Akteneinsicht zur Installation der 2,3 Millionen teuren Netzskulptur "A Sky Full of Hope" über der Konstablerwache
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Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, einen Akteneinsichtsausschuss zur Überprüfung der Installation der Netzskulptur "A Sky Full of Hope" einzurichten. Aufgrund der hohen Kosten und der direkten Vergabe ohne Ausschreibung ist eine detaillierte Prüfung der Vorgänge notwendig. Der Ausschuss kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
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Antwort steht aus
Bei Überweisung an den Magistrat läuft die Frist bis zum 29.11.2026.Warum?
Konstablerwache — 30 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.10.2026.
- Kunstinstallation „A Sky Full of Hope“ an der Konstablerwache – Verzicht auf Wiederinstallation nach der Winterpause 2026/2713.10.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Hinweisschilder zur Erhöhung von Bußgeldern auf dem Brückenspielplatz und dem Alten Sachsenhäuser Friedhof sowie häufigere Bestreifung des Brückenspielplatzes09.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Klare Regeln statt Schilderchaos – Verkehrsberuhigten Bereich in der Fahrgasse sinnvoll gestalten06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 10 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung (GOS) und § 50 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist der gesamte Vorgang zur Idee, Auswahl und Beauftragung zur Installation der 2,3 Millionen teuren Netzskulptur "A Sky full of Hope" über der Konstablerwache. Sämtliche Kommunikation hierzu, wie Mails, Aktennotizen, Gesprächsprotokolle etc. ist vorzulegen. Außerdem Rechtsgutachten, Bewertungen, alle relevanten Beschlüsse, Dienstanweisungen, Analysen, Präsentationen etc. - also alle Schriftstücke, Texte und andere Aufzeichnungen, welche im Zusammenhang mit der genannten Netzskulptur stehen.
Begründung
Seit der kürzlichen Fertigstellung der genannten Installation gibt es viel Kritik an dieser. Thematisiert werden vor allem die hohen Kosten, der künstlerische Wert der Netzskulptur und die direkte Vergabe ohne öffentliche Ausschreibung. Deshalb erscheint eine Aufarbeitung dieses gesamten Vorgangs angezeigt. Hierfür ist ein Akteneinsichtsausschuss das geeignete Mittel und kann einen wichtigen Dienst leisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. August 2026 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Haupt- und Finanzen sowie Personal wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. 2. a) Den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Haupt- und Finanzen sowie Personal wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. 3. a) Den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Haupt- und Finanzen sowie Personal wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung)