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Ortsbeirat 6

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Unterliederbach: Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen

31.05.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2025, OF 1299/6 Betreff: Unterliederbach: Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen Vorgang: V 83/21 OBR 6; V 578/23 OBR 6; ST 909/23; ST 1327/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und inwieweit das derzeit ungenutzte Gelände an der Ecke Heimchenweg/Hermann-Waibel-Allee von der Stadt Frankfurt am Main angekauft oder dauerhaft gepachtet werden kann, um es als Festplatz für Veranstaltungen im Stadtteil Unterliederbach zu nutzen. Begründung: Der Freiwilligen Feuerwehr Unterliederbach wurde das Gelände vom derzeitigen Eigentümer für die Feier ihres 125-jährigen Jubiläums im Juni 2025 zur Verfügung gestellt. Nachdem das Gelände gemäß den Stellungnahmen des Magistrats ST 909/2023 (Nicht-Eignung als Bildungsstandort aufgrund der Seveso-Richtlinie) und ST 1327/2024 (neue konzeptionelle Ausrichtung mit Schwerpunkt auf Wohnen, Bildungscampus und temporären Nutzungen nach Bebauungsplan B 930) nicht mehr für den ursprünglich geplanten Bildungscampus vorgesehen ist, hat sich im Rahmen des genannten Jubiläums gezeigt, dass sich das Gelände sehr gut als Festplatz für den Stadtteil Unterliederbach eignet. Dies gilt insbesondere, weil einige Fahrgeschäfte der Unterliederbacher Kerb aufgrund gestiegener Flächenanforderungen nicht mehr auf dem Marktplatz aufgestellt werden können und dadurch im Festangebot fehlen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 83 Auskunftsersuchen vom 17.01.2023, V 578 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 909 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1372 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7502 2025 Die Vorlage OF 1299/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Frankfurter Westen: Flexiblere Nutzung der elektronischen Mainziel-Anzeiger im westlichen Straßenraum

30.05.2025 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2025, OF 1249/6 Betreff: Frankfurter Westen: Flexiblere Nutzung der elektronischen Mainziel-Anzeiger im westlichen Straßenraum Der elektronische Mainziel-Anzeiger ist im Frankfurter Straßenraum gut sichtbar und wird bislang überwiegend zur Darstellung von Verkehrsinformationen genutzt. In anderen europäischen Städten - etwa in Frankreich - ist eine flexiblere Nutzung dieser Infrastruktur üblich: Dort werden die Anzeiger ergänzend für Hinweise auf kulturelle Veranstaltungen, lokale Ereignisse und kurzfristige Mitteilungen aus der Stadtverwaltung verwendet. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob die im öffentlichen Straßenraum installierten elektronischen Mainziel-Anzeiger, insbesondere an den Haupt-Einfallstraßen im Frankfurter Westen, neben Verkehrsinformationen verstärkt auch zur Übermittlung weiterer städtischer Hinweise genutzt werden können, - und ob dafür eine Erweiterung des Nutzungskonzepts oder eine technische Anpassung erforderlich wäre. Dabei soll insbesondere in Erwägung gezogen werden, inwieweit auch Hinweise auf kulturelle Veranstaltungen, stadtteilbezogene Ereignisse oder kurzfristige Mitteilungen des Magistrats oder der Ortsbeiräte über diese Anzeiger kommuniziert werden können. Begründung: Gerade im Frankfurter Westen, wo viele Stadtteile eine hohe Diversität und ein reges kulturelles Leben aufweisen, könnte eine multifunktionale Nutzung der Anzeiger die Sichtbarkeit städtischer Angebote erhöhen, zur besseren Information der Bürger*innen beitragen und das lokale Gemeinschaftsgefühl stärken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1210 2025 Die Vorlage OF 1249/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Griesheim: Umbau der unbefestigten Behelfszuwegung zur Haltestelle „Jägerallee“ in Richtung Nied

28.05.2025 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, OF 1243/6 Betreff: Griesheim: Umbau der unbefestigten Behelfszuwegung zur Haltestelle "Jägerallee" in Richtung Nied Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die dort befindliche Haltestelle umgehend so umzubauen, damit diese von sämtlichen Nutzenden des ÖPNV (Ersatzstrecke Buslinie 59, Nachtbus 11 und SEV) barrierearm und mit einem befestigten Weg erreicht werden kann. Begründung: Durch die Umbaumaßnahmen am Bahnübergang Oeserstraße in Nied wird diese Haltestelle erneut als Ersatzhaltestelle für die Buslinie 59 benutzt. Ferner ist siei Haltestelle für den Nachtbus und für den Schienenersatzverkehr, wenn die Straßenbahnen ausfallen. Wer den Zugang zu der Haltestelle kennt, kann feststellen, dass diese nicht nur gelegentlich genutzt wird, sondern hier ein fester Trampelpfad besteht, der jedoch nicht geeignet ist für Menschen mit Einschränkungen oder Hilfsmitteln. Wie am 27.05.2025 in der Vorstellung der Umbauphasen des Bahnübergangs Oeserstraße mitgeteilt wurde, wird diese Haltestelle ab Juni erneut für den Halt des 59er Busses genutzt. Der Zustand der Haltestelle ist somit nicht mehr hinnehmbar. Der Ortsbeirat fordert daher, endlich eine für alle nutzbare Haltestelle einzurichten. Sollte es nicht im Grünbereich umgehend realisierbar sein, müssen im Straßenraum Vorkehrungen getroffen werden, damit die Haltstelle dort von allen gefahrlos genutzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1243/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Höchst: Aufstellung einer Litfaßsäule auf der Südseite des Bahnhofs „FrankfurtHöchst“

27.05.2025 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 1247/6 Betreff: Höchst: Aufstellung einer Litfaßsäule auf der Südseite des Bahnhofs "Frankfurt-Höchst" Immer wieder ist zu beobachten, dass Bürgerinnen und Bürger Kleinanzeigen, Veranstaltungshinweise und sonstige Aushänge an Laternen, Stromkästen, Bushaltestellen und Schaufenstern anbringen. Dies zeigt den Bedarf nach niederschwelligen Möglichkeiten, Informationen im Stadtteil sichtbar zu machen. Eine Litfaßsäule oder eine ähnliche öffentliche Fläche würde hier Abhilfe schaffen. Sie bietet die Möglichkeit, private oder nachbarschaftliche Informationen legal und geordnet zu verbreiten. Gleichzeitig würde sie dazu beitragen, das Erscheinungsbild des Stadtteils zu verbessern, da Wildplakatierungen zurückgehen könnten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 6 beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Südseite des Bahnhofs Frankfurt-Höchst eine Litfaßsäule oder eine vergleichbare Fläche für kostenlose Bürgerplakatierung zu errichten. Begründung: Ein Vorbild für eine solche Maßnahme ist Stockholm: Dort gibt es im öffentlichen Raum zahlreiche Flächen für nicht-kommerzielle Aushänge, die rege genutzt werden und das nachbarschaftliche Miteinander stärken. Eine ähnliche Lösung wäre auch für Frankfurt-Höchst ein Gewinn. Anlage Foto: Antragssteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7107 2025 Die Vorlage OF 1247/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Angekündigte Stahlabweiser in der Königsteiner Straße liefern

21.05.2025 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2025, OF 1241/6 Betreff: Angekündigte Stahlabweiser in der Königsteiner Straße liefern Vorgang: OM 4760/23 OBR 6; ST 547/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die versprochenen Stahlabweiser gegen Falschparker in der Königsteiner Straße Höhe Hausnummer 130 - 132 endlich montiert werden oder dem Ortsbeirat mitzuteilen, warum diese Maßnahme noch nicht umgesetzt wurde. Begründung: Der Magistrat hat auf eine Anregung (OM 4760/23) des Ortsbeirates 6 in der Stellungnahme ST 547 vom 08.03.2024 angekündigt, nach Prüfung, die geforderten Stahlabweiser im Laufe des ersten Halbjahres 2024 anzubringen. Leider ist dies noch nicht geschehen und es gab auch keine weitere Information des Magistrats. Zudem hat sich die Situation vor Ort nicht gebessert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4760 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 547 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7104 2025 Die Vorlage OF 1241/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: BFF

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OA (Anregungen OBR) · OB 6

Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim

20.05.2025 · Aktualisiert: 01.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2025, OA 559 entstanden aus Vorlage: OF 1216/6 vom 03.05.2025 Betreff: Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim Vorgang: OM 30/21 OBR 6; ST 1441/21; OA 123/22 OBR 6; OM 2352/22 OBR 6; ST 2335/22; OM 3837/23 OBR 6; ST 1676/23 Die Anzahl der Anregungen, die der Ortsbeirat 6 zu dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Wahlperiode gestellt hat, ist groß. Der Magistrat war bisher untätig. Damit die unerträgliche Situation nicht fortbesteht, muss dringend gehandelt werden. Die Vielzahl der vom Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser "Anregung" will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten Bevölkerungsschichten zugutekommt. Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft würden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der Stadt Frankfurt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort, ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße, die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden reinen Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat der weitgehend störungsfreie Ablauf am 1. Mai 2025 gezeigt, als die Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen vorgingen. Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung der Nutzung in Betracht gezogen werden. Da sich der Grillplatz im Landschaftsschutzgebiet Zone II befindet, ist es zwingend notwendig, an dieser Stelle regulierend einzugreifen - zum Schutz von Natur und Umwelt, aber auch im Sinne eines geordneten und verantwortungsvollen Freizeitbetriebs. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Maßnahmen zu ergreifen, die einen Betrieb des Grillplatzes gewährleisten und sicherstellen, dass es nicht weiterhin zu so umfangreichen und teilweise schwerwiegenden Verstößen gegen die Grünanlagensatzung, Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz im Bereich des Grillplatzes kommt. Letzteres gilt insbesondere für die Lärm- und Luftimmissionen des angrenzenden reinen Wohngebiets, die vom Grillplatz, der eine öffentliche Anlage darstellt, ausgehen; 2. dabei amtsübergreifend vorzugehen, da sich gezeigt hat, dass die aufgetretenen Mängel nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes fallen; 3. den Ortsbeirat 6 bei der Bestimmung der zu treffenden Maßnahmen rechtzeitig vor der Umsetzung der Maßnahmen mit einzubeziehen; 4. die Angelegenheit mit höchster Priorität zu behandeln, da sich die Situation vor Ort - von Ausnahmen abgesehen - immer weiter verschärft; 5. das Grünflächenamt und ggf. die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen, die ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes am Waldspielpark Schwanheim, der im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt, regelmäßig zu überwachen; 6. sicherzustellen, dass ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillflächen gegrillt wird und ein Grillen außerhalb dieser Bereiche unterbunden wird; 7. die Einhaltung der Müllentsorgungspflicht zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten ausreichen oder ergänzt werden müssen; 8. bei Bedarf zusätzliche Hinweisschilder zur Nutzung des Grillplatzes, zur Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitmenschen sowie zur Müllentsorgung anzubringen; 9. zu prüfen, ob temporäre oder dauerhafte Kontrollen (z. B. durch das Ordnungsamt oder beauftragte Sicherheitsdienste) insbesondere an Wochenenden und Feiertagen notwendig und möglich sind; 10. Maßnahmen zu ergreifen, um die umliegenden Waldflächen vor zunehmender Nutzung durch unerlaubtes Grillen, Verschmutzung und Trittschäden zu schützen; 11. geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen Parkdrucks rund um den Grillplatz zu ergreifen, insbesondere zur Verhinderung von Parken auf Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet, und zur Gewährleistung der Durchfahrt für Busse auf der Schwanheimer Bahnstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Anregung vom 11.01.2022, OA 123 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 362 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 559 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1271) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6309, 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.06.2025

OA (Anregungen OBR) · OB 6

Erhalt der Arbeitsplätze bei der Bayer AG/Standort Höchst stärken

20.05.2025 · Aktualisiert: 01.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2025, OA 560 entstanden aus Vorlage: OF 1230/6 vom 20.05.2025 Betreff: Erhalt der Arbeitsplätze bei der Bayer AG/Standort Höchst stärken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich gegenüber der Bayer AG für den Erhalt der Arbeitsplätze und Produktionsstätten im Industrieparkt Höchst über das Jahr 2028 hinaus einzusetzen. Zudem wird der Magistrat beauftragt, sich entschlossen und mit sinnvollen Maßnahmen zur Stärkung des Chemie- und Industriestandorts Industriepark Höchst einzusetzen. Begründung: Die Ankündigung der Bayer AG, ihre Betriebsstätten im Industriepark Höchst zum Ende des Jahres 2028 zu schließen und rund 500 Arbeitsplätze abzubauen, verstärkt die Sorgen um die Zukunft industrieller Arbeitsplätze in Frankfurt. Die von der Bayer AG genannten Gründe, wie aussichtsloser Wettbewerb mit ausländischen Produzenten bei diesen Produkten, lassen ein grundsätzliches Problem erkennen. Wie ähnliche Entscheidungen anderer Chemieunternehmen wie BASF zeigen, gelingt es trotz verbal gewünschter Verminderung der Abhängigkeit von ausländischen Anbietern und den Lieferwegen nicht, wichtige Produkte in bedeutsamen Anteilen in Deutschland zu produzieren. An der Stelle kann auch Oberbürgermeister Mike Josef seine Ankündigungen, den Chemiestandort zu unterstützen und zu fördern, Wirklichkeit werden lassen. Nicht nur beim Jahresempfang des Ortsbeirats 6 - Frankfurter Westen drückte Mike Josef seine Verbundenheit zum Industriepark aus. Der Weggang der Bayer AG, eines alten und angesehenen Chemiebetriebs, wäre auch für den gesamten Industriepark nachteilig. Dieser Mieter ist für das gesamte Werk auch als Auftraggeber und Kunde von großer Bedeutung. Deshalb wünscht sich der Ortsbeirat, dass der Magistrat sich für eine neue Entscheidung einsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 377 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 560 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6310, 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 17.06.2025

OF (Anträge OBR) · OB 6

Erhalt der Arbeitsplätze bei der Bayer AG/Standort Höchst stärken

20.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2025, OF 1230/6 Betreff: Erhalt der Arbeitsplätze bei der Bayer AG/Standort Höchst stärken Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich gegenüber der Bayer AG für den Erhalt der Arbeitsplätze und Produktionsstätten im Industrieparkt Höchst über das Jahr 2028 hinaus einzusetzen. Zudem setzt sich der Magistrat entschlossen und mit sinnvollen Maßnahmen zur Stärkung des Chemie- und Industriestandorts Industriepark Höchst ein. Begründung: Die Ankündigung der Bayer AG ihre Betriebsstätten im Industriepark Höchst zum Ende des Jahre 2028 zu schließen und rund 500 Arbeitsplätze abzubauen, verstärkt die Sorgen um die Zukunft industrieller Arbeitsplätze in Frankfurt. Die von Bayer genannten Gründe wie aussichtsloser Wettbewerb mit ausländischen Produzenten bei diesen Produkten lässt ein grundsätzliches Problem erkennen. Wie ähnliche Entscheidungen anderer Chemieunternehmen wie BASF zeigen gelingt es trotz verbal gewünschter Verminderung der Abhängigkeit von ausländischen Anbietern und den Lieferwegen nicht, wichtige Produkte in bedeutsamen Anteilen in Deutschland zu produzieren. Hier kann auch Oberbürgermeister Mike Josef, seine Ankündigungen, den Chemiestandort zu unterstützen und zu fördern, Wirklichkeit werden lassen. Nicht nur beim Jahresempfang des Ortsbeirats 6 - Frankfurter Westen drückte Mike Josef seine Verbundenheit zum Industriepark aus. Der Weggang der Bayer AG, eines alten und angesehenen Chemiebetriebs, wäre auch für den gesamten Industriepark nachteilig. Dieser Mieter ist für das gesamte Werk auch als Auftraggeber und Kunde von großer Bedeutung. Deshalb wünscht sich der Ortsbeirat, dass sich der Magistrat für eine neue Entscheidung einsetzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 560 2025 Die Vorlage OF 1230/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OI (Initiativen OBR) · OB 6

Zeilsheim: Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ - Froschbrunnenfest 14. Juni 2025

20.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Initiative vom 20.05.2025, OI 101 entstanden aus Vorlage: OF 1227/6 vom 18.05.2025 Betreff: Zeilsheim: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" - Froschbrunnenfest 14. Juni 2025 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl.d. Stv.-V., § 4994/24 Der Vereinsring Zeilsheim e. V. ist die Dachorganisation von derzeit 41 Zeilsheimer Vereinen mit über 3.500 Mitgliedern. Er plant auch in diesem Jahr, am 14. Juni 2025, das traditionsreiche Froschbrunnenfest. Der Vereinsring sieht sich in den letzten Jahren stark gestiegenen Kosten für Genehmigungen, Sicherheit, Versicherungen und technische Ausstattung ausgesetzt. Diese Kostensteigerung soll nicht auf die Standbetreiber - oft kleine Vereine oder lokale Initiativen - umgelegt werden, da dies deren Teilnahme gefährden würde. Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), gebeten, das traditionelle Froschbrunnenfest in Zeilsheim am 14. Juni 2025, welches der Vereinsring Zeilsheim e. V. organisiert, mit einem Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro zu unterstützen. Das Fest ist ein zentraler kultureller Anker im Stadtteil, der jährlich zahlreiche Besucher aus Zeilsheim und auch den umliegenden Orten bzw. Stadtteilen anzieht und das Gemeinschaftsleben stärkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 28.05.2025

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

Höchst: Liefereinfahrt Seniorenresidenz Domicil

20.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6974 entstanden aus Vorlage: OF 1210/6 vom 02.05.2025 Betreff: Höchst: Liefereinfahrt Seniorenresidenz Domicil Der Magistrat wird gebeten, in der Breuerwiesenstraße südlich der Einfahrt zum Parkplatz und zum Anlieferungsbereich für die Küche der Seniorenresidenz Domicil eine ca. zwei Meter lange Sperrfläche gegen das Parken zu markieren, damit der Lkw , der die Küche mit Lebensmitteln beliefert, in den Hof einfahren kann. Begründung: Die Küche der Seniorenresidenz Domicil wird über den Hof in der Breuerwiesenstraße beliefert, da an dieser Stelle ein direkter Zugang und die Zufahrt zur Küche besteht. Oft steht sehr knapp an der Einfahrt zum Hof ein Fahrzeug, sodass der Lkw nicht in die enge Hofeinfahrt einfahren kann. Am gegenüberliegenden Bereich zur Hofeinfahrt ist zwar Halteverbot angeordnet, dieser reicht aber nicht als Kurve zum Einfahren, außerdem wird dort trotzdem geparkt. Oft ist die Park- und Verkehrssituation insbesondere in der Anlieferungszeit am frühen Morgen jedoch so schwierig, dass der Lkw in der Palleskestraße halten muss, da er nicht in die Breuerwiesenstraße (Sackgasse) und dann in den Hof einfahren kann. Die ausfahrenden Anwohner und die einfahrenden Lehrerinnen und Lehrer der Helene-Lange-Schule blockieren sich in der engen Straße gegenseitig. Ein Ausladen von der Breuerwiesenstraße aus ist daher kaum möglich. Die Lebensmittel werden dann den weiten Weg von der Palleskestraße an der Einmündung der Breuerwiesenstraße bis zur Küche transportiert, was hygienische Probleme mit sich bringt. Mit dem Polizisten vor Ort wurde die Situation besprochen und eine Empfehlung zur Markierung einer ca. zwei Meter langen Sperrfläche gegen Parken südlich der Hofeinfahrt ausgesprochen. Bild aus Google.Maps, 02.05.2025/10:00 Uhr Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1643

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

Nied: Straßenmarkierungen an den beiden Bordsteinabsenkungen im Kreuzungsbereich WernerBockelmannStraße/MummvonSchwarzensteinStraße anbringen

