Auf der städtischen Internetseite teilte der Kämmerer am 5. Mai mit, dass sich das Haushaltsdefizit für das Jahr 2025 au
Zusammenfassung
In der Frage wird das Haushaltsdefizit der Stadt Frankfurt für 2025 sowie die Missachtung haushaltsrechtlicher Vorgaben angesprochen, und es wird nach den Konsequenzen gefragt. Der Magistrat betont die budgetäre Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung und erklärt die bestehenden Regelungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Einhaltung der Budgetvorgaben.
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Auf der städtischen Internetseite teilte der Kämmerer am 5. Mai mit, dass sich das Haushaltsdefizit für das Jahr 2025 auf fast 400 Millionen Euro beläuft. "Das Jahresergebnis schließt um rund 229 Millionen Euro, das ordentliche Ergebnis im Haushaltsjahr 2025 sogar um rund 242 Millionen Euro schlechter ab als geplant", so Kämmerer Bergerhoff. Und das alles trotz Gewerbesteuereinnahmen von 3,13 Milliarden Euro, fast ein neuer Rekord. Budgetüberschreitungen in den Dezernaten seien "überwiegend ohne vorherige Gremienzustimmung und damit unter Missachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben" erfolgt. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Konsequenzen ergeben sich aus diesen Missständen?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Korenke, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Fuchs, meine Damen und Herren, die Budgethoheit obliegt grundsätzlich der Stadtverordnetenversammlung als oberstes Organ der Stadt Frankfurt am Main. Kernaufgabe ist in diesem Zusammenhang die Festlegung, Kontrolle und Überwachung der Finanzen und der Haushaltswirtschaft. Die Fachdezernate haben die Budgetverantwortung für die ihnen zugeordneten Produktgruppen und damit über die Haushaltsausführung. Die kommunale Berichtspflicht nach § 28 Gemeindehaushaltsverordnung, GemHVO, dient hierbei als zentrales Instrument zur Stärkung der Steuerungsfunktion der Stadtverordnetenversammlung. Sie verpflichtet zugleich den Magistrat, die Stadtverordnetenversammlung regelmäßig über den Haushaltsvollzug zu informieren. Der Magistrat berichtet derzeit zum 30.04., 31.08. und 31.12. eines jeden Jahres in Form von Controllingberichten beziehungsweise in Form des Jahresabschlusses. Der Zeitpunkt, die Intervalle sowie das Berichtsformat als solches können dabei jederzeit von der Stadtverordnetenversammlung neu gedacht werden. Im Rahmen der Controllingberichte stellt der Magistrat auch bereits jetzt Prognosen und Hochrechnungen bereit, gegebenenfalls weist der Magistrat für einzelne Produktbereiche auch darauf hin, dass perspektivisch Mehrkostenvorlagen nötig sein könnten. Dies war auch in den unterjährigen Controllingberichten für das Jahr 2025 der Fall. Die existierenden rechtlichen Regelungen sehen grundsätzlich vor, dass Budgetüberschreitungen vor Verausgabung durch Mehrkostenvorlagen genehmigt werden müssen. Mehrkostenvorlagen sind allerdings im vergangenen Jahr nicht vorgelegt worden. Im Rahmen des durch den Magistrat beschlossenen Jahresabschlusses wurden die Budgetüberschreitungen durch stadtweite Heranziehung von nicht verausgabten Budgets gedeckt, wobei auch Fachbereichsgrenzen überschritten werden mussten. Im Ergebnis können in den Fachbudgets keine Budgetüberträge gebildet werden. Mit dem Jahresabschluss ergeht parallel der Auftrag an die Dezernate, in deren Budgets es zu Überschreitungen kam, diese per Mehrkostenvorlage zu erläutern und im Nachhinein genehmigen zu lassen. Der Magistrat berät aktuell, wie einerseits die Transparenz insbesondere über die Haushaltsausführung weiter verbessert werden und andererseits sichergestellt werden kann, dass in Zukunft bei Bedarf der Stadtverordnetenversammlung Mehrkostenvorlagen zum Beschluss vorgelegt werden. Die Beratungen sind in diesen Punkten aktuell noch nicht abgeschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Mai 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.