Taubenhaus auf dem Alten Friedhof in Bockenheim-Süd abbauen und Fläche der Bevölkerung zurückgeben
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Abbau des Taubenhauses auf dem Alten Friedhof in Bockenheim-Süd und die Rückgabe der Fläche an die Bevölkerung. Dies geschieht aufgrund von Bedenken der Bürger hinsichtlich hygienischen Belastungen und der Erhaltung des historischen Charakters des Friedhofs. Ziel ist es, die Fläche als Grün- und Spielfläche für Kinder und die örtliche Bevölkerung zu nutzen.
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Frankenallee — 35 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
- Gegen dauerhaftes Abstellen nicht zugelassener Kraftfahrzeuge auf dem Parkplatz Frankenallee11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Seit Jahrzehnten nicht mehr hinnehmbarer Zustand: Rolltreppen an der „Galluswarte“ zuverlässig betreiben15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Taubenvergrämung Frankenallee/„Galluswarte“15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Frankenallee per E-MailAntrag
26. Januar 2026 zur OF 1377 Rechnung zu tragen, das Taubenhaus auf dem "Alten Friedhof" in Bockenheim-Süd / City West zeitnah abzubauen, an einen geeigneteren Standort zu verlagern und das Areal nach Abbau des Taubenhauses wieder vollständig als naturnahe Grünfläche für die Bevölkerung herzurichten; 2. dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Areal eine einfache, naturbelassene Spiel- und Tobewiese für Kinder aus dem Quartier geschaffen wird; 3. darzustellen, aus welchen Gründen das Taubenhaus nach Protesten am vorherigen Standort in der Frankenallee im Stadtteil Gallus auf den "Alten Friedhof" in Bockenheim-Süd verlagert wurde und weshalb dies offenbar ohne vorherige Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 sowie ohne angemessene Beteiligung der betroffenen Bevölkerung erfolgte; 4. sicherzustellen, dass ein künftiger Standort nicht zu einer zusätzlichen Belastung von Bockenheim-Süd/ City West führt und nicht in unmittelbarer Nähe zu Schulwegen, Kinderspielplätzen, Wohnbebauung, intensiv genutzten Grünflächen, Grabstätten, religiösen Einrichtungen oder sensiblen Aufenthaltsbereichen liegt; 5. bei der Standortprüfung insbesondere die Schulwege und Aufenthaltsbereiche von Kindern und Jugendlichen aus dem Quartier zu berücksichtigen, 6. die umliegenden Grabstätten, den historischen Charakter des "Alten Friedhofs", den alten Baum- und Pflanzenbestand sowie den pietätvollen Charakter des Areals dauerhaft vor Verunreinigungen, Beschädigungen und Entwertung durch Taubenansammlungen zu schützen; 7. die Belange des unmittelbar angrenzenden Kleinkinderspielplatzes, der griechisch-orthodoxen Prophet-Elias-Gemeinde sowie der historisch gewachsenen Wegebeziehungen vom Westbahnhof in die City West und zu den umliegenden Schulen besonders zu berücksichtigen; 8. die Kinderbeauftragten des Ortsbezirks in die Prüfung geeigneter Standorte sowie in die weitere Entwicklung des Areals einzubeziehen.
Begründung
Der "Alte Friedhof" Bockenheim an der Solmsstraße ist ein historisches Areal. Er wurde 1825 angelegt, diente bis 1898 als Begräbnisstätte und wurde 1916 in eine öffentliche Grünanlage umgewandelt. Heute ist nur noch ein kleiner Rest des historischen Friedhofsparks mit Grabstätten und altem Baumbestand erhalten. Ein solcher Ort ist kein geeigneter Standort für ein Taubenhaus. Die Antragstellerin greift zahlreiche Rückmeldungen von Bürgern und Eltern auf. Die Sorgen betreffen vor allem hygienische Belastungen, den angrenzenden Kleinkinderspielplatz, Schulwege und Wegebeziehungen zur Georg-Büchner-Schule und zur Toni-Sender-Schule, den Schutz der verbliebenen Grabstätten sowie den Erhalt der einzigen grünen Oase in der unmittelbaren Umgebung. Der "Alte Friedhof" ist zugleich Durchgang vom Westbahnhof in die City West und in Richtung Georg-Büchner-; und Toni-Sender-Schule. Schulwege und Aufenthaltsbereiche von Kindern und Jugendlichen müssen sauber, sicher und frei von vermeidbaren hygienischen Belastungen sein. In Bockenheim-Süd/ City West fehlt es an wohnortnahen Grün-, Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder und Familien. Nach dem Abbau des Taubenhauses sollte die Fläche wieder dem Quartier zurückgegeben und für die Kinder aus dem Quartier als einfache, naturbelassene Spiel- und Tobewiese zurückgewonnen werden. Auch für Schüler der benachbarten Schulen kann das Areal als konsumfreier Aufenthaltsraum im Freien eine wichtige Funktion erfüllen. Der Ortsbeirat 2 hat am 26. Januar 2026 der OF 1377 mehrheitlich zugestimmt. Damit liegt bereits ein klares Votum für die Verlagerung des Taubenhauses an einen geeigneteren Standort vor. Das Taubenhaus befand sich zuvor in der Frankenallee im Gallus und wurde dort nach Protesten entfernt. Anschließend wurde es nach Bockenheim-Süd verlagert - offenbar ohne vorherige Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 und ohne angemessene Beteiligung der betroffenen Bevölkerung. Ein Standortkonflikt darf nicht einfach in ein anderes sensibles Quartier verschoben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 28. Januar 2026OFOF 1377/2Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim an einen geeigneteren Standort verlagernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Februar 2026OMOM 8209Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim an einen geeigneteren Standort verlagernDirektanregung
- 15. Mai 2026Sie sind hierOFOF 45/2Taubenhaus auf dem Alten Friedhof in Bockenheim-Süd abbauen und Fläche der Bevölkerung zurückgebenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Juni 2026OMOM 161Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim abbauen und Fläche der Bevölkerung zurückgebenDirektanregung
- 13. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1099Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim an einen geeigneteren Standort verlagernStellungnahme
- 2. August 2026OFOF 86/2Bestätigung des Ortsbeiratsbeschlusses OM 161 vom 15.06.2026Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 17. August 2026OIOI 17Bestätigung des Ortsbeiratsbeschlusses vom 15.06.2026, OM 161Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen 1 Linke (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 2.: zu Ziffer 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8: CDU, SPD, 1 Linke, FDP und AfD gegen GRÜNE und Volt (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu Ziffer 2: CDU, SPD, Linke und AfD gegen GRÜNE, 1 FDP und Volt (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)