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Akteneinsicht zur Installation der 2,3 Millionen teuren Netzskulptur "A Sky Full of Hope" über der Konstablerwache

Vorlagentyp: NRAfD
1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, einen Akteneinsichtsausschuss zur Überprüfung der Installation der Netzskulptur "A Sky Full of Hope" einzurichten. Aufgrund der hohen Kosten und der direkten Vergabe ohne Ausschreibung ist eine detaillierte Prüfung der Vorgänge notwendig. Der Ausschuss kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Bei Überweisung an den Magistrat läuft die Frist bis zum 29.11.2026.Warum?

Konstablerwache — 30 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.10.2026.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 10 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung (GOS) und § 50 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist der gesamte Vorgang zur Idee, Auswahl und Beauftragung zur Installation der 2,3 Millionen teuren Netzskulptur "A Sky full of Hope" über der Konstablerwache. Sämtliche Kommunikation hierzu, wie Mails, Aktennotizen, Gesprächsprotokolle etc. ist vorzulegen. Außerdem Rechtsgutachten, Bewertungen, alle relevanten Beschlüsse, Dienstanweisungen, Analysen, Präsentationen etc. - also alle Schriftstücke, Texte und andere Aufzeichnungen, welche im Zusammenhang mit der genannten Netzskulptur stehen.

Begründung

Seit der kürzlichen Fertigstellung der genannten Installation gibt es viel Kritik an dieser. Thematisiert werden vor allem die hohen Kosten, der künstlerische Wert der Netzskulptur und die direkte Vergabe ohne öffentliche Ausschreibung. Deshalb erscheint eine Aufarbeitung dieses gesamten Vorgangs angezeigt. Hierfür ist ein Akteneinsichtsausschuss das geeignete Mittel und kann einen wichtigen Dienst leisten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 31. August 2026 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ältestenausschusses
Sitzung 4 · 01.10.2026
TO I, TOP 4
Beraten
Punkt 1: a) Den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Haupt- und Finanzen sowie Personal wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. a) Den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Haupt- und Finanzen sowie Personal wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. 2. a) Den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Haupt- und Finanzen sowie Personal wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. 3. a) Den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Haupt- und Finanzen sowie Personal wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung)

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