Das neue eingeführte Verbot des Rechtsabbiegens von der Adickesallee in die Bertramstraße soll die Verkehrssicherheit de
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Zusammenfassung
Die Frage betrifft das neue Verbot des Rechtsabbiegens von der Adickesallee in die Bertramstraße und alternative verkehrsorganisatorische Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer. Der Magistrat stellt fest, dass mildere Maßnahmen nicht zu Verbesserungen führten und das Verbot als notwendige Maßnahme zur Unfallreduzierung erachtet wird, ein dreijähriger Beobachtungszeitraum für die Evaluation vorgesehen ist.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Bertramstraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 921.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Abbiegeverbot Adickesallee/Bertramstraße21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bereitstellung zusätzlicher Abfallbehälter auf dem Spielplatz an der Bertramswiese20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Bertramstraße per E-MailFrage an den Magistrat
Das neue eingeführte Verbot des Rechtsabbiegens von der Adickesallee in die Bertramstraße soll die Verkehrssicherheit der Fahrradfahrer erhöhen. Bei dem vollständigen Abbiegeverbot handelt es sich jedoch um einen erheblichen Eingriff in bestehende Verkehrsbeziehungen mit spürbaren Auswirkungen unter anderem für Anwohner, Besucher des Hessischen Rundfunks sowie für die Belastung umliegender Knotenpunkte. Ich frage den Magistrat: Welche alternativen verkehrsorganisatorischen Maßnahmen - zum Beispiel getrennte Signalphasen, bauliche Anpassungen, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen - wurden im Vorfeld geprüft und ist eine zeitlich definierte Evaluation der Maßnahme vorgesehen, um deren Wirksamkeit sowie mögliche Wirkungen auf das umliegende Verkehrsnetz zu prüfen?
Antwort des Magistrats
Die Unfallkommission, UKO, hatte sich schon vor ihrem jüngsten Beschluss zur umgesetzten Verkehrsführungsänderung mehrmals mit der genannten Unfallhäufungsstelle befassen müssen und damals mildere Maßnahmen in Form von Markierung, Beschilderung und baulicher Sicherung umsetzen lassen. Eine Trennung von Signalphasen war und ist nicht möglich, da der Rechtsabbieger nicht signalisiert, sprich "freilaufend" ist. Maßnahmen wie ein kompletter Umbau des Knotenpunkts sind aufgrund des langfristigen Umsetzungshorizonts nicht geeignet, da die UKO bei vorhandener Gefährdungslage zeitnah handeln muss. Da die vormals ergriffenen Maßnahmen der UKO im jeweils anschließenden Beobachtungszeitraum nicht zu einer Verbesserung führten, verblieb letztlich nur noch der Wegfall der Abbiegebeziehung als wirksame Maßnahme zur Reduzierung des Unfallgeschehens. Dieser Maßnahme schließt sich ein dreijähriger Beobachtungszeitraum an, der der Evaluierung der Maßnahme dient. Die Auswirkungen im Netz bewertet das Straßenverkehrsamt als gering. Die betroffenen Anliegerverkehre sind für etwaige Mehrbelastungen der umliegenden Knotenpunkte zahlenmäßig nicht signifikant. In Bezug auf Besucherverkehre des Hessischen Rundfunks ist darauf hinzuweisen, dass die vorgesehenen und ausgeschilderten Anfahrtswege nicht über diese Wegeverbindung verlaufen. Abschließend verbleibt festzustellen, dass mit Blick auf das Schutzgut der körperlichen Unversehrtheit Auswirkungen auf das Verkehrsnetz für das Handeln der zuständige Verkehrsbehörde nachrangig wären. Dies verdeutlichen die ersten zwei Sätze der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung: "Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Mai 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.