20.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6975 entstanden aus Vorlage: OF 1211/6 vom 05.05.2025 Betreff: Nied: Straßenmarkierungen an den beiden Bordsteinabsenkungen im Kreuzungsbereich Werner-Bockelmann-Straße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Werner-Bockelmann- Straße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße die beiden Bordsteinabsenkungen gleich am Beginn der Mumm-von-Schwarzenstein-Straße durch Markierungen deutlich zu kennzeichnen, damit ersichtlicher wird, dass dort Parken verboten ist. Begründung: In dem benannten Kreuzungsbereich gibt es zwei Bordsteinabsenkungen, damit Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren sowie Rollstuhlfahrer ungehindert den Kreuzungsbereich überqueren können. Leider werden diese Stellen laut Aussagen von Bürgern oftmals zugeparkt. Es wurde der Wunsch geäußert, diese Bordsteinabsenkungen durch deutlich sichtbare Markierungen kenntlich zu machen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Parken an diesen kritischen Stellen unterbunden und die Sicherheit sowie Barrierefreiheit für die betroffenen Verkehrsteilnehmer verbessert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1645

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

Nied: Retablierung Bücherbus Nied-Süd

20.05.2025 · Aktualisiert: 01.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6976 entstanden aus Vorlage: OF 1212/6 vom 04.05.2025 Betreff: Nied: Retablierung Bücherbus Nied-Süd Vorgang: B 203/22; OM 2360/22 OBR 6; ST 639/23 Der Magistrat berichtete in seinem Bericht vom 06.05.2022, B 203, dass die Haltestelle des Bücherbusses in der Dürkheimer Straße aus verkehrstechnischen Gründen dauerhaft entfällt. Die Anregung OM 2360 aus 2022 hob die Möglichkeit hervor, den Platz in der Dürkheimer Straße 1 bis 5 (auf Höhe der Feuer- und Rettungswache 3) analog zum Schadstoffmobil der FES GmbH zu nutzen. In der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 639, wurde die Anregung des Ortsbeirats durch den Magistrat positiv aufgenommen. Einer Pressenotiz war nun zu entnehmen, dass mit der zugesagten Wiedereinrichtung frühestens 2026 zu rechnen ist. Aktuell besteht weiterhin ein Personal mangel und es fehlt ein zweiter Bus. Personalmangel und die Buskapazität dienten schon Ende 2022 als Argument, die Retablierung nicht durchführen zu können. Das Projekt "Sozialer Zusammenhalt" hat als eines seiner wichtigen Ziele die Förderung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft. Insbesondere in Nied-Süd, wo sich in der Vergangenheit eine Haltestelle befand, besteht ein enormer Bedarf für den Bücherbus. Aktuell gibt es im Stadtteil Nied zwei Haltestellen für den Bücherbus (die Fahrbibliothek). In der Regel werden die Haltestellen in der Werner-Bockelmann-Straße und in der Oeserstraße jeweils zwei Mal pro Monat angefahren. Die aktuellen Aushänge der Termine an den Haltestellen gehen bis Ende 2025. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob der Turnus ab Januar 2026 wieder auf folgende drei Standorte ausgeweitet werden kann, um das Angebot des Bücherbusses gleichmäßig über den Stadtteil zu verteilen: - Haltestelle 1: Oeserstraße; - Haltestelle 2: Werner-Bockelmann-Straße; - Haltestelle 3: Dürkheimer Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2360 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 639 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1430

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

Schwanheim: Bänke am Mainufer

20.05.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6977 entstanden aus Vorlage: OF 1215/6 vom 05.05.2025 Betreff: Schwanheim: Bänke am Mainufer Der Magistrat wird gebeten, auf Wunsch von Spaziergängern weitere Bänke am Schwanheimer Mainufer aufzustellen. Besonders auf der Strecke zwischen Schwanheimer Brücke und der Anlegestelle der Mainfähre Schwanheim-Höchst fehlen Ausruhmöglichkeiten. Begründung: Eine Bürgerin, die dort viel spazieren geht und immer eine Pause benötigt, wurde vom Grünflächenamt an den Ortsbeirat verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1363

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

Goldstein: Harthweg/Ecke Bruno-Stürmer-Straße

20.05.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6978 entstanden aus Vorlage: OF 1220/6 vom 05.05.2025 Betreff: Goldstein: Harthweg/Ecke Bruno-Stürmer-Straße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um an der im Betreff genannten Straßenecke das Befahren der Bruno-Stürmer-Straße mit Müllfahrzeugen zu ermöglichen. An dieser Stelle wird regelmäßig die Ecke verkehrswidrig zugeparkt und laut FES können ihre Fahrzeuge die Tonnen nicht anfahren und leeren. Begründung: Die Anwohner der Bruno-Stürmer-Straße wurden von der FES an den Ortsbeirat 6 verwiesen, um die ordnungsgemäßen Leerungen durch eine Anregung sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1303

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

Rattenbefall in Goldstein

20.05.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6979 entstanden aus Vorlage: OF 1221/6 vom 03.05.2025 Betreff: Rattenbefall in Goldstein Anwohner:innen haben dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass der Stadtteil Goldstein, insbesondere in den Straßen An der Schwarzbachmühle (Nähe Bunker und Kindertagesstätte), An der Herrenwiese/Schüttenhelmweg und rund um den Weg Am Försterpfad schwerwiegend von Ratten befallen ist. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Vermieterin der an dieser Stelle gelegenen Immobilien (die ABG) nichts oder nur unzureichende Maßnahmen unternehme, um die Rattenplage zu bekämpfen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. Maßnahmen einzuleiten, die eine Dezimierung der Ratten in den Bereichen, insbesondere in den Straßen An der Schwarzbachmühle (Nähe Bunker und Kindertagesstätte), An der Herrenwiese/Schüttenhelmweg, rund um den Weg Am Försterpfad und auf den umliegenden Grundstücken erwarten lassen; 2. dem Ortsbeirat darüber zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1493

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

Griesheim/Nied: Barrierefrei über den Lachegraben

20.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6980 entstanden aus Vorlage: OF 1224/6 vom 04.05.2025 Betreff: Griesheim/Nied: Barrierefrei über den Lachegraben Der Lachegraben trennt Griesheim und Nied. An einer Stelle überspannt eine Fußgängerbrücke den Lachegraben. Der Weg zur Brücke von Nieder Seite ist in Höhe Mumm-von-Schwarzenstein-Straße 120 bis 122 barrierefrei angelegt. Dann mündet die Brücke in einen Trampelpfad Richtung Rebhuhnstraße 31 bis 35 in Griesheim (Gemarkung 494, Flurstücksnummer 16/1). Dieser Trampelpfad ist bei schlechtem Wetter in einem beklagenswerten Zustand, insbesondere für Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der bestehende Trampelpfad (mittlerer Pfad auf dem beigefügten Foto) mit einer wasser-gebundenen Decke, analog zu den Wegen auf Nieder Seite, versehen werden kann. Diese Verbindung würde älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen den Weg in den parkähnlichen Bereich inklusive Spielplatz in Nied deutlich erleichtern und die Grünanlage auf Nieder Seite zugänglich und nutzbar machen. So können mit verhältnismäßig geringem Aufwand selbstständige Fortbewegung, unabhängige Lebensführung, Teilhabe sowie Begegnungen im Alltag ermöglicht werden. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1571

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

Demonstration mit Kundgebung zur Thematik „Musizieren statt Betonieren“ am 18.05.2025 auf der A 5 zwischen Auffahrt Niederrad und Abfahrt Westhafen - Ablehnung durch das Ordnungsamt

20.05.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6981 entstanden aus Vorlage: OF 1229/6 vom 18.05.2025 Betreff: Demonstration mit Kundgebung zur Thematik "Musizieren statt Betonieren" am 18.05.2025 auf der A 5 zwischen Auffahrt Niederrad und Abfahrt Westhafen - Ablehnung durch das Ordnungsamt Der Ortsbeirat schließt sich dem Protest der Bürgerinitiative an. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine Stellungnahme zur Ablehnung der im Betreff genannten Kundgebung abzugeben. Begründung: Das Bündnis "Stopp A 5 Ausbau" hatte für Sonntag, 18. Mai 2025, 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr, eine Demonstration und Kundgebung gegen die Erweiterung der Autobahn angemeldet. Sie sollte zum Teil auf der A 5 stattfinden, die für diesen Zeitraum - einem frühen Sonntagnachmittag - polizeilich zu sperren gewesen wäre. Der Antrag wurde am 20.03.2025 eingereicht, ein Kooperationsgespräch im Ordnungsamt fand am 22.04.2025 statt, die Auflagenverfügung der Behörde wurde am 08.05.2025 zugestellt. Teil der angemeldeten Kundgebung auf der Europabrücke sollte auch die Ehrung von Ludwig Gehm und weiterer Frankfurter Antifaschisten sein, die vor genau 90 Jahren, am 19.05.1935, eine Widerstandsaktion gegen die feierliche Eröffnung der Autobahn Frankfurt-Heidelberg in Anwesenheit Hitlers durchgeführt hatten. Sie hatten "Fort mit Hitler" und "Hitler = Krieg" auf die Fahrbahn gemalt und die Lautsprecheranlagen der Eröffnungsfeier sabotiert. Ludwig Gehm, nach 1945 Frankfurter SPD-Mitglied, hat darüber in einem von der Stadt Frankfurt veröffentlichten Tondokument berichtet (https://www.frankfurt1933-1945.de/fileadmin/user_upload/audio/a_hr_19330519_geh m.mp3;). Die Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt hat am 08.05.2025, also am 80. Jahrestag der Befreiung von Faschismus und Krieg, die angemeldete Route verboten und stattdessen eine andere Route vorgeschrieben, die keinerlei Verbindung mit der Autobahn und dem Eröffnungsdatum 1935 sowie der antifaschistischen Aktion Gehms mehr erkennen lässt. Das Hauptargument der Ordnungsbehörden besteht in einer Gefahrenprognose für den Fall einer A 5-Sperrung. Das anmeldende Bündnis hat beschlossen, nicht wieder, wie im September 2024, den Rechtsweg zu beschreiten, weil dessen Ausgang absehbar ist, sondern zu einer Kundgebung auf der Konstablerwache zum angemeldeten Zeitpunkt aufzurufen. Das Bündnis besteht aus über 60 zivilgesellschaftlichen Initiativen und Gruppen der Region, zu denen auch die hiesige Bürgerinitiative "Es ist zu laut" gehört. Die Bürgerinitiative hat im September vergangenen Jahres gemeinsam mit anderen Gruppen minutiös nachgewiesen, dass die Erweiterung der A 5 auf zehn Spuren auf der Basis der Zahlen des Bundesministeriums für Verkehr nicht notwendig, verkehrstechnisch nicht sinnvoll, nicht im offiziell veranschlagten Kostenrahmen zu finanzieren und überdies in zahlreichen Punkten für Anwohner und Anwohnerinnen, Klima, Natur- und Umweltschutz zu schwerwiegenden Folgen führen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1313

