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Neben der bereits installierten KI-basierten Überwachungskamera im Bahnhofsviertel hat Hessens Innenminister Roman Posec

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Die Frage betrifft die Involvierung der Stadt Frankfurt in der Standortvergabe von KI-basierten Überwachungskameras und die Möglichkeit des Abbaus dieser Kameras. Der Magistrat erklärt, dass die Videoüberwachung auf gesetzlichen Grundlagen basiert und eine Abstimmung zwischen Stadt und Polizei erfolgt ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Frage an den Magistrat

Neben der bereits installierten KI-basierten Überwachungskamera im Bahnhofsviertel hat Hessens Innenminister Roman Poseck nun zwei weitere dieser Überwachungssysteme an Hauptwache und Konstablerwache eingeweiht. Nicht nur ist der Einsatz KI-basierter Kameras verfassungsrechtlich höchst umstritten, dass die Datensoftware bei der Trump-nahen Firma Palantir in Auftrag gegeben wurde, ist datenschutzrechtlich sowie politisch besorgniserregend. Ich frage den Magistrat: Inwiefern ist die Stadt Frankfurt in der Standortvergabe dieser Kameras involviert gewesen, und könnte sie auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 16.02.2023 den Abbau der Kameras bewirken?

Antwort des Magistrats

Die Videoüberwachung erfolgt auf der Grundlage von § 14 Absatz 3 HSOG und unter den dort genannten gesetzlichen Voraussetzungen, zum Beispiel dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass an den betreffenden Orten Straftaten drohen. Erforderlich ist für jeden einzelnen Standort eine ortsbezogene Lagebeurteilung unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit. Soweit die konkreten Anlagen von der Stadt Frankfurt errichtet wurden und werden, fand beziehungsweise findet zuvor selbstverständlich eine intensive Abstimmung zwischen Stadt und Polizei statt. Hierbei werden die legalen Voraussetzungen zu ihrer Errichtung eingehend geprüft und bewertet. Sofern die Hessische Polizei solche Anlagen in eigener Verantwortung errichtet, beschränkt sich die Abstimmung auf das erforderliche Maß. Das HSOG erlaubt auch explizit den Einsatz automatisierter Anwendungen zur Datenverarbeitung, Erkennung und Auswertung, wie sie in Frankfurt teilweise zum Einsatz kommen. Dies jedoch auch nur unter strengen gesetzlich bestimmten Restriktionen. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der HSOG-Regelung hat das Dezernat für Sicherheit, Ordnung und Brandschutz nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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