Rückbau der Unterführung Am Weißen Stein
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die geplante Maßnahme sieht den Rückbau der Unterführung Am Weißen Stein vor, um zeitnahe Verbesserungen in der Infrastruktur zu erreichen. Es wird erwartet, dass die Realisierung innerhalb dieses Jahres erfolgt, sofern keine Verzögerungen eintreten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Am Weißen Stein — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.09.2026.
- Orangefarbene Bänke09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Planungen zu Neubau/Sanierung der Maybachbrücke04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verschmutzung am Platz Am Weißen Stein04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Am Weißen Stein per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Umsetzung der Maßnahme ist zeitnah vorgesehen. Das Projekt befindet sich derzeit in der Vorbereitung der Vergabe und somit in der HOAI-Leistungsphase 6. Ein konkreter Ausführungstermin kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Nach aktuellem Stand ist jedoch eine Realisierung im Laufe dieses Jahres vorgesehen. Sofern der weitere Ablauf ohne Verzögerungen fortschreitet, erscheint eine Fertigstellung bis zum Sommer realistisch.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2025OFOF 1112/9Rückbau der Unterführung Am Weißen SteinOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2026OMOM 7975Rückbau der Unterführung Am Weißen SteinDirektanregung
- 18. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 891Rückbau der Unterführung Am Weißen SteinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab