In jüngster Zeit wurden im öffentlichen Straßenraum zahlreiche Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge, insbesondere für so
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Kriterien für die Ausweisung von Stellplätzen für Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum und die Möglichkeit, auch Stellplätze für stationsbasiertes Carsharing auszuweisen. Der Magistrat erläutert, dass derzeit Carsharing-Stationen für stationsgebundenes Carsharing im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis umgesetzt werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
In jüngster Zeit wurden im öffentlichen Straßenraum zahlreiche Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge, insbesondere für sogenannte Free-Floating-Anbieter, ausgewiesen. Ich frage den Magistrat: Nach welchen fachlichen, räumlichen und Beteiligungskriterien - Bewohner, Ortsbeiräte - erfolgte die Auswahl dieser Standorte, und ist vorgesehen, auch Stellplätze für stationsbasiertes Carsharing auszuweisen?
Antwort des Magistrats
Derzeit werden Carsharing-Stationen für stationsgebundenes Carsharing im öffentlichen Straßenraum im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis und gemäß des im letzten Jahr öffentlich vorgestellten Zuteilungsverfahrens umgesetzt. Dazu werden eine Bodenmarkierung und die Beschilderung inklusive der StVO-konformen Zuordnung an den jeweiligen Anbieter installiert. Die Arbeiten werden von verschiedenen Dienstleistern nach und nach durchgeführt. Die Einrichtung der anbieterbezogenen Carsharing-Stationen findet seit April dieses Jahres in den Ortsbezirken 2, 6 und 7 statt und werden in den nächsten Wochen abgeschlossen sein. Die Anordnung von anbieteroffenen Parkständen für Carsharing-Fahrzeuge aller Betriebsformen ist aktuell nicht vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Mai 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.