Ordnungsgemäßes Abstellen von Leih-E-Rollern im Ortsbezirk 6
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat von Frankfurt am Main bittet um einen Bericht des Magistrats über die geplanten Zonen für das Abstellen von E-Rollern sowie über Maßnahmen zur Vermeidung von Fußwegbehinderungen durch falsch abgestellte Roller. Es wird erwartet, dass diese Maßnahmen die Sicherheit im öffentlichen Raum erhöhen und eine effizientere Nutzung der E-Roller gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat zeitnah mitzuteilen,
ob im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirats inzwischen ausreichend Zonen zum Abstellen von E-Rollern geplant wurden und, falls ja, wann deren Umsetzung erfolgt;
welche konkreten - über die bloße vertragliche Verpflichtung hinausgehenden - Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass die Nutzer:innen der E-Roller diese tatsächlich nicht auf Fuß- oder Radwegen jeglicher Art abstellen;
welchen Nutzen die von Nutzer:innen beim Abstellvorgang angefertigten Fotos haben, wenn darauf erkennbar verkehrswidrig auf Gehwegen oder Radwegen abgestellte Roller zu sehen sind, insbesondere
a) ob bei allen in Frankfurt tätigen Verleihfirmen ein solches Foto hinterlegt werden muss oder nur bei einzelnen Anbietern, und wenn ja, bei welchen;
b) ob und in welchem Umfang die Verleihfirmen diese Fotos tatsächlich sichten;
c) welche Konsequenzen im Fall eines erkennbar verkehrswidrigen Abstellens gezogen werden.
Begründung
E-Roller sind aus dem öffentlichen Raum nicht mehr wegzudenken. Die überwiegende Mehrheit der Nutzer:innen achtet darauf, die Fahrzeuge ordnungsgemäß abzustellen. Eine Minderheit stellt die Roller jedoch dort ab, wo die Fahrt endet, ohne Rücksicht darauf, ob andere Verkehrsteilnehmer:innen dadurch behindert oder gar zum Ausweichen auf die Fahrbahn gezwungen werden.
Es kann nicht Aufgabe der Bürger:innen sein, jeden falsch abgestellten Roller zu melden. Vielmehr obliegt es den Verleihfirmen sicherzustellen, dass die Roller nur an Stellen abgestellt werden können, an denen sie keine Behinderung - insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen, Menschen mit Gehhilfen, Seheinschränkungen oder Kinderwagen - darstellen. Falsch abgestellte Roller sind nicht nur ein Hindernis, sondern eine erhebliche Gefährdung für Zufußgehende im eigentlich ihnen vorbehaltenen Straßenraum.
Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat um eine transparente Darstellung des aktuellen Sachstands sowie der Kontrollmechanismen, mit denen die Verleihfirmen ihrer Verantwortung tatsächlich nachkommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juli 2026Sie sind hierOFOF 63/6Ordnungsgemäßes Abstellen von Leih-E-Rollern im Ortsbezirk 6Ortsbeiratsantrag · SPD, Volt
- 11. August 2026VV 68Ordnungsgemäßes Abstellen von Leih-E-Rollern im Ortsbezirk 6Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme