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Aus der Drucksache 21/3346 des Hessischen Landtags geht hervor, dass für Frankfurt im Förderjahr 2025 für den sozialen M

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Nichtaufnahme bestimmter Wohnungsbau- und Wohnheimprojekte in das Förderprogramm für Frankfurt. Die Antwort informiert, dass alle angemeldeten Projekte eine Kontingentszusage erhalten haben, jedoch drei Vorhaben nicht berücksichtigt wurden, weil sie noch nicht die erforderlichen Planungsstände aufwiesen.

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Thema Wohnen verfolgen

Frage an den Magistrat

Aus der Drucksache 21/3346 des Hessischen Landtags geht hervor, dass für Frankfurt im Förderjahr 2025 für den sozialen Mietwohnungsneubau 92 Millionen Euro beim Land Hessen angemeldet, aber nur 57 Millionen Euro ins Förderprogramm aufgenommen - bereitgestellt - wurden. Auch beim Studierenden- beziehungsweise Azubiwohnen blieb der Bedarf mit angemeldeten 32,12 Millionen Euro und bereitgestellten 20,4 Millionen Euro deutlich unterdeckt. Damit klafft zwischen angemeldetem Bedarf und Bereitstellung eine Lücke von rund 47 Millionen Euro für Frankfurter Vorhaben. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Frankfurter Wohnungsbau- und Wohnheimprojekte sind von der Nichtaufnahme ins Förderprogramm betroffen, und mit welchen Verzögerungen oder Anpassungen ist bei diesen Projekten zu rechnen?

Antwort des Magistrats

Die Vorhaben, die seitens der Stadt Frankfurt am Main beim Land angemeldet wurden und auch zeitnah realisiert werden sollen, haben alle eine Kontingentszusage erhalten. Drei angemeldete Vorhaben wurden für das Programmjahr 2025 nicht mitberücksichtigt, da diese noch nicht die erforderlichen Planungsstände aufgewiesen haben. Dabei handelt es sich um Vorhaben der Nassauischen Heimstätte I Wohnstadt in Frankfurt-Sindlingen sowie im Schönhofviertel. Zu gegebener Zeit werden die zwei Projekte neu angemeldet. Die Nichtberücksichtigung wurde seitens des Landes rechtzeitig kommuniziert und geschah einvernehmlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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