Einrichtung von Stellplätzen ausschließlich für Einsatzkräfte der Feuerwehr Kalbach
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Stellplätze zwischen dem Feuerwehrgerätehaus Kalbach und dem Alten Rathaus ausschließlich für die Feuerwehr zu reservieren. Dies soll die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr erhöhen und eine schnelle Reaktion im Einsatzfall sicherstellen, indem private Fahrzeuge von diesen Plätzen ferngehalten werden. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Erreichbarkeit für die Einsatzkräfte und somit eine Erhöhung der Sicherheit der Bevölkerung.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 12 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zwei genehmigten Stellplätze zwischen dem Feuerwehrgerätehaus Kalbach und dem Alten Rathaus Kalbach so umzugestalten und verkehrsrechtlich anzuordnen, dass diese dauerhaft und ausschließlich von Einsatzkräften der Feuerwehr genutzt werden können. Hierzu sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden: Aufhebung der allgemeinen Parkfreigabe für die beiden Stellplätze. Anordnung einer ausschließlichen Nutzung für Einsatzkräfte der Feuerwehr, z. B. durch: entsprechende Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen ("Nur für Einsatzkräfte der Feuerwehr"), eindeutige Bodenmarkierungen. Sicherstellung, dass die Regelung klar erkennbar, rechtssicher und kontrollierbar ist.
Begründung
Die beiden Stellplätze zwischen dem Feuerwehrgerätehaus Kalbach und dem Alten Rathaus sind aktuell als allgemeine Parkplätze genehmigt. In der Praxis werden sie jedoch regelmäßig von privaten Fahrzeugen genutzt. Dies führt dazu, dass Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Kalbach im Alarmfall keine ausreichenden Abstell- und Bereitstellungsflächen unmittelbar am Feuerwehrgerätehaus vorfinden. Für einen schnellen und reibungslosen Einsatzablauf ist es erforderlich, dass Einsatzkräfte ihre Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe zum Feuerwehrgerätehaus abstellen können. Zeitverluste beim Suchen von Parkmöglichkeiten können die Ausrückzeiten verlängern und damit die Effektivität der Gefahrenabwehr beeinträchtigen. Nach § 45 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung können die zuständigen Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Stellflächen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschränken oder regeln, insbesondere wenn dies für die Aufrechterhaltung von Rettungs- und Feuerwehreinsätzen erforderlich ist. Die Reservierung der beiden Stellplätze ausschließlich für Einsatzkräfte stellt eine verhältnismäßige und zielgerichtete Maßnahme dar, um: die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Kalbach dauerhaft sicherzustellen, Ausrückzeiten zu verkürzen, und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung im Stadtteil zu leisten. Der Wegfall von zwei öffentlichen Stellplätzen ist angesichts der besonderen Bedeutung der Feuerwehrarbeit vertretbar und im öffentlichen Interesse gerechtfertigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2026Sie sind hierOFOF 10/12Einrichtung von Stellplätzen ausschließlich für Einsatzkräfte der Feuerwehr KalbachOrtsbeiratsantrag · BFF
- 21. August 2026OMOM 557Einrichtung von Stellplätzen ausschließlich für Einsatzkräfte der Feuerwehr KalbachDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)