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Ortsbeirat 6

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Frankfurter Westen: Vorstellung Machbarkeitsstudie Radschnellweg WiesbadenFrankfurt

04.05.2025 | Aktualisiert am: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2025, OF 1248/6 Betreff: Frankfurter Westen: Vorstellung Machbarkeitsstudie Radschnellweg Wiesbaden-Frankfurt Der Radschnellweg Wiesbaden-Frankfurt, der den Namen FrankfurtRheinMain 3 "FRM3" trägt, ist eine der drei geplanten Radschnellverbindungen der Region. Der FRM3 durchläuft auf dem Weg in die Frankfurter Innenstadt die vier Stadtteile Sindlingen, Höchst, Nied und Griesheim im Frankfurter Westen. Neben der Umsetzung der Regionaltangente West (RTW) und dem Konzept der "integrierten Nahmobilitäts- und Parkraumstudie Innenstadt Frankfurt Höchst" ist der FRM3 ein dritter wesentlicher Baustein der Verkehrspolitik im Frankfurter Westen für die Zukunft. Die neue SrV-Studie 2023 (System repräsentativer Verkehrsverhaltensdaten / Mobilität in Städten) ist ein Beleg für das veränderte Verhalten der Frankfurter*innen sich in der Stadt zu bewegen. Bei innerstädtischen Wegen lag der Anteil des Fußverkehrs bei 41 Prozent. Erstmals seit Beginn der Erhebung (1973) ist der Fußverkehr die am stärksten genutzte Fortbewegungsart in Frankfurt. Der motorisierte Individualverkehr ist auf dem Rückzug und liegt auf dem niedrigsten Wert seit 1998. Der Anteil des Fahrradverkehrs an der Verkehrsleistung ist auf 15 Prozent gestiegen. Insbesondere auf Wegen zwischen fünf und zehn Kilometern wird deutlich mehr Fahrrad gefahren (plus acht Prozent). Vorstellungstermine zur Umsetzung der Regionaltangente West und der integrierten Nahmobilitäts- und Parkraumstudie Innenstadt Frankfurt Höchst haben in der jüngeren Vergangenheit stattgefunden. Wie fügen sich die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie des FRM3 in die Planungen von RTW und der integrierten Nahmobilitäts- und Parkraumstudie Innenstadt Frankfurt Höchst ein? Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten eine Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie des FRM3 für den Frankfurter Westen (Ortsbezirk 6) für die Sitzung des Ortsbeirats 6 am 02. September 2025 zu initiieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7108 2025 Die Vorlage OF 1248/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Schwanheim: Immer wieder und kein Ende - Der Grillplatz in Schwanheim

03.05.2025 | Aktualisiert am: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 1216/6 Betreff: Schwanheim: Immer wieder und kein Ende - Der Grillplatz in Schwanheim Vorgang: OM 30/21 OBR 6; ST 1441/21; OA 123/22 OBR 6; OM 2352/22 OBR 6; ST 2335/22; OM 3837/23 OBR 6; ST 1676/23 Die Anzahl der Anträge, die der Ortsbeirat 6 zu dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Legislatur gestellt hat, ist zahlreich: Nr. Vorlage/Datum Betreff 1 OM 3837 2023 Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine Veränderung des katastrophalen Zustandes 2 OM 2352 2022 Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden 3 OM 30 2021 Schwanheim: Grillplatz 4 OA 123 2022 Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplatzen im Frankfurter Westen Magistrat ist untätig und setzt offenbar darauf, dass die Situation unerträglich wird. Die Vielzahl, der von dem Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser "Anregung" will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten Bevölkerungsschichten zugutekommt. Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft würden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der Stadt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort, ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße, die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden Reinen Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat der weitgehend störungsfreie Ablauf am 1. Mai 2025 gezeigt, als die Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen vorgingen. Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung der Nutzung in Betracht gezogen werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Das Stadtparlament wird aufgefordert, zu beschließen, den Magistrat aufzufordern, 1. Maßnahmen zu ergreifen, die einen Betrieb des Grillplatzes gewährleisten, der sicherstellt, dass es nicht weiterhin zu so umfangreichen und teilweise schwerwiegenden Verstößen gegen die Grünflächensatzung, Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz im Bereich des Grillplatzes kommt. Letzteres gilt insbesondere für die Lärm- und Luftimmissionen des angrenzenden reinen Wohngebiets, die von dem Grillplatz, der eine öffentliche Anlage darstellt, ausgehen; 2. hierbei amtsübergreifend vorzugehen, da sich gezeigt hat, dass die aufgetretenen Mängel nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes fallen; 3. den Ortsbeirat 6 bei der Bestimmung der zu treffenden Maßnahmen rechtzeitig vor der Umsetzung der Maßnahmen mit einzubeziehen und 4. die Angelegenheit mit höchster Priorität zu behandeln, da sich die Situation vor Ort - von Ausnahmen abgesehen - immer weiter verschärft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Anregung vom 11.01.2022, OA 123 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 559 2025 Die Vorlage OF 1216/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff in "Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim" geändert wird sowie folgende Änderungen vorgenommen werden: - der erste Satz des zweiten Absatzes wird wie folgt geändert: "Der Magistrat war bisher untätig. Damit die unerträgliche Situation nicht fortbesteht, muss dringend gehandelt werden."; - vor "Dies vorausgeschickt (. .)" wird der der Satz "Da sich der Grillplatz im Landschaftsschutzgebiet Zone II befindet, ist es zwingend notwendig, an dieser Stelle regulierend einzugreifen - zum Schutz von Natur und Umwelt, aber auch im Sinne eines geordneten und verantwortungsvollen Freizeitbetriebs."; - es werden sieben weitere Ziffern eingefügt. Diese lauten: "5. das Grünflächenamt und ggf. die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen, die ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes am Waldspielpark Schwanheim, der im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt, regelmäßig zu überwachen; 6. sicherzustellen, dass ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillflächen gegrillt wird und ein Grillen außerhalb dieser Bereiche unterbunden wird; 7. die Einhaltung der Müllentsorgungspflicht zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten ausreichen oder ergänzt werden müssen; 8. bei Bedarf zusätzliche Hinweisschilder zur Nutzung des Grillplatzes, zur Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitmenschen sowie zur Müllentsorgung anzubringen; 9. zu prüfen, ob temporäre oder dauerhafte Kontrollen (z. B. durch das Ordnungsamt oder beauftragte Sicherheitsdienste) insbesondere an Wochenenden und Feiertagen notwendig und möglich sind; 10. Maßnahmen zu ergreifen, um die umliegenden Waldflächen vor zunehmender Nutzung durch unerlaubtes Grillen, Verschmutzung und Trittschäden zu schützen; 11. geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen Parkdrucks rund um den Grillplatz zu ergreifen, insbesondere zur Verhinderung von Parken auf Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet und zur Gewährleistung der Durchfahrt für Busse auf der Schwanheimer Bahnstraße." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Schwanheim: Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße

03.05.2025 | Aktualisiert am: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 1213/6 Betreff: Schwanheim: Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat wie folgt aufzufordern: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Fußwege (1.) entlang der Rheinlandstraße, im Abschnitt zwischen Alt-Schwanheim und Lönsweg und (2.) entlang der Schwanheimer Bahnstraße, in dem die Schwanheimer Wiese querenden Abschnitt, besser beleuchtet werden können. Begründung: Die Fußwege befinden sich in den genannten Straßenabschnitten in einigem Abstand von der Straße, so dass die Straßenbeleuchtung nicht für die Fußwege effektiv wird. Neben dem Abstand ist Ursache hierfür, dass zwischen der Straßenbeleuchtung und den Fußwegen jeweils Bepflanzungen angelegt sind, die es verhindern, dass die Fußwege durch die Straßenbeleuchtung mit erhellt werden. In dem genannten Bereich der Rheinlandstraße hat das zur Folge, dass sich Personen, die entlang des Schwanheimer Forst abends sich auf dem Heimweg befinden, sehr unsicher fühlen. Im Bereich der Bahnhofstraße hat dies zur Folge, dass Jugendliche, die vom Fußballtraining auf dem Schwanheimer Sportplatz kommend, auf der Straße gehen. In den genannten Bereichen kommt erschwerend hinzu, dass in dem Gebüsch neben der Straße häufig Wildschweine anzutreffen sind. ANLAGE (Fotodokumentation) (c) Antragsteller Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1187 2025 Die Vorlage OF 1213/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Zeilsheim: Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese

02.05.2025 | Aktualisiert am: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2025, OF 1217/6 Betreff: Zeilsheim: Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese Vorgang: OM 3666/23 OBR 6; ST 1053/23 Wie in der ST 1053 angeregt haben sich ABG Holding als Eigentümerin der Zeilsheimer Ideenschmiede, Vertreter des Vereinsrings und interessierte Mitglieder des Ortsbeirates getroffen, um erste Schritte zur Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese zu besprechen und dem Ortsbeirat vorzuschlagen. Daher möge der Ortsbeirat beschließen, 1. Langfristplanung: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Beteiligung der Bürgerschaft eine Planung zur klimaangepassten Neugestaltung der Flächen zwischen der SAALBAU Stadthalle Zeilsheim und der Pfaffenwiese (Vorplatz Stadthalle zwischen Bechtenwaldstraße 17 und Kegelbahn 34, Parkplatz-Fläche zwischen Bechtenwaldstraße 5 + 11 und Kegelbahn 34 und Fläche entlang des Saalbau Gebäudes bis Hahnbergweg) zu erstellen. Dabei möge er prüfen, welche Förderinstrumente der Stadterneuerung in Zeilsheim Anwendung finden können. Das Konzept sollte die folgenden Elemente berücksichtigen: a) Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch einheitlichen Bodenbelag b) Neuordnung und ggf. Ergänzung der Bepflanzung entlang der Bechtenwaldstraße Höhe Nr. 6 bis zum Hahnbergweg c) Betrifft Fläche zwischen der Saalbau Stadthalle Zeilsheim und dem Pavillon (Bechtenwaldstraße 11): Umgestaltung unter Berücksichtigung verschiedener Nutzerinteressen, partielle Entsiegelung und Bepflanzung, Sitzgelegenheiten und Spielelemente für Kleinkinder, Mülleimer d) Betrifft Fläche zwischen den Pavillons, Bechtenwaldstraße 5 bis zur Pfaffenwiese: Neuordnung des Parkplatzes unter Beibehaltung der öffentlichen Stellplätze. Die Funktion des (Park-)Platzes soll um die Möglichkeit ergänzt werden, das Gelände für Stadtteilfeste (z.B. Weihnachtsmarkt, Familienfest) zu nutzen. Dies ist in die Planung mit einzubeziehen. 2. Kurzfristig und als Zwischenlösung umsetzbare Maßnahmen Der Magistrat wird gebeten in Abstimmung mit der ABG als Grundstückseigentümerin zeitnah (bis Ende 2026) eine temporäre Platzgestaltung vorzunehmen. Als Zwischenlösung könnten z.B. urbane Stadtmöbel mit Modulen für Pflanzen eingesetzt werden. Begründung: Der gesamte Raum zwischen Pfaffenwiese und Hahnbergweg erfüllt die Funktion eines Ortskerns im Stadtteil Zeilsheim. Hier konzentrieren sich Nutzungen wie Einzelhandel, ein Marktstand, Gastronomie, Wohnen, Dienstleistungen, Büros, eine Kita und eben die Stadthalle mit ihrem vielseitigen sportlichen und kulturellen Angebot und regen Vereinsleben. Die Fläche liegt zwischen den Bushaltestellen "Stadthalle Zeilsheim" bzw. Pfaffenwiese/Kolberger Weg" und dem Wohngebiet um die Bechtenwaldstraße, wird also in hohem Maße von Bürger*innen auf dem Weg zu bzw. von den Haltestellen gequert. Auch der jährliche Weihnachtsmarkt im Stadtteil findet hier statt. Damit sind bereits wichtige Voraussetzungen für die Entstehung eines lebendigen Ortskerns vorhanden, die durch gezielte bauliche und gestalterische Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität gestärkt werden müssen. Übergeordnetes Ziel der Neustrukturierung und Gestaltung ist die Schaffung eines multifunktionalen Raumes, der ein öffentlicher Kommunikationsraum und Anziehungspunkt werden soll. Insbesondere der Bereich vor der Stadthalle könnte bereits temporär durch Sitzgelegenheiten und Pflanzen aufgewertet werden, sodass als Alternative zu den umliegenden gastronomischen Angeboten ein konsumfreier Aufenthalt möglich wird. Mit einer solchen Zwischenlösung können wertvolle Erfahrungen mit Gestaltungselementen für die spätere Platzgestaltung gesammelt werden. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.05.2025, OF 1226/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3666 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1053 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 14 Die CDU-Fraktion stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung zur nächsten turnusmäßigen Sitzung. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1217/6 wird für erledigt erklärt. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird angeommen. 2. Die Vorlage OF 1226/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst: Liefereinfahrt Seniorenresidenz Domicil

02.05.2025 | Aktualisiert am: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2025, OF 1210/6 Betreff: Höchst: Liefereinfahrt Seniorenresidenz Domicil Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Breuerwiesenstraße-Straße südlich der Einfahrt zum Parkplatz und zum Anlieferungsbereich für die Küche der Seniorenresidenz Domicil eine ca. 2 m lange Sperrfläche gegen Parken zu markieren, damit der LKW, der die Küche mit Lebensmitteln beliefert, in den Hof einfahren kann. Begründung: Die Küche der Seniorenresidenz Domicil wird über den Hof in der Breuerwiesenstraße beliefert, da hier ein direkter Zugang und Zufahrt zur Küche besteht. Oft steht sehr knapp an der Einfahrt zum Hof ein Fahrzeug, so dass der LKW nicht in die enge Hofeinfahrt einfahren kann. Am gegenübeliegenden Bereich zur Hofeinfahrt ist zwar Halteverbot angeordnet, dies reicht aber nicht als Kurve zum Einfahren. Außerdem wird dort trotzdem geparkt. Oft ist die Park- und Verkehrssituation insbesondere in der Anlieferungszeit am frühen Morgen jedoch so schwierig, dass der LKW in der Palleskestraße halten muss, da er nicht in die Breuerwiesenstraße (Sackgasse) und dann in den Hof einfahren kann. Die ausfahrenden Anwohner und die einfahrenden Lehrer und Lehrerinnen der Helene-Lange-Schule blockieren sich in der engen Straße gegenseitig. Ein Ausladen von der Breuerwiesenstraße aus ist daher kaum möglich. Die Lebensmittel werden dann den weiten Weg von der Palleskestraße an der Einmündung der Breuerwiesenstraße aus bis zur Küche transportiert, das hygienische Probleme mit sich bringt. Mit dem Polizist vor Ort wurde die Situation besprochen und eine Empfehlung zur Markierung einer ca. 2 m lange Sperrfläche gegen Parken südlich der Hofeinfahrt ausgesprochen. Bild aus google.maps 2.5.25 /10 Uhr Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6974 2025 Die Vorlage OF 1210/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Zeilsheim - Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese

02.05.2025 | Aktualisiert am: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2025, OF 1226/6 Betreff: Zeilsheim - Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese Vorgang: OM 3666/23 OBR 6; ST 1053/23 Wie in der ST 1053 angeregt haben sich ABG Holding als Eigentümerin der Zeilsheimer Ideenschmiede, Vertreter des Vereinsrings und interessierte Mitglieder des Ortsbeirates getroffen, um erste Schritte zur Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese zu besprechen und dem Ortsbeirat vorzuschlagen. Daher möge der Ortsbeirat beschließen, 1. Langfristplanung: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Beteiligung der Bürgerschaft eine Planung zur klimaangepassten Neugestaltung der Flächen zwischen der SAALBAU Stadthalle Zeilsheim und der Pfaffenwiese (Vorplatz Stadthalle zwischen Bechtenwaldstraße 17 und Kegelbahn 34, Parkplatz-Fläche zwischen Bechtenwaldstraße 5 + 11 und Kegelbahn 34 und Fläche entlang des Saalbau Gebäudes bis Hahnbergweg) zu erstellen. Dabei möge er prüfen, welche Förderinstrumente der Stadterneuerung in Zeilsheim Anwendung finden können. Das Konzept sollte die folgenden Elemente berücksichtigen: a) Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch einheitlichen Bodenbelag b) Neuordnung und ggf. Ergänzung der Bepflanzung entlang der Bechtenwaldstraße Höhe Nr. 6 bis zum Hahnbergweg c) Betrifft Fläche zwischen der Saalbau Stadthalle Zeilsheim und dem Pavillon (Bechtenwaldstraße 11): Umgestaltung unter Berücksichtigung verschiedener Nutzerinteressen, partielle Entsiegelung und Bepflanzung, Sitzgelegenheiten und Spielelemente für Kleinkinder, Mülleimer d) Betrifft Fläche zwischen den Pavillons, Bechtenwaldstraße 5 bis zur Pfaffenwiese: Neuordnung des Parkplatzes unter Beibehaltung der öffentlichen Stellplätze. Die Funktion des (Park-)Platzes soll um die Möglichkeit ergänzt werden, das Gelände für Stadtteilfeste (z.B. Weihnachtsmarkt, Familienfest) zu nutzen. Dies ist in die Planung mit einzubeziehen. 2. Kurzfristig und als Zwischenlösung umsetzbare Maßnahmen Der Magistrat wird gebeten in Abstimmung mit der ABG als Grundstückseigentümerin zeitnah (bis Ende 2026) eine temporäre Platzgestaltung vorzunehmen. Als Zwischenlösung könnten z.B. urbane Stadtmöbel mit Modulen für Pflanzen eingesetzt werden. Begründung: Der gesamte Raum zwischen Pfaffenwiese und Hahnbergweg erfüllt die Funktion eines Ortskerns im Stadtteil Zeilsheim. Hier konzentrieren sich Nutzungen wie Einzelhandel, ein Marktstand, Gastronomie, Wohnen, Dienstleistungen, Büros, eine Kita und eben die Stadthalle mit ihrem vielseitigen sportlichen und kulturellen Angebot und regen Vereinsleben. Die Fläche liegt zwischen den Bushaltestellen "Stadthalle Zeilsheim" bzw. Pfaffenwiese/Kolberger Weg" und dem Wohngebiet um die Bechtenwaldstraße, wird also in hohem Maße von Bürger*innen auf dem Weg zu bzw. von den Haltestellen gequert. Auch der jährliche Weihnachtsmarkt im Stadtteil findet hier statt. Damit sind bereits wichtige Voraussetzungen für die Entstehung eines lebendigen Ortskerns vorhanden, die durch gezielte bauliche und gestalterische Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität gestärkt werden müssen. Übergeordnetes Ziel der Neustrukturierung und Gestaltung ist die Schaffung eines multifunktionalen Raumes, der ein öffentlicher Kommunikationsraum und Anziehungspunkt werden soll. Insbesondere der Bereich vor der Stadthalle könnte bereits temporär durch Sitzgelegenheiten und Pflanzen aufgewertet werden, sodass als Alternative zu den umliegenden gastronomischen Angeboten ein konsumfreier Aufenthalt möglich wird. Mit einer solchen Zwischenlösung können wertvolle Erfahrungen mit Gestaltungselementen für die spätere Platzgestaltung gesammelt werden. Antragsteller: SPD GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.05.2025, OF 1217/6 Nebenvorlage: Antrag vom 08.06.2025, OF 1250/6 Antrag vom 16.06.2025, OF 1251/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3666 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1053 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 14 Die CDU-Fraktion stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung zur nächsten turnusmäßigen Sitzung. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1217/6 wird für erledigt erklärt. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird angeommen. 2. Die Vorlage OF 1226/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7099 2025 Anregung an den Magistrat OM 7100 2025 1. Die Vorlage OF 1226/6 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1250/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1251/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im dritten Absatz der Begründung eingefügt wird, dass die Stellungnahme vom Grünflächenamt bearbeitet wurde. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE, Linke

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130

28.04.2025 | Aktualisiert am: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1222/6 Betreff: Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130 Vorgang: V 80/21 OBR 6; ST 1790/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, wie der Sachstand im Eigentumsbereich der ABG in der Ahornstraße/Froschhäuser Straße ist zu a) Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude und b) Planung der Nachverdichtung Begründung: Laut ST sollte mit den Sanierungsarbeiten in 2022 begonnen werden. Bisher wurde weder die überfällige Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude vollendet noch die Neubauten der angekündigten Wohnungen begonnen. Weder wurden dem Ortsbeirat bisher die Gründe genannt noch wurde mit den Bewohnern und Bewohnerinnen Auskünfte darüber erteilt, wie es konkret weitergehen soll. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb nicht wenigstens die Renovierung und Sanierung begonnen wurde, wenn man den Neubau zur Zeit nicht realisieren kann. Einerseits sollen die Menschen Energie einsparen und dem Wohnungsmangel soll dringend entgegengewirkt werden. Andererseits zwingt man hier die Menschen, weiter Energie zu verschwenden und dem Wohnungsmangel leistet man keine Abhilfe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 80 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1790 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1189 2025 Die Vorlage OF 1222/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim

22.04.2025 | Aktualisiert am: 11.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.04.2025, OA 544 entstanden aus Vorlage: OF 1188/6 vom 18.02.2025 Betreff: Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die "Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" zu ändern und damit dem Veranstalter des seit Jahren stattfindenden traditionellen Kinderfastnachtsumzugs in Griesheim durch die Straßen des Stadtteils (Griesheim-Süd) die Möglichkeit zu geben, den Auftrag und damit die anfallenden Kosten für die vorzunehmenden Sicherheitsvorkehrungen, die über das normale Maß der Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit hinausgehen, direkt auf dem Weg der Kostenübernahmeerklärung an die Stadt weiterzugeben; 2. die erforderlichen Finanzmittel ab dem Haushaltsjahr 2026 durch die geänderten außerordentlichen Sicherheitskosten für die Brauchtumspflege anzupassen; 3. das Land Hessen zu bitten, sich beim Bund für eine dauerhafte Übernahme der Kosten allgemeiner Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen, die über die direkte Gefahrenabwehr hinausgehen. Gleichzeitig soll das Land weiterhin zur Sicherung des Brauchtums beitragen. Begründung: Alljährlich führten die Griesheimer Kinder- und Jugendeinrichtungen am Rosenmontag ihren Kinderfastnachtsumzug durch die Straßen von Alt-Griesheim bis zum Bürgerhaus durch. Bürger und Geschäftsleute verteilten - im Gegensatz zu den großen Umzügen - die Kamellen von außen an die Kinder im Zug. Begleitet wurden sie von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten sowie Betreuern aus den Einrichtungen oder Eltern. Dieser Umzug ermöglichte allen Kindern Griesheims, am Zug teilzunehmen, vor allem auch den Kindern, die sonst nicht in den Genuss kommen, da ihre Eltern nicht zu den großen Umzügen fahren wollen oder können. Es war eine schöne, kurze, kunterbunte Veranstaltung der Griesheimer Kinder mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Geschäftsleuten in den Griesheimer Straßen, die sonst nicht dabei gewesen wären. Das Ganze fand statt, bevor in das Bürgerhaus in Griesheim zur Kinderfastnacht eingezogen wurde. Der Umzug verursachte kein Verkehrschaos und alle waren zufrieden. Jetzt wird im Genehmigungsverfahren zur Durchführung der Veranstaltung vom Veranstalter (IB-Jugendclub Griesheim) ein Sicherheitskonzept eingefordert, das eine vollständige seitliche Absicherung des Zuges durch mobile Fahrzeugsperren gewährleistet (Hintergrund: Magdeburg, Volkmarsen und nun - ganz aktuell - auch München). Ein solches Sicherheitskonzept ist vom Veranstalter - und letztendlich nicht nur von diesem Veranstalter in Griesheim, sondern stadtweit - unmöglich zu erbringen. Dabei handelt es sich um schweres Gerät, dessen Ausleihe nicht nur mit sehr hohen Kosten verbunden wäre, sondern darüber hinaus im Stadtteil Alt-Griesheim über Stunden ein zusätzliches Verkehrschaos verursachen würde. Dies alles wegen eines Umzuges, dessen Durchzugszeit selbst gerade einmal fünf Minuten betrüge. Ein alternativer Umzug, der ausschließlich auf Fußwege (z. B. dem Mainufer) ausweicht, wird von den beteiligten Vertreter*innen der Kindereinrichtungen sowie vom Veranstalter abgelehnt, da dies den Kinderfastnachtsumzug seines Wesenscharakters, wie zuvor aufgeführt, berauben würde. Außerdem wäre es auch dort, wenn man die Sicherheitsvorkehrungen so hoch ansiedeln möchte, nicht sicher, da auch dort Anschläge auf die Gruppe verübt werden könnten und auch dort hohe Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen werden müssten, um sicherzustellen, dass kein Kind in den Main fällt. Es ist nachvollziehbar, dass Sicherheit höchste Priorität hat. Wie die Veranstalter richtig darlegen, darf es andererseits aber nicht so sein, dass in der Konsequenz dieser Sicherheitslogik unsere Gesellschaft in Zukunft sich selbst einer Vielzahl von Veranstaltungen beraubt. Stadtteilfeste, Kulturfeste, Kinderfeste oder Umzüge bereichern unsere freiheitliche Gesellschaft und werden nur allzu oft von Vereinen, sozialen Trägern oder privaten Ehrenamtlichen organisiert, die niemals in der Lage sein werden, solch hohe Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Es kann dann - wenn überhaupt - nur noch kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen, insbesondere auch im öffentlichen Raum, geben, die vielen Menschen in Frankfurt nicht mehr zugänglich wären, und das kann nicht das Interesse der Stadt Frankfurt sein. Wie die Veranstalter in ihrem offenen Brief weiter richtig ausführen, bedeuten diese hohen Auflagen das Ende für den Griesheimer Kinderfastnachtsumzug mit einer mittlerweile 23-jährigen Tradition. Den Kindern, die zukünftig diese Umzüge nicht mehr erleben, wird eine weitere schöne Erinnerung aus ihrer Kindheit genommen. Es wäre ein Armutszeugnis unserer freiheitlichen Gesellschaft, wenn die Absage solcher Feste und Umzüge die gezogene Konsequenz aus den Amokfahrten und Anschlägen von Magdeburg bzw. München wäre. Die Leidtragenden sind dann nicht nur die Kinder, sondern auch das bunte kulturelle Zusammenleben, die Freiheit und nicht zuletzt auch die Demokratie. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 325 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 544 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 544 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6197, 36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 02.06.2025

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Anregung an den Magistrat (OB 6) | PARLIS

Straßensanierung AltSossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich vorantreiben

22.04.2025 | Aktualisiert am: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6808 entstanden aus Vorlage: OF 1209/6 vom 26.02.2025 Betreff: Straßensanierung Alt-Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich vorantreiben Im Zuge mehrerer Teilabschnitte wurde vor einigen Jahren die Hauptverkehrsstraße (Alt-Sossenheim/Westerbachstraße) saniert. Dabei wurde der im Betreff genannte Teilabschnitt nicht miteinbezogen. Dies mag auch daran gelegen haben, dass man die aufwendigere Brückensanierung (über den Sulzbach) zunächst nicht durchführen wollte. Seinerzeit erfolgten an dieser Stelle bereits Gespräche mit dem zuständigen Fachamt sowie dem städtischen Stadtbezirksvorsteher. In den beschriebenen Gesprächen wurden bereits auch erste Ideenansätze entwickelt, die eine leicht veränderte Fahrbahnverschwenkung in Richtung Wiesenfeldstraße berücksichtigen. Dabei wird Sorge getragen, dass sich trotz der Verschwenkung die Parzellierung von bestehenden Grundstücken nicht verändert. Diese Fahrbahnveränderung erachteten die damaligen Funktionsträger als sinnig, um die entsprechenden Fußwege in der gesetzlich vorgeschriebenen Breite beidseitig zu führen. Derzeit ist ein Fußweg mit Kinderwagen oder Rollator kaum begehbar. Mittlerweile hat sich der Zustand mangels damaliger Sanierung derart verschlechtert, dass tiefe Spurrillen, die unter den Asphalt reichen, entstanden sind. Insbesondere die immer schwerer werdenden Busse sowie Lkws sorgen mangels Sanierung für große Erschütterungen im Bereich der umliegenden Häuser. Diese Erschütterungen führen auch zu Rissen am Immobilienbestand der Anwohner. Es muss daher dringend eine zeitnahe Sanierung des genannten Straßenabschnitts mit verändertem Fahrbahnverlauf bzw. veränderter Fahrbahnschwenkung unter Einbeziehung der oben genannten Ideenansätze erfolgen. Die Sanierung kann unabhängig von der Neugestaltung der Stadtteilmitte durchgeführt werden, da sich die Parzellierung der vorhandenen Grundstücke nicht ändert. Diese Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Sanierung des maroden Straßenabschnitts Alt-Sossenheim/Ecke Lindenscheidstraße - Alt-Sossenheim/Ecke Michaelstraße zeitnah zu veranlassen; 2. dabei nicht nur die Asphaltschicht, sondern auch die unteren Tragschichten aufgrund der Bodenwellen instand zu setzen; 3. bei der Sanierung des genannten Straßenabschnitts zugehörige Ideengebungen (wurden bei der Sanierung der restlichen Teilstücke der Straße Alt-Sossenheim zwischen Fachamt und Stadtbezirksvorsteher erörtert) einzuarbeiten, die eine leichte Fahrbahnverschwenkung in Richtung Wiesenfeldstraße berücksichtigen, um beidseitig einen nutzbaren Fußweg zu ermöglichen und den Immobilienbestand der Anwohner zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1306

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Anregung an den Magistrat (OB 6) | PARLIS

Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4

22.04.2025 | Aktualisiert am: 25.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6817 entstanden aus Vorlage: OF 1198/6 vom 30.03.2025 Betreff: Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4 1. Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, warum der Bolzplatz östlich der Häuser der Mainzer Landstraße 750 bis 752 vor Jahren geschlossen und nicht wieder eröffnet wurde. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Pläne für das Grundstück vorliegen und die Fläche zeitnah wieder für die Kinder und Jugendlichen als Bolzplatz herzurichten und zu öffnen. Begründung: Generationen von Kindern und Jugendlichen haben ihre Kindheit auf dem einfachen Bolzplatz verbracht. Vor Jahren wurde das Gelände verschlossen und ist sich seitdem selbst überlassen und verwildert zunehmend. Die gesamte Fläche, an der täglich hunderte Menschen vorbei laufen oder fahren, befindet sich aktuell in einem bedauernswerten Zustand. Dies ist besonders bedauernswert, da sich in direkter Nachbarschaft die denkmalgeschützte Wohnanlage Heinrich-Stahl-Straße 2 bis 24 der städtischen Wohnungsbaugesellschaft befindet, zu der der Bolzplatz gehören müsste. Kinder und Jugendliche haben im näheren Umkreis keine Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen. Bahndamm und Tramgleise sind zusätzliche Barrieren, bevor hunderte Meter weiter der nächste Bolzplatz erreichbar ist. Quelle: eigenes Bild Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1398 Beratung im Ortsbeirat: 6

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Anregung an den Magistrat (OB 6) | PARLIS

Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen

22.04.2025 | Aktualisiert am: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6811 entstanden aus Vorlage: OF 1192/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen Vorgang: OM 867/21 OBR 6; ST 529/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 529 zugesagten Maßnahmen zur Vermeidung des Parkens an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße zu den Straßen - Am Mainplacken; - Am Rosengarten; - Bildäckerstraße sehr zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Maßnahmen (Markierungen, Fahrradbügel oder Ähnliches) waren zugesagt worden, sind aber leider noch nicht umgesetzt. Die oben beschriebenen Kreuzungen werden sehr oft zugeparkt, sodass ein Fahren aus den Straßen Am Mainplacken, Am Rosengarten und aus der Bildäckerstraße auf die Mainzer Landstraße nur "im Blindflug" möglich ist. Anwohner berichten von sehr gefährlichen Verkehrssituationen. Die zugesagten Maßnahmen sollten nun schnell und mit erhöhter Priorität umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 867 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1461 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse:

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Anregung an den Magistrat (OB 6) | PARLIS

Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern

22.04.2025 | Aktualisiert am: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6812 entstanden aus Vorlage: OF 1193/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Parken in der Mainzer Landstraße zwischen Hausnummer 764 und der Straßenbahnhaltestelle "Luthmerstraße" mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Der beschriebene Bereich kurz hinter einem Zebrastreifen ist sehr eng. Wenn gegenüber der Hausnummer 764 ein Auto parkt, dann ist die kleine Mainzer Landstraße für größere Fahrzeuge wie zum Beispiel Müll- oder Rettungsfahrzeuge nicht mehr befahrbar (siehe Foto). Durch einen Poller, Fahrradbügel oder Ähnliches sollte das Parken an dieser Stelle verhindert werden. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1136

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Anregung an den Magistrat (OB 6) | PARLIS

Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen

22.04.2025 | Aktualisiert am: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6813 entstanden aus Vorlage: OF 1194/6 vom 30.03.2025 Betreff: Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen Der Magistrat wird gebeten, auf der Oeserstraße zwischen dem beschrankten Bahnübergang und dem Friedhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Begründung: Auf dem genannten Abschnitt gilt aktuell eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Auf den Seitenstraßen (Birminghamstraße, Auf dem Gleichen, Im Sechholder) und im weiteren Verlauf der Oeserstraße bis Alt-Nied gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Schließen der etwa 250 Meter langen Lücke würde den Verkehrsfluss und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer deutlich verbessern und die Lärmbelastung verringern. Zur Umsetzung müsste lediglich ein Schild je Fahrtrichtung ausgetauscht werden. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1375

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Anregung an den Magistrat (OB 6) | PARLIS

Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt

22.04.2025 | Aktualisiert am: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6818 entstanden aus Vorlage: OF 1199/6 vom 06.04.2025 Betreff: Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt Der Magistrat wird gebeten, eine bessere Beschilderung für Radfahrende in Richtung Stadtmitte auf der Straße Zur Frankenfurt vorzunehmen. Der Ortsbeirat schlägt vor, dass an den Einmündungen der Straßen Am Auerborn und Am Ruhestein den Radfahrenden mittels Verkehrszeichen 301 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Vorfahrt gewährt wird, um so mehr Klarheit und eine höhere Verkehrssicherheit zu schaffen. Begründung: Die bisherige Beschilderung ist verwirrend, denn an der Einmündung zur Straße Am Auerborn wird eine generelle Vorfahrtstraße (Verkehrszeichen 306 StVO) ausgewiesen, also eine längere Strecke mit Vorfahrt für Radfahrende angekündigt. Schon bei der nächsten Einmündung wird aber mit einem relativ kleinen Schild (Verkehrszeichen 205 StVO) die Vorfahrt wieder genommen, ohne dass mit dem korrekten Verkehrszeichen (Verkehrszeichen 307 StVO) die generelle Vorfahrtstraße zuvor beendet wurde. An der nächsten Kreuzung folgt dann noch ein Stoppschild. Während Radfahrende zunächst in den Glauben versetzt werden, freie Fahrt zu haben, wird ihnen dies gleich anschließend mit zwei unterschiedlichen Schildern wieder genommen. Das dient nicht der Verkehrssicherheit (siehe Fotos). (Fotos: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1298

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Anregung an den Magistrat (OB 6) | PARLIS

Nied: Denisweg zwischen neuer Kleinfeldspielanlage und Fußgängerbrücke beleuchten

22.04.2025 | Aktualisiert am: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6816 entstanden aus Vorlage: OF 1197/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Denisweg zwischen neuer Kleinfeldspielanlage und Fußgängerbrücke beleuchten Der Magistrat wird gebeten, den Denisweg zwischen der neuen Kleinfeldspielanlage des FV Alemannia 08 Nied und der Fußgängerbrücke zu beleuchten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass der Denisweg auf einer der bevorzugten Trassenvarianten für die Radschnellverbindung FRM 3 von Wiesbaden nach Frankfurt liegt und es an dieser Stelle in Zukunft zu Baumaßnahmen kommen könnte. Begründung: Die am 21.03.2025 vom Oberbürgermeister eröffnete Kleinfeldspielanlage oberhalb des Spielfeldes des FV Alemannia 08 Nied erfreut sich bei Kindern und Jugendlichen großer Beliebtheit. Allerdings ist der Weg dorthin ab der Fußgängerbrücke gerade an Winterabenden sehr dunkel. Es wurde von Eltern angeregt, in diesem Bereich Lampen anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1210

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterstützung der Jubiläumsfeier des Turnvereins 1875 Sindlingen e. V.

07.04.2025 | Aktualisiert am: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1200/6 Betreff: Unterstützung der Jubiläumsfeier des Turnvereins 1875 Sindlingen e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 6 unterstützt die Jubiläumsfeier anlässlich des 150 - jährigen Bestehens des Turnvereins Sindlingen 1875 e.V. mit einem Betrag in Höhe von 2.000,00 € aus seinem Budget. Das Geld soll vorrangig für die Durchführung und Organisation der Festtage vom 14. bis 15. Juni 2025 verwendet werden. Begründung: Mit über 1200 Mitgliedern ist der Turnverein 1875 e.V. der größte Sindlinger Verein und mit ca. 380 Schülern und Jugendlichen außerordentlich in der Jugendarbeit engagiert. Die Veranstaltungen zum Jubiläum geben dem Verein Gelegenheit, seine Aktivitäten in mehr als 20 Abteilungen und Sport-Gruppen in der Öffentlichkeit zu präsentieren und für seine Angebote zu werben. Mit der finanziellen Hilfe will der Ortsbeirat bei der Verwirklichung der Festivitäten unterstützend mitwirken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 398 2025 Die Vorlage OF 1200/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt

06.04.2025 | Aktualisiert am: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 1199/6 Betreff: Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt Der Ortsbeirat möge eine bessere Beschilderung für Radfahrende Richtung Stadtmitte auf der Straße Frankenfurt anregen. Der Vorschlag lautet: An den Einmündungen Am Auerborn und Am Ruhestein den Radfahrenden mittels Zeichen 301 (Vorfahrt an der nächsten Kreuzung) gewähren, um so mehr Klarheit und eine höhere Verkehrssicherheit zu schaffen. Begründung: Die bisherige Beschilderung ist verwirrend. Denn Am Auerborn wird eine generelle Vorfahrtstraße (Zeichen 306) ausgewiesen, also eine längere Strecke mit Vorfahrt für Radfahrende angekündigt. Schon bei der nächsten Einmündung wird aber mit einem relativ kleinen Schild (Zeichen 205) die Vorfahrt wieder genommen, ohne dass mit dem korrekten Zeichen (307) die generelle Vorfahrtstraße zuvor beendet wurde. An der nächsten Kreuzung folgt dann noch ein Stopp-Schild. Während Radfahrende zunächst in den Glauben versetzt werden, freie Fahrt zu haben, wird ihnen die gleich anschließend mit zwei unterschiedlichen Schildern wieder genommen: Das dient nicht der Verkehrssicherheit (s. Fotos). (Fotos: privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6818 2025 Die Vorlage OF 1199/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren Folgen

06.04.2025 | Aktualisiert am: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 1203/6 Betreff: Unterliederbach: Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren Folgen Vorgang: V 130/21 OBR 6; ST 2221/21; OM 2370/22 OBR 6; ST 2296/22; V 956/24 OBR 6; ST 1647/24 Bereits 2017 wurden Anfragen über die Fertigstellung des nördlichen Hortensienrings gestellt. Ebenso 2019. Als Grund wurde jeweils genannt, dass der Magistrat nach den Regelungen des Erschließungsvertrages Erschließungsanlagen vom Investor nur in einem einwandfreien Zustand übernimmt und dass dieser noch nicht hergestellt sei. Auch 2021 gab es Anfragen (V 130/2021), unter anderem ganz konkret: "Wann geht der nördliche Hortensienring in den Besitz der Stadt Frankfurt am Main über?" Die Antwort (ST 2221/2021), in der allerdings eine Mitteilung der Konversions - Grundstücksentwicklungs-gesellschaft mbH (KEG) weitergegeben wird, ist weniger konkret: "Unmittelbar nach Fertig-stellung und Bauabnahme (...) werden wir die Übergabe an die Stadt Frankfurt in Angriff nehmen". 2022 wurde die Beschattung des Spielplatzes beantragt (OM 2370/2022) und 2024 nachgefragt, warum diese immer noch nicht erfolgt ist (V 956/2024). In den entsprechenden Stellungnahmen heißt es unter anderem (ST 2296/2022): "Der Magistrat wird sich nach der Übertragung der Flächen, die für Ende 2022 vorgesehen ist, mit der Situation auseinandersetzen" und (ST 1647/2024): "... der Magistrat (...) geht von einer Übertragung Ende 2024 aus." Leider hat die Übertragung der sich im Eigentum der KEG befindenden Flächen an die Stadt Frankfurt am Main auch Ende 2024 nicht stattgefunden. Die Auswirkungen dieses Zustands sind für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr hinnehmbar: Straßen, insbesondere der Hortensienring, werden nicht gereinigt, da die FES nicht zuständig ist. Dies geschieht bestenfalls durch "Zuruf" durch ein von der KEG beauftragtes Unternehmen. Der Bolzplatz ist nicht im vollen Umfang nutzbar, ein Tor ist defekt und abgesperrt. Die Stadt ist nicht zuständig. Die Beschattung des Spielplatzes erfolgt nicht, die Stadt verweist auf die KEG, die wiederum keine Mittel für weitere Investitionen in den Spielplatz zur Verfügung hat. Dies vorausgeschickt, möge der der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Stand, was die Übernahme der Flächen von der KEG durch die Stadt Frankfurt am Main betrifft? 2. Was hat die Stadt Frankfurt bis jetzt gehindert, diese Flächen zu übernehmen, obwohl dies schon für Ende 2022 angekündigt wurde? 3. Sieht die Stadt Frankfurt am Main als 50%iger Gesellschafter der KEG eine Verantwortung dafür, dass die Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach endlich geklärt werden und wenn ja, was plant sie dafür zu tun? Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 130 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2221 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2370 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2296 Auskunftsersuchen vom 28.05.2024, V 956 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1647 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1161 2025 Die Vorlage OF 1203/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Gymnasium Römerhof: Sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den Schulsport

05.04.2025 | Aktualisiert am: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1190/6 Betreff: Gymnasium Römerhof: Sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den Schulsport Im Nachgang zur Informationsveranstaltung vom 17.03.2025 mit Stadträtin Sylvia Weber zur Vorstellung der Pläne zum Neubau des Gymnasiums Römerhof möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt die Konkretisierung der Planungen zum Neubau mit Beginn der Erschließungsmaßnahmen im Juni 2025 und Fertigstellung des ersten Bauabschnittes zum Schuljahreswechsel 2027/28. Der Magistrat wird gebeten, in Abweichung zur vorgestellten Planung einer Leichtbauhalle für den Sport, die ebenfalls 2027 fertiggestellt sein soll, zusätzlich als Interim sofort eine Traglufthalle für den Schulsport zu errichten Begründung: Die Schulgemeinde des Gymnasiums Römerhof wartet bereits seit mehr als sechs Jahren darauf, dass der Bau der neuen Schulgebäude und einer Turnhalle endlich beginnt. Seit seiner Gründung im Jahr 2018/19 ist das Gymnasium noch immer in Containern untergebracht. Es wird von vielen Kindern aus dem Frankfurter Westen besucht, insbesondere aus den angrenzenden Stadtteilen Nied und Griesheim. Obwohl es inzwischen konkrete Pläne für den Neubau gibt, macht es der Schulgemeinde Sorgen, dass bislang noch keine Bauanträge für die Erschließung eingereicht wurden, obwohl der Bau im Sommer starten soll. Auch für die geplante Sporthalle gibt es bisher keine detaillierten Pläne - dabei handelt es sich um ein standardisiertes Gebäude, das eigentlich leicht und schnell gebaut werden könnte. Die Dezernentin hat auf eine externe Beratungsfirma hingewiesen, die nun dafür zuständig ist, die Zeitpläne einzuhalten. Doch aufgrund der bisherigen Versäumnisse überzeugt dieser Hinweis nicht wirklich. Es ist aus den Erfahrungen der Vergangenheit zu befürchten, dass auch diesmal die Zeitpläne nicht eingehalten werden und es zu weiteren Verzögerungen kommen wird. Als Zwischenlösung war der Schulgemeinde im Jahr 2024 eine Traglufthalle für den Schulsport von der Dezernentin versprochen worden (das Gymnasium ist auf Sport spezialisiert). Nun will das Dezernat aber auf die versprochene Traglufthalle verzichten. Momentan müssen die Schülerinnen und Schüler jedoch lange Busfahrten in Kauf nehmen, um eine freie Turnhalle nutzen zu können. Durch die lange Anfahrts- und Abfahrtszeit bleibt teilweise kaum Zeit für den Sport. Das dies nun noch die nächsten 2 Jahre und mit großer Wahrscheinlich noch deutlich länger so bleiben wird, ist nicht akzeptabel. Nachdem die Schulgemeinde und die Schulkinder schon seit Jahren hingehalten wurden, scheint die Stadt nun auf Kosten der Schulkinder bei der Traglufthalle zu sparen. Die Halle war letztes Jahr zugesagt worden. Die Dezernentin hat der Schulgemeinde ihr Wort gegeben. Die Traglufthalle wird aber als Zwischenlösung für den Schulsport dringend benötigt und sollte innerhalb kürzester Zeit zu errichten sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, die Vorlage OF 1190/6 dem Ortsbeirat 2 zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen

05.04.2025 | Aktualisiert am: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1192/6 Betreff: Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen Vorgang: OM 867/21 OBR 6; ST 529/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 529/2022 zugesagten Maßnahmen zur Vermeidung des Parkens in den Kreuzungen der Mainzer Landstraße zu den Straßen - Am Mainplacken - Am Rosengarten und - Bildäckerstraße sehr zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Maßnahmen (Markierungen, Fahrradbügel oder Ähnliches) waren zugesagt worden, sind aber leider noch nicht umgesetzt. Die oben beschriebenen Kreuzungen werden sehr oft zugeparkt, so dass ein Fahren aus den Straßen "Am Mainplacken", "Am Rosengarten" und aus der "Bildäckerstraße" auf die Mainzer Landstraße nur "im Blindflug" möglich ist. Anwohner berichten von sehr gefährlichen Verkehrssituationen. Die zugesagten Maßnahmen sollten nun schnell und mit erhöhter Priorität umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 867 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6811 2025 Die Vorlage OF 1192/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Nied: Denisweg zwischen neuer Kleinfeldspielanlage und Fußgängerbrücke beleuchten

05.04.2025 | Aktualisiert am: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1197/6 Betreff: Nied: Denisweg zwischen neuer Kleinfeldspielanlage und Fußgängerbrücke beleuchten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Denisweg zwischen der neuen Kleinfeldspielanlage der FV Alemannia 08 Nied und der Fußgängerbrücke zu beleuchten. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass der Denisweg auf einer der bevorzugten Trassenvarianten für die Radschnellverbindung FRM 3 von Wiesbaden nach Frankfurt liegt und es hier in Zukunft zu Baumaßnahmen kommen könnte. Begründung: Die am 21.03.2025 vom Oberbürgermeister eröffnete Kleinfeldspielanlage oberhalb des Spielfeldes der Alemannia Nied erfreut sich bei Kindern und Jugendlichen großer Beliebtheit. Allerdings ist der Weg dorthin ab der Fußgängerbrücke gerade an den Winterabenden sehr dunkel. Hier wurde von Eltern angeregt, in diesem Bereich Lampen anzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6816 2025 Die Vorlage OF 1197/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sindlingen: Zu den Arbeiten und Planungen an der Villa Meister und am Park

03.04.2025 | Aktualisiert am: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 1202/6 Betreff: Sindlingen: Zu den Arbeiten und Planungen an der Villa Meister und am Park Es ist begrüßenswert, dass die Sanierung der Villa Meister in Sindlingen beginnt. Aus der Presse konnte man u.a. folgende Informationen entnehmen: Die Stadt Frankfurt hat der Cairos-Gruppe um den Unternehmer Markus Bube die Genehmigung für die Sanierung und den Umbau der Gründerzeitvilla erteilt. Geplant sind dort sechs Mietwohnungen sowie zwei Büroeinheiten. Die Arbeiten sollen bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Die Sanierung erfolgt in Abstimmung mit dem Denkmalamt, wobei historische Elemente erhalten bleiben sollen. Es sind umfangreiche Modernisierungen vorgesehen, darunter ein neuer Aufzug, eine barrierefreie Rampe und eine moderne Heizungsanlage. Ursprünglich wollte Bube den Erhalt der Anlage durch den Bau von sieben Wohnhäusern mit 36 Wohnungen entlang der Allesinastraße finanzieren, was jedoch von der Stadt blockiert wurde. Ein entsprechender Bauantrag wurde 2022 abgelehnt, woraufhin Bube Klage einreichte. Eine Entscheidung steht noch aus. Wie geht es mit dem Gelände weiter? Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu folgenden Fragen Auskunft zu erteilen: - Wird es möglich sein, im denkmalgeschützten Hauptgebäude bei der Aufteilung in 6 Wohn-einheiten und 2 Gewerbeeinheiten, so behutsam vorzugehen, dass die inneren Strukturen des Gebäudes mit ihrer herrschaftlichen Raumeinteilung und die historische Substanz mit ihrem ursprünglichen Charakter und ihre Ausstrahlung erhalten bleiben? - Gibt es Absprachen, die im Zusammenhang stehen zwischen der Sanierung des Hauptgebäudes und einem vom Investor gewünschten Neubau im Park? - Das bereits sanierte Gärtnerhaus scheint nun als Gewerbeimmobilie genutzt zu werden. Wie verträgt sich das mit der vorherigen Wohnnutzung und der Stellungnahme (ST 1028 2021), dass das Bestandsgebäude als Wohnfläche genutzt werden soll? - Ist geplant, den Park auf lange Sicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? - Wann sind Sanierungsarbeiten an der (halbhohen) Stützmauer, die marode scheint, am Feierabendweg geplant? Begründung: In der Bevölkerung in Sindlingen ist nicht nur der Wunsch nach bezahlbarem Wohnraum groß, sondern auch der, die Villa Meister mit ihrem Park weiterhin als besonderen kulturhistorischen Ort erleben zu können. Es besteht ein Informationsbedürfnis über die Zukunft des Geländes. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1160 2025 Die Vorlage OF 1202/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Zusätzlicher Spielplatz in Schwanheim

20.11.2014

Im Stadteil Schwanheim gibt es für die vielen Kleinkinder/Kinder nur ein geringes Angebot an Spielplätzen: den Waldspielplatz und den Spielplatz Mainblick. Beide sind oft überlaufen. Könnte man nicht die freie Grünfläche an der Ecke "Am Siechen" und "Vogesenstrasse" mit einigen Spielgeräten bestücken?

