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Nach § 5 Abfallsatzung der Stadt Frankfurt besteht eine Pflicht zur getrennten Sammlung von Abfall. Derzeit erfolgt jedo

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage betrifft die bisherige Mülltrennung in öffentlichen Gebäuden der Stadt Frankfurt und die bestehenden Verträge der Reinigungsfirmen. Der Magistrat gibt an, dass es noch circa zehn Altverträge gibt, die nicht die aktuelle Verpflichtung zur Mülltrennung enthalten und dass die Neuausschreibungen voraussichtlich im Herbst abgeschlossen sein werden.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Frage an den Magistrat

Nach § 5 Abfallsatzung der Stadt Frankfurt besteht eine Pflicht zur getrennten Sammlung von Abfall. Derzeit erfolgt jedoch in vielen öffentlichen Gebäuden, zum Beispiel auch in Schulen und im Römer, keine oder nur unzureichende Mülltrennung. Bemühungen von einzelnen Personen in dieser Richtung scheitern oft daran, dass die für die Gebäude zuständigen Reinigungsfirmen laut Vertrag nicht damit beauftragt sind, den in den verschiedenen Räumen anfallenden Müll getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Ich frage den Magistrat: Wie viele Verträge mit Reinigungsfirmen enthalten derzeit noch keine Verpflichtung, Müll getrennt zu sammeln und zu entsorgen, und ist bei deren Neuausschreibung eine Verpflichtung zur getrennten Sammlung geplant?

Antwort des Magistrats

In der aktuellsten Version der Leistungsbeschreibung für Reinigungsfirmen, die seit 2020 bis dato stetig weiterentwickelt wurde, ist folgender Absatz zu finden: "Die Restabfall-, Hygiene-, Bioabfall-, Verpackungsabfall - DSD-Grüner Punkt - und Altpapiersammler sind lt. Tätigkeitsverzeichnis zu leeren, auszuwischen und mit Abfallbeuteln zu versehen. Bei dem Reinigungssystemwagen ist darauf zu achten, dass eine Sortierung und Getrennthaltung von Rest-, Papier-, Bio- und Verpackungsabfall grundsätzlich möglich ist. Die eingesetzten Reinigungskräfte des AN sind diesbezüglich gesondert zu schulen." Die Abfallentsorgung ist innerhalb der Leistungsbeschreibung im Tätigkeitsverzeichnis C aufgeführt. Das bedeutet der Absatz ist für jeden Dienstleister, der für die Stadt Frankfurt am Main tätig ist und über eine Ausschreibung gewonnene Vergabe beauftragt wurde, sei es im Freihändigen Verfahren, dem öffentlichen Verfahren oder dem offenen Verfahren, EU, bindend. Vor 2020 war folgende Regelung in der Leistungsbeschreibung hinterlegt: "Müllentsorgung erfolgt nach Absprache mit dem jeweiligen Gebäudenutzer und wird Bestandteil des Reinigungsplanes." Nach derzeitigem Stand gibt es noch circa zehn Altverträge, die vor 2020 geschlossen wurden und diesen Paragraphen enthalten haben. Hierzu laufen derzeit die Neuausschreibung und sind voraussichtlich im Herbst diesen Jahres abgeschlossen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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