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Einrichtung von Stellplätzen ausschließlich für Einsatzkräfte der Feuerwehr Kalbach

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 12
2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anregung schlägt vor, zwei Stellplätze zwischen dem Feuerwehrgerätehaus Kalbach und dem Alten Rathaus Kalbach ausschließlich für Einsatzkräfte der Feuerwehr zu reservieren. Dies soll durch entsprechende Verkehrszeichen, Bodenmarkierungen und Regelungen geschehen, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zu erhöhen und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die zwei genehmigten Stellplätze zwischen dem Feuerwehrgerätehaus Kalbach und dem Alten Rathaus Kalbach so umzugestalten und verkehrsrechtlich anzuordnen, dass diese dauerhaft und ausschließlich von Einsatzkräften der Feuerwehr genutzt werden können.

Hierzu sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden:

  1. Aufhebung der allgemeinen Parkfreigabe für die beiden Stellplätze;
  2. Anordnung einer ausschließlichen Nutzung für Einsatzkräfte der Feuerwehr, z. B. durch:

- entsprechende Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen ("Nur für Einsatzkräfte der Feuerwehr"); - eindeutige Bodenmarkierungen; - Sicherstellung, dass die Regelung klar erkennbar, rechtssicher und kontrollierbar ist.

Begründung

Die beiden Stellplätze zwischen dem Feuerwehrgerätehaus Kalbach und dem Alten Rathaus sind aktuell als allgemeine Parkplätze genehmigt. In der Praxis werden sie jedoch regelmäßig von privaten Fahrzeugen genutzt. Dies führt dazu, dass Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Kalbach im Alarmfall keine ausreichenden Abstell- und Bereitstellungsflächen unmittelbar am Feuerwehrgerätehaus vorfinden.

Für einen schnellen und reibungslosen Einsatzablauf ist es erforderlich, dass Einsatzkräfte ihre Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe zum Feuerwehrgerätehaus abstellen können. Zeitverluste beim Suchen von Parkmöglichkeiten können die Ausrückzeiten verlängern und damit die Effektivität der Gefahrenabwehr beeinträchtigen. Nach § 45 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung können die zuständigen Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Stellflächen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschränken oder regeln, insbesondere wenn dies für die Aufrechterhaltung von Rettungs- und Feuerwehreinsätzen erforderlich ist.

Die Reservierung der beiden Stellplätze ausschließlich für Einsatzkräfte stellt eine verhältnismäßige und zielgerichtete Maßnahme dar, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Kalbach dauerhaft sicherzustellen, Ausrückzeiten zu verkürzen, und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung im Stadtteil zu leisten. Der Wegfall von zwei öffentlichen Stellplätzen ist angesichts der besonderen Bedeutung der Feuerwehrarbeit vertretbar und im öffentlichen Interesse gerechtfertigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Mai 2026OFOF 10/12Einrichtung von Stellplätzen ausschließlich für Einsatzkräfte der Feuerwehr KalbachOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 21. August 2026Sie sind hier
    OMOM 557Einrichtung von Stellplätzen ausschließlich für Einsatzkräfte der Feuerwehr Kalbach
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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