Ordnungsgemäßes Abstellen von Leih-E-Rollern im Ortsbezirk 6
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 bittet um zeitnahe Informationen darüber, ob genügend Abstellzonen für E-Roller geplant sind und welche Maßnahmen zur Vermeidung von fehlerhaften Abstellvorgängen getroffen wurden. Diese Informationen sind notwendig, um sicherzustellen, dass der öffentliche Raum nicht durch falsch abgestellt E-Roller behindert wird und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist.
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Thema Fußverkehr verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zeitnah mitzuteilen,
- ob im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirats inzwischen ausreichend Zonen zum Abstellen von E-Rollern geplant wurden und, falls ja, wann deren Umsetzung erfolgt;
- welche konkreten - über die bloße vertragliche Verpflichtung hinausgehenden - Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass die Nutzer:innen der E-Roller diese tatsächlich nicht auf Fuß- oder Radwegen jeglicher Art abstellen;
- welchen Nutzen die von Nutzer:innen beim Abstellvorgang angefertigten Fotos haben, wenn darauf erkennbar verkehrswidrig auf Gehwegen oder Radwegen abgestellte Roller zu sehen sind, insbesondere
a) ob bei allen in Frankfurt tätigen Verleihfirmen ein solches Foto hinterlegt werden muss oder nur bei einzelnen Anbietern, und wenn ja, bei welchen;
b) ob und in welchem Umfang die Verleihfirmen diese Fotos tatsächlich sichten;
c) welche Konsequenzen im Fall eines erkennbar verkehrswidrigen Abstellens gezogen werden.
Begründung
E-Roller sind aus dem öffentlichen Raum nicht mehr wegzudenken. Die überwiegende Mehrheit der Nutzer:innen achtet darauf, die Fahrzeuge ordnungsgemäß abzustellen. Eine Minderheit stellt die Roller jedoch dort ab, wo die Fahrt endet, ohne Rücksicht darauf, ob andere Verkehrsteilnehmer:innen dadurch behindert oder gar zum Ausweichen auf die Fahrbahn gezwungen werden.
Es kann nicht Aufgabe der Bürger:innen sein, jeden falsch abgestellten Roller zu melden. Vielmehr obliegt es den Verleihfirmen, sicherzustellen, dass die Roller nur an Stellen abgestellt werden können, an denen sie keine Behinderung, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen, Menschen mit Gehhilfen, Seheinschränkungen oder Kinderwagen, darstellen. Falsch abgestellte Roller sind nicht nur ein Hindernis, sondern eine erhebliche Gefährdung für Zufußgehende im eigentlich ihnen vorbehaltenen Straßenraum.
Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat um eine transparente Darstellung des aktuellen Sachstands sowie der Kontrollmechanismen, mit denen die Verleihfirmen ihrer Verantwortung tatsächlich nachkommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juli 2026OFOF 63/6Ordnungsgemäßes Abstellen von Leih-E-Rollern im Ortsbezirk 6Ortsbeiratsantrag · SPD, Volt
- 11. August 2026Sie sind hierVV 68Ordnungsgemäßes Abstellen von Leih-E-Rollern im Ortsbezirk 6Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen