmenden können anhand des Spiegelbildes kaum eingeschätzt werden. Mit dieser Vorgehensweise folgt der Magistrat der bundesweit restriktiven Handhabung. Eine Möglichkeit, die Situation mit baulichen Mitteln zu verbessern, wird ebenfalls nicht gesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2026OFOF 1164/9Verkehrssicherheit Im Geeren verbessernOrtsbeiratsantrag · BFF
- 22. Januar 2026OMOM 7979Verkehrssicherheit Im Geeren verbessernDirektanregung
- 18. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 893Verkehrssicherheit Im Geeren verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab