Die sich unter der Alten Brücke befindlichen Fischerhallen sollen laut Mitteilung auf der städtischen Internetseite vom
Zusammenfassung
In der Frage geht es um die Nutzung der Fischerhallen unter Auflagen und die Sicherstellung, dass bei unsachgemäßer Nutzung kein finanzieller Schaden für die Stadt entsteht. Der Magistrat erläutert, dass die Nutzung vertraglich geregelt ist und Schadensregelungen im Vertrag festgelegt sind.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Die sich unter der Alten Brücke befindlichen Fischerhallen sollen laut Mitteilung auf der städtischen Internetseite vom 23.04.2026 bereits im Sommer dieses Jahres mit entsprechend einschränkenden Auflagen genutzt werden dürfen. Hierzu wirkt federführend das Mobilitätsdezernat gemeinsam mit den Vereinen "making frankfurt" und dem Umwelt-Exploratorium, um unkonventionell Veranstaltungen anbieten zu können. Ich frage den Magistrat: Wie wird sichergestellt, dass bei unsachgemäßer Nutzung ein möglicher finanzieller Schaden für die Stadt ausgeschlossen werden kann?
Antwort des Magistrats
Die Nutzung des Fischergewölbes unterliegt einer vertraglich geregelten Gestattung. Bei unsachgemäßer Nutzung des Fischergewölbes sind entsprechende Schadensregelungen im Vertrag verbindlich festgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Mai 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.