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Bestätigung des Ortsbeiratsbeschlusses vom 15.06.2026, OM 161

Vorlagentyp: OIOrtsbeirat 2
7 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zum Abbau und zur Versetzung des Taubenhauses auf dem Alten Friedhof Bockenheim zu ergreifen und einen naturnahen Spielplatz für Kinder zu schaffen. Der Ortsbeirat betont die Notwendigkeit der Einbeziehung aller relevanten Akteure bei zukünftigen Entscheidungen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Initiative

Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) gebeten,

  1. der Anregung des Ortsbeirats 2 vom 23. Februar 2026, OM 8209, Rechnung zu tragen und das Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim zeitnah abzubauen, an einen geeigneteren Standort zu verlagern und das Areal nach Abbau des Taubenhauses wieder vollständig als naturnahe Grünfläche für die Bevölkerung herzurichten;
  2. dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Areal eine einfache, naturbelassene Spiel- und Tobewiese für Kinder aus dem Quartier geschaffen wird;
  3. bei der Standortprüfung insbesondere die Schulwege und Aufenthaltsbereiche von Kindern und Jugendlichen aus dem Quartier zu berücksichtigen.

Der Ortsbeirat erachtet seine Entscheidungen über den Verbleib des Taubenhauses gemäß § 82 Absatz 4 Satz 1 HGO i. V. m. § 3 Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 GOOBR als "endgültig".

Der Ortsbeirat rügt daher, dass ohne vorherige Einbindung des Ortsbeirates bereits bei einem Runden Tisch am 07.07.2026 mit den Tierschutzverbänden durch das Dezernat verkündet wurde, dass der Anregung OM 161 durch das Dezernat nicht gefolgt wird.

Der Ortsbeirat erklärt sich bereit, seinen Beschluss nach einem Austausch unter Einbindung der Stadt und der ansässigen Einwohner samt Griechisch-Orthodoxer Kirchengemeinde und Schulen unter Abwägung aller Interessen, auch jener des Tierschutzes, zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen und in einer offiziellen Ortsbeiratssitzung neu zu beschließen.

Der Ortsbeirat stellt fest, dass er vor der Aufstellung des Taubenhauses in der Solmsstraße weder informiert noch beteiligt wurde. Seither hat er sich wiederholt und mit breiter fraktionsübergreifender Mehrheit gegen dessen Verbleib an diesem Standort ausgesprochen. Er erwartet, dass das zuständige Dezernat diese eindeutige Beschlusslage respektiert und den Ortsbeirat sowie die betroffenen Anwohner, Schulen, die Griechisch-Orthodoxe Kirchengemeinde und weitere örtliche Beteiligte vor weiteren Entscheidungen rechtzeitig einbindet.

Im Übrigen erkennt der Ortsbeirat durchaus positiv an, dass die Stadt eine aktivere Rolle im Stadttaubenmanagement einnehmen möchte und erklärt sich bereit, die Stadt bei der zukünftigen Suche nach besseren Standorten für Taubenhäuser zu unterstützen. Er erachtet die Regulierung des Taubenbestandes als dringend notwendig zur Wahrung des Gemein- und Tierwohls.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Januar 2026OFOF 1377/2Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim an einen geeigneteren Standort verlagernOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 23. Februar 2026OMOM 8209Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim an einen geeigneteren Standort verlagernDirektanregung
  3. 15. Mai 2026OFOF 45/2Taubenhaus auf dem Alten Friedhof in Bockenheim-Süd abbauen und Fläche der Bevölkerung zurückgebenOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 15. Juni 2026OMOM 161Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim abbauen und Fläche der Bevölkerung zurückgebenDirektanregung
  5. 13. Juli 2026STST 1099Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim an einen geeigneteren Standort verlagernStellungnahme
  6. 2. August 2026OFOF 86/2Bestätigung des Ortsbeiratsbeschlusses OM 161 vom 15.06.2026Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  7. 17. August 2026Sie sind hier
    OIOI 17Bestätigung des Ortsbeiratsbeschlusses vom 15.06.2026, OM 161
    Initiative

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OIInitiative des Ortsbeirats

Mit einer Initiative kann der Ortsbeirat dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen — bei Themen, für die er eigene Entscheidungsrechte hat (z. B. Verkehrsberuhigung, Straßenbenennung, Spielplätze). Der Magistrat führt aus oder erarbeitet einen Bericht.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Initiative
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Magistrat führt aus oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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