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Bestätigung des Ortsbeiratsbeschlusses OM 161 vom 15.06.2026

Vorlagentyp: OFCDUSPDFDP
7 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beschließt die Bestätigung des Ortsbeiratsbeschlusses OM 161 vom 15.06.2026. Es wird auf die fehlende Einbindung des Ortsbeirates vor der Aufstellung des Taubenhauses hingewiesen, und eine zukünftige Überprüfung des Beschlusses unter Einbeziehung aller Interessen angekündigt. Die Stadt wird aufgefordert, den Ortsbeirat und die Anwohner bei Entscheidungen zu berücksichtigen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

  1. Die OM 161 vom 15.06.2026 wird bestätigt.
  2. Der OBR erachtet seine Entscheidungen über den Verbleib des Taubenhauses gem. § 82 IV 1 HGO, § 3 III S. 1 Nr. 3 Satzung der Ortsbeiräte der Stadt Frankfurt als "endgültig".
  3. Der OBR rügt daher, dass ohne zuvorige Einbindung des gesamten Ortsbeirates bereits bei einem "Runden Tisch" vom 07.07.2026 mit den Tierschutzverbänden durch das Dezernat verkündet wurde, dass der OM 161 durch die Stadt nicht gefolgt wird.
  4. Der Ortsbeirat erklärt sich bereit seinen Beschluss, nach einem Austausch unter Einbindung der Stadt und der ansässigen Einwohner samt orthodoxer Gemeinde und Schulen unter Abwägung aller Interessen, auch jener des Tierschutzes, zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen und in einer offiziellen Ortsbeiratssitzung neu zu bescheiden.
  5. Der Ortsbeirat stellt fest, dass er vor der Aufstellung des Taubenhauses in der Solmsstraße weder informiert noch beteiligt wurde. Seither hat er sich wiederholt und mit breiter fraktionsübergreifender Mehrheit gegen dessen Verbleib an diesem Standort ausgesprochen. Er erwartet, dass das zuständige Dezernat diese eindeutige Beschlusslage respektiert und den Ortsbeirat sowie die betroffenen Anwohner, Schulen, die griechisch-orthodoxe Gemeinde und weitere örtliche Beteiligte vor weiteren Entscheidungen rechtzeitig einbindet. Im Übrigen erkennt der Ortsbeirat durchaus positiv an, dass die Stadt eine aktivere Rolle im Stadttaubenmanagement einnehmen möchte und erklärt sich bereit die Stadt in der zukünftigen Suche nach besseren Standorten für Taubenhäuser zu unterstützen. Er erachtet die Regulierung des Taubenbestandes als dringend notwendig zur Wahrung des Gemein- und Tierwohls.

Begründung

OM 161/26 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen:

  1. Die OM 161 vom 15.06.2026 wird bestätigt.
  2. Der OBR erachtet seine Entscheidungen über den Verbleib des Taubenhauses gem. § 82 IV 1 HGO, § 3 III S. 1 Nr. 3 Satzung der Ortsbeiräte der Stadt Frankfurt als "endgültig".
  3. Der OBR rügt daher, dass ohne zuvorige Einbindung des gesamten Ortsbeirates bereits bei einem "Runden Tisch" vom 07.07.2026 mit den Tierschutzverbänden durch das Dezernat verkündet wurde, dass der OM 161 durch die Stadt nicht gefolgt wird.
  4. Der Ortsbeirat erklärt sich bereit seinen Beschluss, nach einem Austausch unter Einbindung der Stadt und der ansässigen Einwohner samt orthodoxer Gemeinde und Schulen unter Abwägung aller Interessen, auch jener des Tierschutzes, zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen und in einer offiziellen Ortsbeiratssitzung neu zu bescheiden.
  5. Der Ortsbeirat stellt fest, dass er vor der Aufstellung des Taubenhauses in der Solmsstraße weder informiert noch beteiligt wurde. Seither hat er sich wiederholt und mit breiter fraktionsübergreifender Mehrheit gegen dessen Verbleib an diesem Standort ausgesprochen. Er erwartet, dass das zuständige Dezernat diese eindeutige Beschlusslage respektiert und den Ortsbeirat sowie die betroffenen Anwohner, Schulen, die griechisch-orthodoxe Gemeinde und weitere örtliche Beteiligte vor weiteren Entscheidungen rechtzeitig einbindet. Im Übrigen erkennt der Ortsbeirat durchaus positiv an, dass die Stadt eine aktivere Rolle im Stadttaubenmanagement einnehmen möchte und erklärt sich bereit die Stadt in der zukünftigen Suche nach besseren Standorten für Taubenhäuser zu unterstützen. Er erachtet die Regulierung des Taubenbestandes als dringend notwendig zur Wahrung des Gemein- und Tierwohls.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Januar 2026OFOF 1377/2Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim an einen geeigneteren Standort verlagernOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 23. Februar 2026OMOM 8209Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim an einen geeigneteren Standort verlagernDirektanregung
  3. 15. Mai 2026OFOF 45/2Taubenhaus auf dem Alten Friedhof in Bockenheim-Süd abbauen und Fläche der Bevölkerung zurückgebenOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 15. Juni 2026OMOM 161Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim abbauen und Fläche der Bevölkerung zurückgebenDirektanregung
  5. 13. Juli 2026STST 1099Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim an einen geeigneteren Standort verlagernStellungnahme
  6. 2. August 2026Sie sind hier
    OFOF 86/2Bestätigung des Ortsbeiratsbeschlusses OM 161 vom 15.06.2026
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  7. 17. August 2026OIOI 17Bestätigung des Ortsbeiratsbeschlusses vom 15.06.2026, OM 161Initiative

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 3 · 17.08.2026
TO I, TOP 48
Angenommen
Initiative OI 17 2026 Die Vorlage OF 86/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 1, 2 und 5 der Vorlage OM 161 für Ziffer I des Antrags eingefügt wird und der Antrag gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 GOOBR als Ortsbeirats-Initiative behandelt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPD1 LinkeFDP
Ablehnung:
4 Grüne1 Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, 1 Linke und FDP gegen 4 GRÜNE und 1 Linke (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE

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