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In der Wohnungswirtschaft wird weiterhin kritisiert, dass der Modernisierungsbonus und die bestehende Förderkulisse nich

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Gegenstand der Frage ist der Stand der Evaluation der Milieuschutzgebiete und die geplante Überarbeitung der baurechtlichen Vorgaben. Die Evaluierung wird derzeit extern durchgeführt und soll voraussichtlich im dritten Quartal 2026 abgeschlossen sein.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

In der Wohnungswirtschaft wird weiterhin kritisiert, dass der Modernisierungsbonus und die bestehende Förderkulisse nicht praktikabel sind, um energetische Sanierungen und zusätzlichen Wohnraum in Milieuschutzgebieten in ausreichendem Umfang zu ermöglichen. Trotz wiederholter Austauschformate bleibt der Sanierungsstand niedrig, während die Evaluation der Milieuschutzgebiete seit langer Zeit ohne abschließende Ergebnisse läuft. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie weit ist die laufende Evaluation der Milieuschutzgebiete fortgeschritten, und wann ist mit der angekündigten Überarbeitung der baurechtlichen Vorgaben zu rechnen?

Antwort des Magistrats

Vorab ist klarzustellen, dass der Modernisierungsbonus insbesondere seit der Novellierung im Juni 2025 ein erfolgreiches und nachgefragtes Förderprogramm ist, das es schafft, zugleich dringend notwendige energetische Modernisierungen voranzutreiben als auch soziale Verträglichkeit sicherzustellen. Die Förderung wird von vielfältigen Wohnungsakteuren gerne in Anspruch genommen, auch in sozialen Erhaltungsgebieten, sogenannten Milieuschutzgebieten. Seit der Novellierung der Förderrichtlinien wurden im Modernisierungsbonus in sozialen Erhaltungsgebieten zehn Projekte mit insgesamt 60 Wohneinheiten gefördert, für fünf Projekte mit insgesamt 24 Wohneinheiten bereits Bewilligungsbescheide erstellt, die aktuell in den Unterschriftenlauf gehen und weitere vier Förderprojekte mit insgesamt 127 Wohneinheiten beraten beziehungsweise bearbeitet. Nichtsdestotrotz nimmt der Magistrat gerne konkrete Hinweise für Verbesserungen entgegen. Der Magistrat erachtet soziale Erhaltungssatzungsgebiete grundsätzlich für ein sinnvolles städtebauliches Instrument, das zielgenau eingesetzt, verdrängungsgefährdete Bevölkerungsgruppen schützt. Die Evaluierung der Milieuschutzgebiete wird derzeit durch ein extern beauftragtes Büro durchgeführt. Die Evaluierung ist eine streng nach wissenschaftlichen Standards durchgeführte Untersuchung, die aus mehreren Teilen besteht. Zunächst wurde in einem sogenannten Grobscreening die stadtbezirksbezogene Fortschreibung des Monitorings zur Aufwertungs- und Verdrängungsgefährdung durchgeführt. In den sich nun an das Grobscreening anschließenden vertiefenden städtebaulichen Nachuntersuchungen werden unter anderem mittels Ortsbegehungen und kleinräumigen Datenanalysen die bestehenden sozialen Erhaltungssatzungsgebieten durch das Büro auf ihre Rechtfertigungsgrundlage - Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen - umfassend überprüft. Abschließend werden Handlungsempfehlungen für die jeweiligen aktuell bestehenden Milieuschutzgebiete ausgearbeitet, auf deren Grundlage Anpassungen an den Gebieten erfolgen bzw. die satzungsrechtlichen Vorgaben überarbeitet werden können. Die Evaluierung wird voraussichtlich im dritten Quartal 2026 abgeschlossen sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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