Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Kunstwerk "A Sky Full of Hope"
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Kunstwerk "A Sky Full of Hope" der Künstlerin Janet Echelman. Dies ist notwendig, um die komplexen Aspekte der Planung und Umsetzung des Projekts zu klären, da es mit hohen Kosten und ohne Wettbewerb vergeben wurde. Ziel ist eine umfassende Aufklärung über die Verwendung öffentlicher Mittel und die relevanten Entscheidungsprozesse.
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Konstablerwache — 30 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.10.2026.
- Kunstinstallation „A Sky Full of Hope“ an der Konstablerwache – Verzicht auf Wiederinstallation nach der Winterpause 2026/2713.10.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Hinweisschilder zur Erhöhung von Bußgeldern auf dem Brückenspielplatz und dem Alten Sachsenhäuser Friedhof sowie häufigere Bestreifung des Brückenspielplatzes09.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Klare Regeln statt Schilderchaos – Verkehrsberuhigten Bereich in der Fahrgasse sinnvoll gestalten06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Konstablerwache per E-MailAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 3 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist der gesamte Vorgang der Planung, Auswahl, Beauftragung, Finanzierung, vergaberechtlichen Behandlung, baulichen und organisatorischen Umsetzung, öffentlichen Kommunikation sowie der laufenden und geplanten Begleitung des Kunstwerks "A Sky Full of Hope - Earthtime 1.78 Frankfurt" der Künstlerin Janet Echelman an der Konstablerwache sowie aller vorgelagerten Überlegungen, Kunst oder Gestaltung für den öffentlichen Raum im Rahmen der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 zu beschaffen. Der Zeitraum reicht von der ersten internen oder externen Befassung bis zur Aktenvorlage. Hierzu zählt sämtliche Kommunikation in Schrift- und Textform unabhängig vom Speichermedium, einschließlich E-Mails und dienstlicher digitaler Kommunikation sowie aller Besprechungsprotokolle, Aktennotizen, Entwürfe, Vergabe- und Vertragsunterlagen, Finanzierungsentscheidungen und Entscheidungsvorlagen der zuständigen Ämter und Dezernate sowie deren Abstimmung untereinander und mit externen Beteiligten. Bestandteil der vorzulegenden Akten sind insbesondere die Vorgänge des Kulturamts, des City- und Stadtmarketings, des Stadtplanungsamts, des Grünflächenamts, der Hafen- und Marktbetriebe, des Rechtsamts, der Kämmerei sowie des Lenkungskreises Innenstadt und die Kommunikation mit der Design FRM gGmbH, der Künstlerin bzw. dem Studio Echelman, dem Atelier Markgraph sowie weiteren Beauftragten, soweit die Unterlagen bei der Stadt Frankfurt am Main oder bei von ihr beherrschten bzw. finanzierten Gesellschaften vorhanden sind oder von dort beigezogen werden können.
Begründung
Das Kunstwerk "A Sky Full of Hope - Earthtime 1.78 Frankfurt" an der Konstablerwache ist mit Kosten von rund 2,3 Millionen Euro für eine befristete Leihe von drei Jahren eines der teuersten Einzelprojekte der jüngeren Kultur- und Innenstadtpolitik. Es wurde ohne Wettbewerb und ohne öffentliche Ausschreibung direkt an die Künstlerin Janet Echelman und eine ausführende Frankfurter Agentur vergeben. Der Magistrat begründet dies mit der behaupteten Einzigartigkeit des Konzepts. Die Mittel stammen nach Angaben der Stadt nicht aus dem laufenden Kulturetat und nicht aus den von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen WDC-Mitteln, sondern wesentlich aus dem Sondertopf der Initiative Innenstadt bzw. aus nicht verausgabten Illuminationsmitteln. Zugleich bestehen personelle Verbindungen zwischen der Design FRM gGmbH als Durchführungsgesellschaft der WDC 2026 und der beauftragten Agentur Atelier Markgraph. Nach § 50 Abs. 2 HGO überwacht die Stadtverordnetenversammlung die gesamte Verwaltung, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen. Aufzuklären sind daher nicht nur der abgeschlossene Vertrag, sondern die gesamte Willensbildung ab der ersten Überlegung, im Rahmen der WDC 2026 Kunst für den öffentlichen Raum zu beschaffen - einschließlich der Frage, warum kein Wettbewerb stattfand und wie die Direktvergabe intern vergaberechtlich bewertet wurde. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität dieses Vorgangs, der mehrere Dezernate, zahlreiche Ämter, den Lenkungskreis Innenstadt sowie externe Vertragspartner betrifft, erscheinen Anfragen an den Magistrat als alleiniges Kontrollmittel nicht zielführend. Eine umfassende Aufklärung ist nur durch Akteneinsicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. September 2026 brachte BFF-DFRA-FREIE WÄHLER diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Haupt- und Finanzen sowie Personal wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. 2. a) Den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Haupt- und Finanzen sowie Personal wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. 3. a) Den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Haupt- und Finanzen sowie Personal wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung)