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Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim abbauen und Fläche der Bevölkerung zurückgeben

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
24 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Die Anregung des Ortsbeirats fordert den Magistrat auf, das Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim abzubauen und die Fläche der Bevölkerung zurückzugeben. Dies betrifft die Schaffung einer naturnahen Grünfläche sowie die Sicherstellung einer geeigneten Standortwahl für ein zukünftiges Taubenhaus, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der angrenzenden Bevölkerung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

  1. der Anregung des Ortsbeirats 2 vom 23. Februar 2026, OM 8209, Rechnung zu tragen und das Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim zeitnah abzubauen, an einen geeigneteren Standort zu verlagern und das Areal nach Abbau des Taubenhauses wieder vollständig als naturnahe Grünfläche für die Bevölkerung herzurichten;
  2. dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Areal eine einfache, naturbelassene Spiel- und Tobewiese für Kinder aus dem Quartier geschaffen wird;
  3. darzustellen, aus welchen Gründen das Taubenhaus nach Protesten am vorherigen Standort in der Frankenallee im Stadtteil Gallus auf den Alten Friedhof Bockenheim verlagert wurde und weshalb dies offenbar ohne vorherige Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 sowie ohne angemessene Beteiligung der betroffenen Bevölkerung erfolgte;
  4. sicherzustellen, dass ein künftiger Standort nicht zu einer zusätzlichen Belastung von Bockenheim-Süd/City-West führt und nicht in unmittelbarer Nähe zu Schulwegen, Kinderspielplätzen, Wohnbebauung, intensiv genutzten Grünflächen, Grabstätten, religiösen Einrichtungen oder sensiblen Aufenthaltsbereichen liegt;
  5. bei der Standortprüfung insbesondere die Schulwege und Aufenthaltsbereiche von Kindern und Jugendlichen aus dem Quartier zu berücksichtigen;
  6. die umliegenden Grabstätten, den historischen Charakter des Alten Friedhofs, den alten Baum- und Pflanzenbestand sowie den pietätvollen Charakter des Areals dauerhaft vor Verunreinigungen, Beschädigungen und Entwertung durch Taubenansammlungen zu schützen;
  7. die Belange des unmittelbar angrenzenden Kleinkinderspielplatzes, der Griechisch-Orthodoxen Kirchengemeinde Prophet Elias Kirche zu Frankfurt am Main sowie der historisch gewachsenen Wegebeziehungen vom Westbahnhof in die City-West und zu den umliegenden Schulen besonders zu berücksichtigen;
  8. die Kinderbeauftragten des Ortsbezirks in die Prüfung geeigneter Standorte sowie in die weitere Entwicklung des Areals einzubeziehen.

Begründung

Der Alte Friedhof Bockenheim an der Solmsstraße ist ein historisches Areal. Er wurde 1825 angelegt, diente bis 1898 als Begräbnisstätte und wurde 1916 in eine öffentliche Grünanlage umgewandelt. Heute ist nur noch ein kleiner Rest des historischen Friedhofsparks mit Grabstätten und altem Baumbestand erhalten. Ein solcher Ort ist kein geeigneter Standort für ein Taubenhaus. Der Ortsbeirat greift zahlreiche Rückmeldungen von Bürgern und Eltern auf. Die Sorgen betreffen vor allem hygienische Belastungen, den angrenzenden Kleinkinderspielplatz, Schulwege und Wegebeziehungen zur Georg-Büchner-Schule und zur Toni-Sender-Schule, den Schutz der verbliebenen Grabstätten sowie den Erhalt der einzigen grünen Oase in der unmittelbaren Umgebung. Der Alte Friedhof ist zugleich Durchgang vom Westbahnhof in die City-West und in Richtung Georg-Büchner-Schule und Toni-Sender-Schule. Schulwege und Aufenthaltsbereiche von Kindern und Jugendlichen müssen sauber, sicher und frei von vermeidbaren hygienischen Belastungen sein. In Bockenheim-Süd/City-West fehlt es an wohnortnahen Grün-, Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder und Familien. Nach dem Abbau des Taubenhauses sollte die Fläche wieder dem Quartier zurückgegeben und für die Kinder aus dem Quartier als einfache, naturbelassene Spiel- und Tobewiese zurückgewonnen werden. Auch für Schüler der benachbarten Schulen kann das Areal als konsumfreier Aufenthaltsraum im Freien eine wichtige Funktion erfüllen. Der Ortsbeirat 2 hat am 23.02.2026 die Anregung OM 8209 beschlossen. Damit liegt bereits ein klares Votum für die Verlagerung des Taubenhauses an einen geeigneteren Standort vor. Das Taubenhaus befand sich zuvor in der Frankenallee im Gallus und wurde dort nach Protesten entfernt. Anschließend wurde es nach Bockenheim-Süd verlagert - offenbar ohne vorherige Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 und ohne angemessene Beteiligung der betroffenen Bevölkerung. Ein Standortkonflikt darf nicht einfach in ein anderes sensibles Quartier verschoben werden. Die Frankfurter Rundschau berichtete am 26. Mai 2026 unter der Überschrift "Geduld am Ende: Das Frankfurter Taubenmanagement ist gescheitert" über erhebliche Defizite des Frankfurter Taubenmanagements. Genannt wird dabei auch der grüne Container auf dem Alten Friedhof in Bockenheim, der sich laut Bericht bisher nicht als bevorzugter Aufenthaltsort der Tauben entwickelt habe. Taubenmanagement muss Probleme lösen und darf keine neuen Belastungen in sensiblen Wohn-, Schul- und Grünbereichen schaffen. Das einzige erhaltene grüne Areal in der unmittelbaren Umgebung darf daher nicht durch ein ungeeignetes Taubenhaus blockiert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 28. Januar 2026OFOF 1377/2Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim an einen geeigneteren Standort verlagernOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 23. Februar 2026OMOM 8209Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim an einen geeigneteren Standort verlagernDirektanregung
  3. 15. Mai 2026OFOF 45/2Taubenhaus auf dem Alten Friedhof in Bockenheim-Süd abbauen und Fläche der Bevölkerung zurückgebenOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 15. Juni 2026Sie sind hier
    OMOM 161Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim abbauen und Fläche der Bevölkerung zurückgeben
    Direktanregung
  5. 13. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1099Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim an einen geeigneteren Standort verlagernStellungnahme
  6. 2. August 2026OFOF 86/2Bestätigung des Ortsbeiratsbeschlusses OM 161 vom 15.06.2026Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  7. 17. August 2026OIOI 17Bestätigung des Ortsbeiratsbeschlusses vom 15.06.2026, OM 161Initiative

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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