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a. ) " Seniorenbewegung " b.) Hunsrückstrassenbefahrung

13.10.2014

a. ) Diverse Mitbürger hätten gerne in Unterliederbach einen " Senioren"-Spielplatz sowie einen Barfußpfad eingerichtet. b. ) Wäre es möglich den Einbahnstraßenbereich der Hunsrückstraße für Fahrräder aufzumachen ? Es ist nämlich recht gefährlich von der Idarwaldstraße kommend auf die Liederbacherstraße in Richtung Wasgaustraße aufzufahren bzw. dort nach dem Schauen ( im Stehen ) schnell genug wieder anzufahren.

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Verbot von Fahrradfahrern auf dem Gehweg der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße

01.10.2014

Es sollte am nördlichsten Ende der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße das Fahrradfahren auf dem Gehweg verboten werden, da sich dieser an besagter Stelle sehr verengt. Da fahrradfahrende Kinder allerdings besonders geschützt werden müssen würde ich vorschlagen, dass das Verbot für Fahrradfahrende ab 12 Jahren gelten sollte, sodass die Nutzung des Gehweges ausschließlich Fußgängern, Joggern sowie Fahrradfahrenden Kindern unter 12 Jahren vorbehalten werden bzw. sein sollte.

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Sträucher in der Mainzer Landstraße deutlich und regelmäßig stutzen, oder komplett entfernen

01.10.2014

Es sollten die Sträucher in der Mainzer Landstraße zwischen der Waldschulstraße und dem Marderweg deutlich und regelmäßig gestutzt, oder die ungepflegten Pflanzen gänzlich beseitigt werden.

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Unterstand für die Bushaltestelle Rheinlandstraße errichten

30.09.2014

Für die Bushaltestelle Rheinlandstraße in Richtung Goldstein + Niederrad sollte ein Unterstand für wartende Fahrgäste errichtet werden, da diese sich bei Regen nirgendwo unterstellen können.

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Haltestelle Rheinlandstraße der Straßenbahnlinien 12, 15 und 16 behindertengerecht ausbauen

30.09.2014

Die Haltestelle Rheinlandstraße der Straßenbahnlinien 12, 15 und 16 sollte behindertengerecht ausgebaut werden, da hier unter anderem 4 Linienbuss halten.

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Laermschutz Wohngebiete an Autobahnen

24.09.2014

Wenn in Frankfurt ueber Laermbelaestigung gesprochen wird, dann meistens ueber Fluglaerm. Autoverkehr verursacht aber ebenso eine erhebliche Laermbelaestigung. Auf der A 66 Frankfurt Richtung Wiesbaden gab es frueher bis Zeilsheim eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Aus irgendwelchen Gruenden wurde diese vor 2-3 Jahren aufgehoben, d.h. ab der Abfahrt Jahrhunderthalle gibt es keine Begrenzung mehr. Das gleiche gilt in die Gegenrichtung. Die Laermbelaestigung hat dadurch bis in den alten Ortskern von Zeilsheim sehr zugenommen. Nun gibt es bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung genuegend ruecksichtslose Fahrer, die sich nicht daran halten. Das erlebe ich taeglich auf meiner Fahrt nach Frankfurt zwischen Nordwestkreuz und Miquellallee. Dennoch wird dort wenigstens nicht ganz so schnell gefahren, wie auf einer Strecke, auf der keine Beschraenkung herrscht. Mein Vorschlag waere, auf allen stadtnahen Autobahnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h pro Stunde einzufuehren und diese auch zu ueberwachen. Das geht in Muenchen auch, immerhin doppelt so gross wie Frankfurt und bekanntlich die attraktivste und eine der lebenswertesten Staedte Deutschlands und der Welt.

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Weiterführung der Linie 57

12.09.2014

Die Linie 57 soll Ende des Jahres eingestellt werden In Gesprächen mit vielen älteren Bürgerinnen und Bürger dieses Stadtteils, für die diese Linie einer erhebliche Erleichterung ihres täglichen Lebens bedeutet, ist das ein schwerer Schlag Die Einkaufsmöglichkeiten sind Fussläufig, gerade für ältere Menschen, kaum noch zu erreichen und das Einstellen der Buslinie 57 bedeutet für viele Mitbürger/innen eine schwerwiegende Einschränkung ihres täglichen Lebens Bitte stellen Sie Lebensqualität vor Rentabilität Die älteren Mitbürger/innen werden es Ihnen danken

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Fahrgastinformationen an allen Haltestellen der Straßenbahnen.

12.09.2014

Ich vermisse Fahrgastinformationanzeigen wie sie im Innenstadtbereich vorhanden sind auch in den Ortsteilen / Stadtrandlagen. Besonders an der Straßenbahnhaltestelle Niederrad Bahnhof fehlt eine solche Anzeige dringend. Auch gibt es Null Infos an der Endhaltestelle Rheinlandstraße. Vorbildlich ist der Ausbau und die behindertengerechte Erneuerung der Haltestelle Ferdinand Dirichs Weg. >>So sollten ALLE Haltestellen ausgebaut werden<<

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Busverbindung zwischen Nied-Ost und Straßenbahnlinie 17, via Rebstockbad

11.09.2014

Will man von Nied Ost mit öffentlichem Nahverkehr in die City, muss man sehr umständlich erst mit dem 59er Bus zur S-Bahn Station Nied, oder Griesheim fahren. Zum Rebstockbad und zur Messe, obwohl nur 3 KM entfernt, gelangt man gar nicht. Eine City-Bus Verbindung würde die Lücke schliessen. Oder eine andere Linienführung der Busse 59 und/oder 50.

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Express-Nachtbus: Hauptwache – Hauptbahnhof – Galluswarte – Griesheim Bf – Nied Bf – Höchst Bf

11.09.2014

Problembeschreibung: Die westlichen Stadtteile Frankfurts sind zu späten Uhrzeiten schlecht an die Innenstadt angebunden. Die letzten S-Bahnen in Richtung der westlichen Stadtteile Nied, Griesheim und Höchst fahren unter Woche als auch am Wochenende bereits um 01:12. Dies ist nicht zuletzt für junge Leute, die sich im Stadtzentrum aufhalten problematisch, da das Nachhausekommen ziemlich umständlich ist. Zwar gibt es regelmäßige Nachtbusse (z.B. n1, n8), die aber so gut wie immer überfüllt sind und aufgrund der zahlreichen Stationen im Vergleich zur eigentlichen Distanz der Strecke, sehr lange brauchen. Vorschlag: Einrichtung eines Express-Nachtbus, der (einmal pro Nacht oder nur am Wochenende) alle S-Bahnstationen der Linien S1 und S2 plus die Station Galluswarte abfährt. Eine mögliche Strecke wäre dabei: Hauptwache – Hauptbahnhof – Galluswarte – Griesheim Bf – Nied Bf – Höchst Bf Vorteile: - Steigerung der Attraktivität der westlichen Stadtteile vor allem für junge Leute, Studierende etc. - Entlastung der bereits vorhandenen Nachtbusse in westlicher Richtung und so Steigerung der Attraktivität des ÖPNV in diesem Bereich - Überschaubare Kosten/ Gar keine Zusatzkosten: Einmaliger Sonderbus oder Komprimierung des bisherigen Streckenverlaufs des n1/n8

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