Abstellen der E-Roller diverser Firmen im öffentlichen Straßenraum
Zusammenfassung
In diesem Antrag wird vorgeschlagen, vom Magistrat zu erfahren, ob ausreichend Abstellzonen für E-Roller im Frankfurter Westen geplant sind und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Abstellung der Roller zu regeln. Ziel ist es, Fußgängerwege von behinderten E-Rollern zu befreien und die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, ob im Frankfurter Westen inzwischen genügend Zonen zum Abstellen von E-Rollern geplant wurden und wann deren Umsetzung erfolgt. welche Maßnahmen ergriffen wurden, damit die Verleihfirmen die Nutzer und Nutzerinnen ihrer E-Roller nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch dazu verpflichten, die Roller so abzustellen, dass sie keine Fußgängerwege jeder Art als Abstellflächen nutzen. welchen Nutzen die von den Nutzenden der E-Roller gemachten Fotos vom Abstellen haben, wenn diese sichtbar auf dem Foto verkehrswidrig auf den Bürgersteigen und Fußgängerwegen abgestellt werden? Müssen die Nutzer und Nutzerinnen bei allen Verleihfirmen Fotos vom Abstellen der Roller hinterlegen? Oder nur bei der ein oder anderen Verleihfirma? Sichtet die Verleihfirma die Fotos und wie welche Konsequenzen werden daraus gezogen
Begründung
Die E-Roller sind im täglichen Leben ein nicht mehr wegzudenkendes Verkehrsmittel für das Vorankommen im öffentlichen Raum. Die überwiegende Mehrheit der Nutzer und Nutzerinnen achtet auch darauf, wo und wie man das Gefährt abstellt. Es gibt aber eine nicht geringe Anzahl von Nutzern und Nutzerinnen, die den E-Roller nach der Nutzung einfach abstellen wo ihre Fahrt gerade endet. Dabei nicht bedenkend, ob durch die Art und Weise andere Verkehrsteilnehmer und -nehmerinnen behindert oder gar genötigt werden, auf die Straße auszuweichen, um ihren Weg fortsetzen zu können. Es ist auch nicht die Aufgabe der Bürger und Bürgerinnen, jeden falsch abgestellten E-Roller zu melden, sondern es ist Aufgabe der jeweiligen Firma, die die E-Roller verleihen, dafür zu sorgen, dass die E-Roller nur dort abgestellt werden können, wo sie einen Platz haben oder keine Behinderung der Zufußgehenden und hier insbesondere auch den mobil eingeschränkten Menschen, Menschen mit Hilfsmitteln oder Kinderwagen darstellen. Dazu gehört auch, dass diese Roller nicht ohne Verstand auf den Gehwegen hinterlassen werden können. Sie sind nicht nur eine Behinderung, sondern vor allem eine große Gefährdung von Zufußgehenden im ihnen zugeteilten Straßenraum.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Mai 2026 brachte SPD im Ortsbeirat 6 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.08.2026 im OBR 6 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme