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Wie die Verkehrsunfallbilanz 2025 zeigt, ist die Zahl der Unfälle mit E-Scootern in Hessen drastisch gestiegen, nämlich

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

In der Frage wird nach der Entwicklung der Unfallzahlen mit E-Scootern in Frankfurt 2025 im Vergleich zu 2024 gefragt und welche Maßnahmen der Magistrat zur Eindämmung der unsachgemäßen Nutzung plant. Der Magistrat kann aufgrund fehlender Unfallzahlen keine Angaben machen und verweist auf die Zuständigkeit der Landespolizei.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Frage an den Magistrat

Wie die Verkehrsunfallbilanz 2025 zeigt, ist die Zahl der Unfälle mit E-Scootern in Hessen drastisch gestiegen, nämlich um 39,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders auffällig dabei ist der hohe Anteil von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die bei den Unfällen das Elektrokleinstfahrzeug steuerten. Erst im März 2026 verunglückten in Frankfurt zwei 18-Jährige, die zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs waren, wobei einer verstarb. Ich frage den Magistrat: Wie haben sich die Unfallzahlen mit E-Scootern 2025 im Vergleich zu 2024 in Frankfurt entwickelt, und mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt der Magistrat, die regelmäßig zu beobachtende unsachgemäße Nutzung von E-Scootern endlich wirkungsvoll zu unterbinden?

Antwort des Magistrats

Die Erfassung des Unfallgeschehens wie auch die Überwachung des fließenden Verkehrs ist originäre Aufgabe der Landespolizei. Anders als für das gesamte Bundesland ist der sogenannte Verkehrsbericht des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main für das Jahr 2025 noch nicht veröffentlicht, Stand 18. Mai 2026, weswegen der Magistrat Unfallzahlen noch nicht zu nennen vermag. Wie der Fragesteller zutreffend feststellt, ist das Verhalten der Nutzer:innen maßgeblicher Treiber des Unfallgeschehens, weswegen die Möglichkeiten der zuständigen städtischen Behörden außerordentlich begrenzt sind. Es handelt sich hier um Kontrolldelikte, die von der Landespolizei im Rahmen ihrer Streifentätigkeit geahndet werden, was ein erfolgreiches Anhalten der Fahrzeugführer:innen voraussetzt. Im Rahmen von ortsbezogenen Sonderaktionen wird die Landespolizei durch Kräfte der Städtischen Verkehrspolizei unterstützt. Gegen behinderndes Abstellen dieser Fahrzeuge wiederum schreitet die Städtische Verkehrspolizei im Rahmen ihrer Streifentätigkeit ein. Darüber hinaus nutzt die Stadt Frankfurt das aktuell laufende Auswahlverfahren zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Vermietung von eKF, um die Qualität und Sicherheit des Angebotes weiter zu erhöhen. Bei der Auswahl der Firmen kommt dem Kriterium der Sicherheit beim Bereitstellen und Parken der Fahrzeuge sowie der Fahrsicherheit ein besonderes Gewicht zu. Die Anbieter müssen unter anderem darlegen, wie sie die Kundinnen und Kunden über die Nutzung und das richtige Verkehrsverhalten informieren beziehungsweise sensibilisieren oder wie sie technische oder softwareseitige Maßnahmen zum Vorbeugen vor Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ergreifen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Nutzung von Leih-eKF unter 18 Jahren grundsätzlich nicht erlaubt ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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