OF (Anträge OBR) · OB 6

Zeilsheim: Sondertopf „Stadtteile unterstützen“ - Froschbrunnenfest 14.06.2025

18.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2025, OF 1227/6 Betreff: Zeilsheim: Sondertopf "Stadtteile unterstützen" - Froschbrunnenfest 14.06.2025 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl.d. Stv.-V., § 4994/24 Der Vereinsring Zeilsheim e.V. ist die Dachorganisation von derzeit 41 Zeilsheimer Vereinen mit über 3.500 Mitgliedern. Er plant auch in diesem Jahr am 14. Juni 2025 das traditionsreiche Froschbrunnenfest. Der Vereinsring sieht sich in den letzten Jahren stark gestiegenen Kosten für Genehmigungen, Sicherheit, Versicherungen und technische Ausstattung ausgesetzt. Diese Kostensteigerung soll nicht auf die Standbetreiber - oft kleine Vereine oder lokale Initiativen - umgelegt werden, da dies deren Teilnahme gefährden würde. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Unter Bezugnahme auf den Etatantrag E 160/24 wird der Magistrat gebeten, das traditionelle Froschbrunnenfest in Zeilsheim am 14.06.2025, welches der Vereinsring Zeilsheim e.V. organisiert, mit einem Zuschuss in Höhe von 2.500 € unterstützen. Begründung: Das Fest ist ein zentraler kultureller Anker im Stadtteil, der jährlich zahlreiche Besucher aus Zeilsheim und auch den umliegenden Orten bzw. Stadtteilen anzieht und das Gemeinschaftsleben stärkt. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.05.2025, OF 1219/6 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Initiative OI 101 2025 1. Die Vorlage OF 1219/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1227/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1227/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Demonstration mit Kundgebung zur Thematik „Musizieren statt Betonieren“ am 18.05.2025 auf der A 5 (zwischen Auffahrt Niederrad und Abfahrt Westhafen - Ablehnung durch das Ordnungsamt

18.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2025, OF 1229/6 Betreff: Demonstration mit Kundgebung zur Thematik "Musizieren statt Betonieren" am 18.05.2025 auf der A 5 (zwischen Auffahrt Niederrad und Abfahrt Westhafen - Ablehnung durch das Ordnungsamt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat schließt sich dem Protest der BI an und fordert dem Magistrat zu einer Stellungnahme auf. Begründung: Das Bündnis "Stopp A5 - Ausbau" hatte für Sonntag, 18. Mai 2025, 11 - 15 Uhr eine Demonstration und Kundgebung gegen die Erweiterung der Autobahn angemeldet. Sie sollte zum Teil auf der Autobahn A5 stattfinden, die für diesen Zeitraum - einem frühen Sonntagnachmittag - polizeilich zu sperren gewesen wäre. Der Antrag wurde am 20.3. eingereicht, ein Kooperationsgespräch im Ordnungsamt fand am 22.4 statt, die Auflagenverfügung der Behörde wurde am 8. Mai zugestellt. Teil der angemeldeten Kundgebung auf der Europabrücke sollte auch die Ehrung von Ludwig Gehm und weiterer Frankfurter Antifaschisten sein, die vor genau 90 Jahren, am 19.5.1935 eine Widerstandsaktion gegen die feierliche Eröffnung der Autobahn Frankfurt - Heidelberg in Anwesenheit Hitlers durchgeführt hatten. Sie hatten "Fort mit Hitler" und "Hitler = Krieg" auf die Fahrbahn gemalt und die Lautsprecheranlagen der Eröffnungsfeier sabotiert. Ludwig Gehm, nach 1945 Frankfurter SPD-Mitglied, hat darüber in einem von der Stadt Frankfurt veröffentlichten Tondokument berichtet (https://www.frankfurt1933-1945.de/fileadmin/user_upload/audio/a_hr_19330519_geh m.mp3;). Die Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt hat am 8. Mai 2025, also am 80 Jahrestag der Befreiung von Faschismus und Krieg, die angemeldete Route verboten und stattdessen eine andere Route vorgeschrieben, die keinerlei Verbindung mit der Autobahn und dem Eröffnungsdatum 1935 sowie der antifaschistischen Aktion Gehms mehr erkennen lässt. Das Hauptargument der Ordnungsbehörden besteht in einer Gefahrenprognose für den Fall einer A5-Sperrung. Das anmeldende Bündnis hat beschlossen, nicht wieder, wie im September 2024, den Rechtsweg zu beschreiten, weil dessen Ausgang absehbar ist, sondern zu einer Kundgebung auf der Konstablerwache zum angemeldeten Zeitpunkt aufzurufen. Das Bündnis besteht aus über 60 zivilgesellschaftlichen Initiativen und Gruppen der Region, zu denen auch die hiesige BI "Es ist zu laut" gehört. Die BI hat im September vergangenen Jahres gemeinsam mit anderen Gruppen minutiös nachgewiesen, dass die Erweiterung der A5 auf zehn Spuren auf der Basis der Zahlen des Bundesverkehrsministeriums nicht notwendig, verkehrstechnisch nicht sinnvoll, nicht im offiziell veranschlagten Kostenrahmen zu finanzieren und überdies in zahlreichen Punkten für Anwohner und Anwohnerinnen, Klima, Natur- und Umweltschutz zu schwerwiegenden Folgen führen würde. Antragsteller: SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6981 2025 Die Vorlage OF 1229/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)

Parteien: SPD, Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Höchst: EttinghausenPlatz - Wann erfolgt die Umsetzung der Interimsmaßnahme und wie sind die Perspektiven für die Neugestaltung?

15.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2025, OF 1228/6 Betreff: Höchst: Ettinghausen-Platz - Wann erfolgt die Umsetzung der Interimsmaßnahme und wie sind die Perspektiven für die Neugestaltung? Der Ettinghausenplatz ist nicht nur ein Ort im Stadtteil Höchst, sondern ein Ort des historischen Gedenkens: Hier stand die letzte Höchster Synagoge, die in der Reichspogromnacht 1938 zerstört wurde. Der 9. November als Jahrestag dieser Ereignisse ist von zentraler Bedeutung für das Erinnern an die nationalsozialistischen Verbrechen. Im Jahr 2025 fällt dieses Datum zudem in das 80. Jahr nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs - ein Anlass von besonderem Gewicht, der eine würdige und sichtbare Auseinandersetzung mit der Geschichte verlangt. Gerade in diesem Gedenkjahr wäre es ein starkes Zeichen, den Ettinghausenplatz als Erinnerungsort sichtbar aufzuwerten - zumindest über eine Interimsgestaltung. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 6 als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum aktuellen Stand der geplanten Interimsmaßnahme zur Aufwertung des Ettinghausenplatzes sowie zur weiteren Umsetzung der beschlossenen Neugestaltung Stellung zu nehmen und insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wird seitens des Magistrats noch mit einer Umsetzung der Interimsmaßnahme bis zum 9. November 2025 gerechnet? 2. Warum wurde das geplante Treffen mit der Arbeitsgruppe Geschichte und Erinnerung kurzfristig abgesagt, obwohl ein hoher Informations- und Abstimmungsbedarf besteht? 3. Wie und zu welchem Zeitpunkt wird der Ortsbeirat 6 in die weiteren Planungen eingebunden - sowohl hinsichtlich der Interimsmaßnahme als auch der finalen Platzgestaltung? Begründung: Der Ettinghausenplatz, einst Standort der letzten Synagoge in Höchst, ist ein historisch bedeutsamer Ort, dessen heutige Gestaltung seinem Erbe nicht gerecht wird. Seit Jahrzehnten werden Verbesserungen gefordert - geschehen ist bisher wenig. Der 2022 entschiedene Wettbewerb zur Neugestaltung wurde bislang nicht umgesetzt; selbst die angekündigte Interimsmaßnahme droht im Verwaltungsprozess zu versanden. Und auch die Antwort des Magistrats auf die Frage F 3133 vom 27.03.2025 lässt wenig Hoffnung auf eine baldige Realisierung zu, obwohl Fördermittel aus dem Programm "Innenstadt Höchst" bereitstehen. Die kurzfristige Absage des Treffens mit der AG Geschichte und Erinnerung verstärkt den Eindruck mangelnder Priorisierung dieses Gedenkorts. Der Ortsbeirat fordert daher Klarheit, Transparenz und Einbindung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1192 2025 Die Vorlage OF 1228/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und GRÜNE mit der Maßgabe beschlossen, dass die folgenden zwei Ziffern hinzugefügt werden: "4. Möchte der Oberbürgermeister und Dezernent für die westlichen Stadtteile sich für den Ettinghausen-Platz genauso einsetzen wie für den Bolongaropalast? 5. Bekommt der Ortsbeirat 6 bis Ende des Kalenderjahres 2025 im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung einen konkreten Umsetzungsplan der finalen Platzgestaltung vorgestellt, die bis zum 90. Jahrestag der Reichspogromnacht umgesetzt wird?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Nied: Straßenmarkierungen an den beiden Bordsteinabsenkungen im Kreuzungsbereich WernerBockelmannStraße/MummvonSchwarzensteinStraße anbringen

05.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1211/6 Betreff: Nied: Straßenmarkierungen an den beiden Bordsteinabsenkungen im Kreuzungsbereich Werner-Bockelmann-Straße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße anbringen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Werner-Bockelmann-Str. / Mumm-von-Schwarzenstein-Str. die beiden Bordsteinabsenkungen gleich am Beginn der Mumm-von-Schwarzenstein-Str. durch Markierungen deutlich zu kennzeichnen, dass dort Parken verboten ist. Begründung: In dem benannten Kreuzungsbereich gibt es 2 Bordsteinabsenkungen, damit Personen mit Kinderwagen oder mit Rollatoren oder Rollstuhlfahrer unbehindert den Kreuzungsbereich überqueren können. Leider werden diese Stellen laut Aussagen von Bürgern oftmals zu geparkt. Es wurde der Wunsch geäußert, diese Bordsteinabsenkungen durch deutlich sichtbare Markierungen kenntlich zu machen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Parken an diesen kritischen Stellen unterbunden und die Sicherheit sowie Barrierefreiheit für die betreffenden Verkehrsteilnehmer verbessert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6975 2025 Die Vorlage OF 1211/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Schwanheim: Bänke am Mainufer

05.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1215/6 Betreff: Schwanheim: Bänke am Mainufer Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf Wunsch von Spaziergängern weitere Bänke am Schwanheimer Mainuferweg aufzustellen. Besonders auf der Strecke zwischen Schwanheimer Brücke und dem Fähranleger fehlen Ausruhmöglichkeiten. Begründung: Eine Bürgerin, die viel hier spazieren geht und immer eine Pause benötigt wurde vom Grünflächenamt an den Ortsbeirat verwiesen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6977 2025 Die Vorlage OF 1215/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“: Zeilsheimer Froschbrunnenfest

05.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1218/6 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen": Zeilsheimer Froschbrunnenfest Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Unter Bezugnahme auf den Etatantrag E 160/24 wird der Magistrat gebeten, das traditionelle Froschbrunnenfest in Zeilsheim am 14.6.25, welches der Vereinsring Zeilsheim e.V. organisiert, mit einem Zuschuss in Höhe von EUR 2.500,00 zu unterstützen. Begründung: Der Vereinsring Zeilsheim e.V. ist die Dachorganisation von derzeit 41 Zeilsheimer Vereinen mit über 3.500 Mitgliedern. Das von ihm seit vielen Jahren durchgeführte Froschbrunnenfest ist ein zentraler kultureller Anker im Stadtteil, der jährlich Besucher aus Zeilsheim und den umliegenden Stadtteilen anzieht und das Gemeinschaftsleben stärkt. Deutlich erhöhte Kosten für Genehmigungen, Sicherheit, Infrastruktur und Logistik begründen eine Förderung durch die Stadt Frankfurt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1218/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1227/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Goldstein: Harthweg/Ecke Bruno-Stürmer-Straße

05.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1220/6 Betreff: Goldstein: Harthweg/Ecke Bruno-Stürmer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen um an der o.g. Straßenecke das Befahren der Müllfahrzeuge in die Bruno-Stürmer-Str. zu ermöglichen. Hier wird regelmäßig die Ecke verkehrswidrig zu geparkt und lt. FES können ihre Fahrzeuge die Tonnen nicht anfahren und leeren. Begründung: Die Anwohner der Bruno-Stürmer-Str. wurden von der FES auf den Ortsbeirat 6 verwiesen um die ordnungsgemäßen Leerungen durch einen Antrag sicher zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6978 2025 Die Vorlage OF 1220/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Nied: Retablierung Bücherbus Nied-Süd

04.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2025, OF 1212/6 Betreff: Nied: Retablierung Bücherbus Nied-Süd Der Magistrat berichtete in seiner Stellungnahme B 203 vom 06.05.2022, dass die Haltestelle des Bücherbusses in der Dürkheimer Straße aus verkehrstechnischen Gründen dauerhaft entfällt. Die OM 2360 aus 2022 hob die Möglichkeit hervor, den Platz in der Dürkheimer Straße 1-5 (Höhe Feuer- und Rettungswache 3) analog zum Schadstoffmobil der FES GmbH zu nutzen. In der Stellungnahme ST 639 vom 06.03.2023 wurde die Anregung des Ortsbeirats durch den Magistrat positiv aufgenommen. Einer Pressenotiz war nun zu entnehmen, dass mit der zugesagten Wiedereinrichtung frühestens 2026 zu rechnen ist. Aktuell besteht weiterhin ein Personalmangel und es fehlt ein zweiter Bus. Personalmangel und die Buskapazität dienten schon Ende 2022 als Argument, die Re-Etablierung nicht durchführen zu können. Das Projekt "Sozialer Zusammenhalt" hat als eines seiner wichtigen Ziele die Förderung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft. Insbesondere in Nied Süd, in dem sich in der Vergangenheit eine Haltestelle befand, besteht ein enormer Bedarf für den Bücherbus. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Nachfolgendes zu prüfen und zu berichten: Aktuell gibt es im Stadtteil Nied zwei Haltestellen für den Bücherbus (die Fahrbibliothek). In der Regel werden die Haltestellen in der Werner-Bockelmann-Straße und in der Oeserstraße jeweils zwei Mal pro Monat angefahren. Die aktuellen Aushänge der Termine an den Haltestellen gehen bis Ende 2025. Um das Angebot des Bücherbusses gleichmäßig über den Stadtteil zu verteilen, bittet der Ortsbeirat darum zu prüfen, ob der Turnus ab Januar 2026 wieder auf drei Standorte ausgeweitet werden kann: Haltestelle 1: Oeserstraße Haltestelle 2: Werner-Bockelmann-Straße Haltestelle 3: Dürkheimer Straße Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6976 2025 Die Vorlage OF 1212/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Zeilsheim: Förderung Froschbrunnenfest

04.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2025, OF 1219/6 Betreff: Zeilsheim: Förderung Froschbrunnenfest Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Vereinsring Zeilsheim e.V. ist die Dachorganisation von derzeit 41 Zeilsheimer Vereinen mit über 3.500 Mitgliedern. Er plant auch in diesem Jahr am 14. Juni 2025 das traditions-reiche Froschbrunnenfest. Der Vereinsring sieht sich in den letzten Jahren stark gestiegenen Kosten für Genehmigungen, Sicherheit, Versicherungen und technische Ausstattung ausgesetzt. Diese Kostensteigerung soll nicht auf die Standbetreiber - oft kleine Vereine oder lokale Initiativen - umgelegt werden, da dies deren Teilnahme gefährden würde. Es soll mit einem Zuschuss in Höhe von 2.500 € aus Ortsbeiratsmitteln die Deckungslücke geschlossen werden, damit das Froschbrunnenfest auch in diesem Jahr in gewohnter Qualität angeboten werden kann. Begründung: Das Fest ist ein zentraler kultureller Anker im Stadtteil, der jährlich zahlreiche Besucher aus Zeilsheim und auch den umliegenden Orten bzw. Stadtteilen anzieht und das Gemeinschafts-leben stärkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.05.2025, OF 1227/6 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Initiative OI 101 2025 1. Die Vorlage OF 1219/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1227/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1227/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Griesheim: Altlast-Thematik auf dem Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim

04.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2025, OF 1223/6 Betreff: Griesheim: Altlast-Thematik auf dem Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim Auf dem Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim, der vom Projektentwickler BEOS zu einem Gewerbepark weiterentwickelt wird, finden aktuell massive Abbruch- und Bauarbeiten statt. Aus der Bevölkerung wird berichtet, dass von der S-Bahnstrecke im Vorbeifahren zu sehen ist, dass tiefe Eingriffe in den Boden erfolgen. Der Boden im gesamten Industrieparks gilt als Altlast mit Rückständen aus der Zeit der Chemie-Industrie. Es wird nun die Frage gestellt, wie sich diese Problematik mit den derzeit statt-findenden Bauarbeiten vereinbaren lässt. Der Ortsbeirat 6 begrüßt die Entwicklung des ehemaligen Chemie-Geländes in einen modernen Gewerbepark ausdrücklich, hält es gleichzeitig für wichtig, die aus der Bevölkerung vorgetragenen Fragen ernst zu nehmen und kompetent beantworten zu lassen. Der Ortsbeirat 6 fragt daher den Magistrat, 1. Welche Behörden sind für die Überwachung der Bauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim zuständig und wie intensiv erfolgt die Überwachung? 2. Wie tief wird in den Boden eingegriffen und wie wird sichergestellt, dass dabei nicht in mit Schadstoffen kontaminierte Schichten eingegriffen wird? 3. Wie wird das Konzept zur Sicherung der Altlasten auf dem Gelände in Zukunft umgesetzt? Begründung: Es ist sehr zu begrüßen, dass nun intensiv daran gearbeitet wird den Industriepark Griesheim zukunftsfähig weiterzuentwickeln und die Voraussetzungen zu schaffen, neue Strukturen aufzubauen. Diese Entwicklung bietet für Griesheim und Nied und darüber hinaus perspektivisch ganz Frankfurt einige Chancen, weil mit einer großen Anzahl von Arbeitsplätzen gerechnet werden kann. Gleichzeitig sollte bei aller Euphorie nicht vergessen werden, dass hier eine Altlastenproblematik besteht. Es wäre sehr wünschenswert, wenn die gestellten Fragen schnell und umfassend beantwortet werden könnten, denn die Bauarbeiten finden aktuell bereits in großem Umfang statt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1190 2025 Die Vorlage OF 1223/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung); SPD und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Griesheim/Nied: Barrierefrei über den Lachegraben

04.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2025, OF 1224/6 Betreff: Griesheim/Nied: Barrierefrei über den Lachegraben Der Lachegraben trennt Nied und Griesheim. An einer Stelle überspannt eine Fußgängerbrücke den Lachegraben. Der Weg zur Brücke von Nieder Seite ist in Höhe Mumm-von-Schwarzenstein-Straße 120-122 barrierefrei angelegt. Dann mündet die Brücke in einen Trampelpfad Richtung Rebhuhnstraße 31-35 in Griesheim (Gemarkung 494, Flur-stücksnummer 16/1, die historischen Flurstücke 17 und 18). Dieser Trampelpfad ist bei schlechtem Wetter in einem beklagenswerten Zustand, insbesondere für Rollatoren, Rollstühle und Kinderwägen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der bestehende Trampelpfad (mittlerer Pfad auf dem beigefügten Foto) mit einer wasser-gebundenen Decke, analog zu den Wegen auf Nieder Seite, versehen werden kann. Diese Verbindung würde älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen den Weg in den parkähnlichen Bereich inklusive Spielplatz in Nied deutlich erleichtern und die Grünanlage auf Nieder Seite zugänglich und nutzbar zu machen. So können mit verhältnismäßig geringem Aufwand selbständige Fortbewegung, unabhängige Lebensführung, Teilhabe sowie Begegnungen im Alltag ermöglicht werden. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Foto: privat Antragsteller: SPD GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6980 2025 Die Vorlage OF 1224/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, FDP und BFF gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung)

Parteien: SPD, GRÜNE, Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Frankfurter Westen: Stand der Umsetzung des Arten- und Biotopschutzkonzept (ABSK)

04.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2025, OF 1225/6 Betreff: Frankfurter Westen: Stand der Umsetzung des Arten- und Biotopschutzkonzept (ABSK) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, welche Maßnahmen sich für den Ortsbezirk 6 im Frankfurter Westen aus der Priorisierung des Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzept ergeben. Im ABSK geht es darum, die Vielfalt an Biotopen und Arten und gleichzeitig die hohe Lebensqualität für die Stadtbevölkerung zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Seit Corona ist die Tendenz der Stadtbevölkerung die Naherholungsgebiete im Stadtgebiet zu nutzen deutlich angestiegen. Die Fragestellung bezieht sich deshalb insbesondere für die Zielräume im Frankfurter Westen von hoher Wichtigkeit, die im ABSK mit höchster und sehr hoher Priorität versehen sind: - Sindlingen/Zeilsheim (ZR 19) - Sossenheimer Unterfeld inkl. Niedwald (ZR 28) - Frankfurter Stadtwald - Schwanheimer Wald (ZR 60.5) - Schwanheimer Düne (ZR 62) Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1191 2025 Die Vorlage OF 1225/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Frankfurter Westen: Vorstellung Machbarkeitsstudie Radschnellweg WiesbadenFrankfurt

04.05.2025 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2025, OF 1248/6 Betreff: Frankfurter Westen: Vorstellung Machbarkeitsstudie Radschnellweg Wiesbaden-Frankfurt Der Radschnellweg Wiesbaden-Frankfurt, der den Namen FrankfurtRheinMain 3 "FRM3" trägt, ist eine der drei geplanten Radschnellverbindungen der Region. Der FRM3 durchläuft auf dem Weg in die Frankfurter Innenstadt die vier Stadtteile Sindlingen, Höchst, Nied und Griesheim im Frankfurter Westen. Neben der Umsetzung der Regionaltangente West (RTW) und dem Konzept der "integrierten Nahmobilitäts- und Parkraumstudie Innenstadt Frankfurt Höchst" ist der FRM3 ein dritter wesentlicher Baustein der Verkehrspolitik im Frankfurter Westen für die Zukunft. Die neue SrV-Studie 2023 (System repräsentativer Verkehrsverhaltensdaten / Mobilität in Städten) ist ein Beleg für das veränderte Verhalten der Frankfurter*innen sich in der Stadt zu bewegen. Bei innerstädtischen Wegen lag der Anteil des Fußverkehrs bei 41 Prozent. Erstmals seit Beginn der Erhebung (1973) ist der Fußverkehr die am stärksten genutzte Fortbewegungsart in Frankfurt. Der motorisierte Individualverkehr ist auf dem Rückzug und liegt auf dem niedrigsten Wert seit 1998. Der Anteil des Fahrradverkehrs an der Verkehrsleistung ist auf 15 Prozent gestiegen. Insbesondere auf Wegen zwischen fünf und zehn Kilometern wird deutlich mehr Fahrrad gefahren (plus acht Prozent). Vorstellungstermine zur Umsetzung der Regionaltangente West und der integrierten Nahmobilitäts- und Parkraumstudie Innenstadt Frankfurt Höchst haben in der jüngeren Vergangenheit stattgefunden. Wie fügen sich die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie des FRM3 in die Planungen von RTW und der integrierten Nahmobilitäts- und Parkraumstudie Innenstadt Frankfurt Höchst ein? Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten eine Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie des FRM3 für den Frankfurter Westen (Ortsbezirk 6) für die Sitzung des Ortsbeirats 6 am 02. September 2025 zu initiieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7108 2025 Die Vorlage OF 1248/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Schwanheim: Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße

03.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 1213/6 Betreff: Schwanheim: Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat wie folgt aufzufordern: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Fußwege (1.) entlang der Rheinlandstraße, im Abschnitt zwischen Alt-Schwanheim und Lönsweg und (2.) entlang der Schwanheimer Bahnstraße, in dem die Schwanheimer Wiese querenden Abschnitt, besser beleuchtet werden können. Begründung: Die Fußwege befinden sich in den genannten Straßenabschnitten in einigem Abstand von der Straße, so dass die Straßenbeleuchtung nicht für die Fußwege effektiv wird. Neben dem Abstand ist Ursache hierfür, dass zwischen der Straßenbeleuchtung und den Fußwegen jeweils Bepflanzungen angelegt sind, die es verhindern, dass die Fußwege durch die Straßenbeleuchtung mit erhellt werden. In dem genannten Bereich der Rheinlandstraße hat das zur Folge, dass sich Personen, die entlang des Schwanheimer Forst abends sich auf dem Heimweg befinden, sehr unsicher fühlen. Im Bereich der Bahnhofstraße hat dies zur Folge, dass Jugendliche, die vom Fußballtraining auf dem Schwanheimer Sportplatz kommend, auf der Straße gehen. In den genannten Bereichen kommt erschwerend hinzu, dass in dem Gebüsch neben der Straße häufig Wildschweine anzutreffen sind. ANLAGE (Fotodokumentation) (c) Antragsteller Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1187 2025 Die Vorlage OF 1213/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40

03.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 1214/6 Betreff: Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, darzulegen a) ob für die umfangreichen Rundungen entlang der B40 zwischen Anschlussstelle, Schwanheim und Querspange Kelsterbach auf der (stadtauswärts) linken Seite eine Genehmigung vorgelegen hat und b) soweit dies nicht der Fall sein sollte, auf welcher Rechtsgrundlage diese Rodung beruht. Begründung: Anfang März 2025 wurden entlang des oben genannten Streckenabschnitts die aus der als Anlage beigefügten Bilddokumentation ersichtliche Rodung durchgeführt. Von der Rodung wurden auch solche Bäume nicht verschont, die in einem sicheren Abstand zu der B40 standen und die einen erheblichen Stammumfang hatten, sodass ihre Fällung mangels einer gesetzlichen Rechtsgrundlage einer Genehmigung bedurft hätten. Die Abholzung der Bepflanzung hat dazu geführt, dass das Naherholungsgebiet Schwanheimer Dünen und das gesamte Schwanheimer Unterfeld nunmehr stärkeren Lärmemissionen ausgesetzt ist, die von der B40 ausgehen und zuvor von der gerodeten Bewaldung abgeschirmt wurden. Anlage (Fotodokumentation) (c) Antragsteller (c) Antragsteller (c) Antragsteller Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1188 2025 Die Vorlage OF 1214/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Halbsatz hinzugefügt wird: "(. .) wie es mit einer Wiederaufforstung aussieht." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

Partei: SPD

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Schwanheim: Immer wieder und kein Ende - Der Grillplatz in Schwanheim

03.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 1216/6 Betreff: Schwanheim: Immer wieder und kein Ende - Der Grillplatz in Schwanheim Vorgang: OM 30/21 OBR 6; ST 1441/21; OA 123/22 OBR 6; OM 2352/22 OBR 6; ST 2335/22; OM 3837/23 OBR 6; ST 1676/23 Die Anzahl der Anträge, die der Ortsbeirat 6 zu dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Legislatur gestellt hat, ist zahlreich: Nr. Vorlage/Datum Betreff 1 OM 3837 2023 Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine Veränderung des katastrophalen Zustandes 2 OM 2352 2022 Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden 3 OM 30 2021 Schwanheim: Grillplatz 4 OA 123 2022 Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplatzen im Frankfurter Westen Magistrat ist untätig und setzt offenbar darauf, dass die Situation unerträglich wird. Die Vielzahl, der von dem Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser "Anregung" will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten Bevölkerungsschichten zugutekommt. Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft würden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der Stadt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort, ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße, die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden Reinen Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat der weitgehend störungsfreie Ablauf am 1. Mai 2025 gezeigt, als die Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen vorgingen. Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung der Nutzung in Betracht gezogen werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Das Stadtparlament wird aufgefordert, zu beschließen, den Magistrat aufzufordern, 1. Maßnahmen zu ergreifen, die einen Betrieb des Grillplatzes gewährleisten, der sicherstellt, dass es nicht weiterhin zu so umfangreichen und teilweise schwerwiegenden Verstößen gegen die Grünflächensatzung, Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz im Bereich des Grillplatzes kommt. Letzteres gilt insbesondere für die Lärm- und Luftimmissionen des angrenzenden reinen Wohngebiets, die von dem Grillplatz, der eine öffentliche Anlage darstellt, ausgehen; 2. hierbei amtsübergreifend vorzugehen, da sich gezeigt hat, dass die aufgetretenen Mängel nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes fallen; 3. den Ortsbeirat 6 bei der Bestimmung der zu treffenden Maßnahmen rechtzeitig vor der Umsetzung der Maßnahmen mit einzubeziehen und 4. die Angelegenheit mit höchster Priorität zu behandeln, da sich die Situation vor Ort - von Ausnahmen abgesehen - immer weiter verschärft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Anregung vom 11.01.2022, OA 123 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2335 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3837 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1676 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 559 2025 Die Vorlage OF 1216/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff in "Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim" geändert wird sowie folgende Änderungen vorgenommen werden: - der erste Satz des zweiten Absatzes wird wie folgt geändert: "Der Magistrat war bisher untätig. Damit die unerträgliche Situation nicht fortbesteht, muss dringend gehandelt werden."; - vor "Dies vorausgeschickt (. .)" wird der der Satz "Da sich der Grillplatz im Landschaftsschutzgebiet Zone II befindet, ist es zwingend notwendig, an dieser Stelle regulierend einzugreifen - zum Schutz von Natur und Umwelt, aber auch im Sinne eines geordneten und verantwortungsvollen Freizeitbetriebs."; - es werden sieben weitere Ziffern eingefügt. Diese lauten: "5. das Grünflächenamt und ggf. die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen, die ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes am Waldspielpark Schwanheim, der im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt, regelmäßig zu überwachen; 6. sicherzustellen, dass ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillflächen gegrillt wird und ein Grillen außerhalb dieser Bereiche unterbunden wird; 7. die Einhaltung der Müllentsorgungspflicht zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten ausreichen oder ergänzt werden müssen; 8. bei Bedarf zusätzliche Hinweisschilder zur Nutzung des Grillplatzes, zur Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitmenschen sowie zur Müllentsorgung anzubringen; 9. zu prüfen, ob temporäre oder dauerhafte Kontrollen (z. B. durch das Ordnungsamt oder beauftragte Sicherheitsdienste) insbesondere an Wochenenden und Feiertagen notwendig und möglich sind; 10. Maßnahmen zu ergreifen, um die umliegenden Waldflächen vor zunehmender Nutzung durch unerlaubtes Grillen, Verschmutzung und Trittschäden zu schützen; 11. geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen Parkdrucks rund um den Grillplatz zu ergreifen, insbesondere zur Verhinderung von Parken auf Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet und zur Gewährleistung der Durchfahrt für Busse auf der Schwanheimer Bahnstraße." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Rattenbefall in Goldstein-Süd

03.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 1221/6 Betreff: Rattenbefall in Goldstein-Süd Anwohner:innen haben dem Antragsteller mitgeteilt, dass die Siedlung Goldstein-Süd im Bereich rund um den Weg Am Försterpfad schwerwiegend von Ratten befallen ist. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Vermieterin der hier gelegenen Immobilien (die AGB Frankfurt), nichts oder nur unzureichende Maßnahmen unternehme, um die Rattenplage zu bekämpfen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) Maßnahmen einzuleiten, die eine Dezimierung der Ratten in dem Bereich rund um den Weg "Am Förderpfand" und auf den umliegenden Grundstücken erwarten lassen und b) hierüber dem Ortsbeirat zu berichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6979 2025 Die Vorlage OF 1221/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sich der Tenor auf ganz Goldstein bezieht und die folgenden Straßen sowohl in der Einleitung als auch bei Ziffer 1. explizit genannt werden: "An der Schwarzbachmühle (Nähe Bunker und Kindertagesstätte), An der Herrenwiese/Schüttenhelmweg, rund um den Weg am Försterpfad" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Höchst: Liefereinfahrt Seniorenresidenz Domicil

02.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2025, OF 1210/6 Betreff: Höchst: Liefereinfahrt Seniorenresidenz Domicil Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Breuerwiesenstraße-Straße südlich der Einfahrt zum Parkplatz und zum Anlieferungsbereich für die Küche der Seniorenresidenz Domicil eine ca. 2 m lange Sperrfläche gegen Parken zu markieren, damit der LKW, der die Küche mit Lebensmitteln beliefert, in den Hof einfahren kann. Begründung: Die Küche der Seniorenresidenz Domicil wird über den Hof in der Breuerwiesenstraße beliefert, da hier ein direkter Zugang und Zufahrt zur Küche besteht. Oft steht sehr knapp an der Einfahrt zum Hof ein Fahrzeug, so dass der LKW nicht in die enge Hofeinfahrt einfahren kann. Am gegenübeliegenden Bereich zur Hofeinfahrt ist zwar Halteverbot angeordnet, dies reicht aber nicht als Kurve zum Einfahren. Außerdem wird dort trotzdem geparkt. Oft ist die Park- und Verkehrssituation insbesondere in der Anlieferungszeit am frühen Morgen jedoch so schwierig, dass der LKW in der Palleskestraße halten muss, da er nicht in die Breuerwiesenstraße (Sackgasse) und dann in den Hof einfahren kann. Die ausfahrenden Anwohner und die einfahrenden Lehrer und Lehrerinnen der Helene-Lange-Schule blockieren sich in der engen Straße gegenseitig. Ein Ausladen von der Breuerwiesenstraße aus ist daher kaum möglich. Die Lebensmittel werden dann den weiten Weg von der Palleskestraße an der Einmündung der Breuerwiesenstraße aus bis zur Küche transportiert, das hygienische Probleme mit sich bringt. Mit dem Polizist vor Ort wurde die Situation besprochen und eine Empfehlung zur Markierung einer ca. 2 m lange Sperrfläche gegen Parken südlich der Hofeinfahrt ausgesprochen. Bild aus google.maps 2.5.25 /10 Uhr Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6974 2025 Die Vorlage OF 1210/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Zeilsheim: Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese

02.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2025, OF 1217/6 Betreff: Zeilsheim: Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese Vorgang: OM 3666/23 OBR 6; ST 1053/23 Wie in der ST 1053 angeregt haben sich ABG Holding als Eigentümerin der Zeilsheimer Ideenschmiede, Vertreter des Vereinsrings und interessierte Mitglieder des Ortsbeirates getroffen, um erste Schritte zur Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese zu besprechen und dem Ortsbeirat vorzuschlagen. Daher möge der Ortsbeirat beschließen, 1. Langfristplanung: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Beteiligung der Bürgerschaft eine Planung zur klimaangepassten Neugestaltung der Flächen zwischen der SAALBAU Stadthalle Zeilsheim und der Pfaffenwiese (Vorplatz Stadthalle zwischen Bechtenwaldstraße 17 und Kegelbahn 34, Parkplatz-Fläche zwischen Bechtenwaldstraße 5 + 11 und Kegelbahn 34 und Fläche entlang des Saalbau Gebäudes bis Hahnbergweg) zu erstellen. Dabei möge er prüfen, welche Förderinstrumente der Stadterneuerung in Zeilsheim Anwendung finden können. Das Konzept sollte die folgenden Elemente berücksichtigen: a) Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch einheitlichen Bodenbelag b) Neuordnung und ggf. Ergänzung der Bepflanzung entlang der Bechtenwaldstraße Höhe Nr. 6 bis zum Hahnbergweg c) Betrifft Fläche zwischen der Saalbau Stadthalle Zeilsheim und dem Pavillon (Bechtenwaldstraße 11): Umgestaltung unter Berücksichtigung verschiedener Nutzerinteressen, partielle Entsiegelung und Bepflanzung, Sitzgelegenheiten und Spielelemente für Kleinkinder, Mülleimer d) Betrifft Fläche zwischen den Pavillons, Bechtenwaldstraße 5 bis zur Pfaffenwiese: Neuordnung des Parkplatzes unter Beibehaltung der öffentlichen Stellplätze. Die Funktion des (Park-)Platzes soll um die Möglichkeit ergänzt werden, das Gelände für Stadtteilfeste (z.B. Weihnachtsmarkt, Familienfest) zu nutzen. Dies ist in die Planung mit einzubeziehen. 2. Kurzfristig und als Zwischenlösung umsetzbare Maßnahmen Der Magistrat wird gebeten in Abstimmung mit der ABG als Grundstückseigentümerin zeitnah (bis Ende 2026) eine temporäre Platzgestaltung vorzunehmen. Als Zwischenlösung könnten z.B. urbane Stadtmöbel mit Modulen für Pflanzen eingesetzt werden. Begründung: Der gesamte Raum zwischen Pfaffenwiese und Hahnbergweg erfüllt die Funktion eines Ortskerns im Stadtteil Zeilsheim. Hier konzentrieren sich Nutzungen wie Einzelhandel, ein Marktstand, Gastronomie, Wohnen, Dienstleistungen, Büros, eine Kita und eben die Stadthalle mit ihrem vielseitigen sportlichen und kulturellen Angebot und regen Vereinsleben. Die Fläche liegt zwischen den Bushaltestellen "Stadthalle Zeilsheim" bzw. Pfaffenwiese/Kolberger Weg" und dem Wohngebiet um die Bechtenwaldstraße, wird also in hohem Maße von Bürger*innen auf dem Weg zu bzw. von den Haltestellen gequert. Auch der jährliche Weihnachtsmarkt im Stadtteil findet hier statt. Damit sind bereits wichtige Voraussetzungen für die Entstehung eines lebendigen Ortskerns vorhanden, die durch gezielte bauliche und gestalterische Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität gestärkt werden müssen. Übergeordnetes Ziel der Neustrukturierung und Gestaltung ist die Schaffung eines multifunktionalen Raumes, der ein öffentlicher Kommunikationsraum und Anziehungspunkt werden soll. Insbesondere der Bereich vor der Stadthalle könnte bereits temporär durch Sitzgelegenheiten und Pflanzen aufgewertet werden, sodass als Alternative zu den umliegenden gastronomischen Angeboten ein konsumfreier Aufenthalt möglich wird. Mit einer solchen Zwischenlösung können wertvolle Erfahrungen mit Gestaltungselementen für die spätere Platzgestaltung gesammelt werden. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.05.2025, OF 1226/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3666 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1053 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 14 Die CDU-Fraktion stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung zur nächsten turnusmäßigen Sitzung. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1217/6 wird für erledigt erklärt. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird angeommen. 2. Die Vorlage OF 1226/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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Zeilsheim - Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese

02.05.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2025, OF 1226/6 Betreff: Zeilsheim - Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese Vorgang: OM 3666/23 OBR 6; ST 1053/23 Wie in der ST 1053 angeregt haben sich ABG Holding als Eigentümerin der Zeilsheimer Ideenschmiede, Vertreter des Vereinsrings und interessierte Mitglieder des Ortsbeirates getroffen, um erste Schritte zur Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese zu besprechen und dem Ortsbeirat vorzuschlagen. Daher möge der Ortsbeirat beschließen, 1. Langfristplanung: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Beteiligung der Bürgerschaft eine Planung zur klimaangepassten Neugestaltung der Flächen zwischen der SAALBAU Stadthalle Zeilsheim und der Pfaffenwiese (Vorplatz Stadthalle zwischen Bechtenwaldstraße 17 und Kegelbahn 34, Parkplatz-Fläche zwischen Bechtenwaldstraße 5 + 11 und Kegelbahn 34 und Fläche entlang des Saalbau Gebäudes bis Hahnbergweg) zu erstellen. Dabei möge er prüfen, welche Förderinstrumente der Stadterneuerung in Zeilsheim Anwendung finden können. Das Konzept sollte die folgenden Elemente berücksichtigen: a) Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch einheitlichen Bodenbelag b) Neuordnung und ggf. Ergänzung der Bepflanzung entlang der Bechtenwaldstraße Höhe Nr. 6 bis zum Hahnbergweg c) Betrifft Fläche zwischen der Saalbau Stadthalle Zeilsheim und dem Pavillon (Bechtenwaldstraße 11): Umgestaltung unter Berücksichtigung verschiedener Nutzerinteressen, partielle Entsiegelung und Bepflanzung, Sitzgelegenheiten und Spielelemente für Kleinkinder, Mülleimer d) Betrifft Fläche zwischen den Pavillons, Bechtenwaldstraße 5 bis zur Pfaffenwiese: Neuordnung des Parkplatzes unter Beibehaltung der öffentlichen Stellplätze. Die Funktion des (Park-)Platzes soll um die Möglichkeit ergänzt werden, das Gelände für Stadtteilfeste (z.B. Weihnachtsmarkt, Familienfest) zu nutzen. Dies ist in die Planung mit einzubeziehen. 2. Kurzfristig und als Zwischenlösung umsetzbare Maßnahmen Der Magistrat wird gebeten in Abstimmung mit der ABG als Grundstückseigentümerin zeitnah (bis Ende 2026) eine temporäre Platzgestaltung vorzunehmen. Als Zwischenlösung könnten z.B. urbane Stadtmöbel mit Modulen für Pflanzen eingesetzt werden. Begründung: Der gesamte Raum zwischen Pfaffenwiese und Hahnbergweg erfüllt die Funktion eines Ortskerns im Stadtteil Zeilsheim. Hier konzentrieren sich Nutzungen wie Einzelhandel, ein Marktstand, Gastronomie, Wohnen, Dienstleistungen, Büros, eine Kita und eben die Stadthalle mit ihrem vielseitigen sportlichen und kulturellen Angebot und regen Vereinsleben. Die Fläche liegt zwischen den Bushaltestellen "Stadthalle Zeilsheim" bzw. Pfaffenwiese/Kolberger Weg" und dem Wohngebiet um die Bechtenwaldstraße, wird also in hohem Maße von Bürger*innen auf dem Weg zu bzw. von den Haltestellen gequert. Auch der jährliche Weihnachtsmarkt im Stadtteil findet hier statt. Damit sind bereits wichtige Voraussetzungen für die Entstehung eines lebendigen Ortskerns vorhanden, die durch gezielte bauliche und gestalterische Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität gestärkt werden müssen. Übergeordnetes Ziel der Neustrukturierung und Gestaltung ist die Schaffung eines multifunktionalen Raumes, der ein öffentlicher Kommunikationsraum und Anziehungspunkt werden soll. Insbesondere der Bereich vor der Stadthalle könnte bereits temporär durch Sitzgelegenheiten und Pflanzen aufgewertet werden, sodass als Alternative zu den umliegenden gastronomischen Angeboten ein konsumfreier Aufenthalt möglich wird. Mit einer solchen Zwischenlösung können wertvolle Erfahrungen mit Gestaltungselementen für die spätere Platzgestaltung gesammelt werden. Antragsteller: SPD GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.05.2025, OF 1217/6 Nebenvorlage: Antrag vom 08.06.2025, OF 1250/6 Antrag vom 16.06.2025, OF 1251/6 Antrag vom 06.10.2025, OF 1290/6 Antrag vom 30.09.2025, OF 1291/6 Antrag vom 30.09.2025, OF 1292/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3666 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1053 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 14 Die CDU-Fraktion stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung zur nächsten turnusmäßigen Sitzung. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1217/6 wird für erledigt erklärt. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird angeommen. 2. Die Vorlage OF 1226/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7099 2025 Anregung an den Magistrat OM 7100 2025 1. Die Vorlage OF 1226/6 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1250/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1251/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im dritten Absatz der Begründung eingefügt wird, dass die Stellungnahme vom Grünflächenamt bearbeitet wurde. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 428 2025 Anregung an den Magistrat OM 7497 2025 1. Die Vorlage OF 1226/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1290/6 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 1291/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1292/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE, Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 6

Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130

28.04.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1222/6 Betreff: Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130 Vorgang: V 80/21 OBR 6; ST 1790/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, wie der Sachstand im Eigentumsbereich der ABG in der Ahornstraße/Froschhäuser Straße ist zu a) Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude und b) Planung der Nachverdichtung Begründung: Laut ST sollte mit den Sanierungsarbeiten in 2022 begonnen werden. Bisher wurde weder die überfällige Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude vollendet noch die Neubauten der angekündigten Wohnungen begonnen. Weder wurden dem Ortsbeirat bisher die Gründe genannt noch wurde mit den Bewohnern und Bewohnerinnen Auskünfte darüber erteilt, wie es konkret weitergehen soll. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb nicht wenigstens die Renovierung und Sanierung begonnen wurde, wenn man den Neubau zur Zeit nicht realisieren kann. Einerseits sollen die Menschen Energie einsparen und dem Wohnungsmangel soll dringend entgegengewirkt werden. Andererseits zwingt man hier die Menschen, weiter Energie zu verschwenden und dem Wohnungsmangel leistet man keine Abhilfe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 80 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1790 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1189 2025 Die Vorlage OF 1222/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregungen OBR) · OB 6

Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim

22.04.2025 · Aktualisiert: 11.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.04.2025, OA 544 entstanden aus Vorlage: OF 1188/6 vom 18.02.2025 Betreff: Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die "Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" zu ändern und damit dem Veranstalter des seit Jahren stattfindenden traditionellen Kinderfastnachtsumzugs in Griesheim durch die Straßen des Stadtteils (Griesheim-Süd) die Möglichkeit zu geben, den Auftrag und damit die anfallenden Kosten für die vorzunehmenden Sicherheitsvorkehrungen, die über das normale Maß der Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit hinausgehen, direkt auf dem Weg der Kostenübernahmeerklärung an die Stadt weiterzugeben; 2. die erforderlichen Finanzmittel ab dem Haushaltsjahr 2026 durch die geänderten außerordentlichen Sicherheitskosten für die Brauchtumspflege anzupassen; 3. das Land Hessen zu bitten, sich beim Bund für eine dauerhafte Übernahme der Kosten allgemeiner Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen, die über die direkte Gefahrenabwehr hinausgehen. Gleichzeitig soll das Land weiterhin zur Sicherung des Brauchtums beitragen. Begründung: Alljährlich führten die Griesheimer Kinder- und Jugendeinrichtungen am Rosenmontag ihren Kinderfastnachtsumzug durch die Straßen von Alt-Griesheim bis zum Bürgerhaus durch. Bürger und Geschäftsleute verteilten - im Gegensatz zu den großen Umzügen - die Kamellen von außen an die Kinder im Zug. Begleitet wurden sie von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten sowie Betreuern aus den Einrichtungen oder Eltern. Dieser Umzug ermöglichte allen Kindern Griesheims, am Zug teilzunehmen, vor allem auch den Kindern, die sonst nicht in den Genuss kommen, da ihre Eltern nicht zu den großen Umzügen fahren wollen oder können. Es war eine schöne, kurze, kunterbunte Veranstaltung der Griesheimer Kinder mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Geschäftsleuten in den Griesheimer Straßen, die sonst nicht dabei gewesen wären. Das Ganze fand statt, bevor in das Bürgerhaus in Griesheim zur Kinderfastnacht eingezogen wurde. Der Umzug verursachte kein Verkehrschaos und alle waren zufrieden. Jetzt wird im Genehmigungsverfahren zur Durchführung der Veranstaltung vom Veranstalter (IB-Jugendclub Griesheim) ein Sicherheitskonzept eingefordert, das eine vollständige seitliche Absicherung des Zuges durch mobile Fahrzeugsperren gewährleistet (Hintergrund: Magdeburg, Volkmarsen und nun - ganz aktuell - auch München). Ein solches Sicherheitskonzept ist vom Veranstalter - und letztendlich nicht nur von diesem Veranstalter in Griesheim, sondern stadtweit - unmöglich zu erbringen. Dabei handelt es sich um schweres Gerät, dessen Ausleihe nicht nur mit sehr hohen Kosten verbunden wäre, sondern darüber hinaus im Stadtteil Alt-Griesheim über Stunden ein zusätzliches Verkehrschaos verursachen würde. Dies alles wegen eines Umzuges, dessen Durchzugszeit selbst gerade einmal fünf Minuten betrüge. Ein alternativer Umzug, der ausschließlich auf Fußwege (z. B. dem Mainufer) ausweicht, wird von den beteiligten Vertreter*innen der Kindereinrichtungen sowie vom Veranstalter abgelehnt, da dies den Kinderfastnachtsumzug seines Wesenscharakters, wie zuvor aufgeführt, berauben würde. Außerdem wäre es auch dort, wenn man die Sicherheitsvorkehrungen so hoch ansiedeln möchte, nicht sicher, da auch dort Anschläge auf die Gruppe verübt werden könnten und auch dort hohe Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen werden müssten, um sicherzustellen, dass kein Kind in den Main fällt. Es ist nachvollziehbar, dass Sicherheit höchste Priorität hat. Wie die Veranstalter richtig darlegen, darf es andererseits aber nicht so sein, dass in der Konsequenz dieser Sicherheitslogik unsere Gesellschaft in Zukunft sich selbst einer Vielzahl von Veranstaltungen beraubt. Stadtteilfeste, Kulturfeste, Kinderfeste oder Umzüge bereichern unsere freiheitliche Gesellschaft und werden nur allzu oft von Vereinen, sozialen Trägern oder privaten Ehrenamtlichen organisiert, die niemals in der Lage sein werden, solch hohe Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Es kann dann - wenn überhaupt - nur noch kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen, insbesondere auch im öffentlichen Raum, geben, die vielen Menschen in Frankfurt nicht mehr zugänglich wären, und das kann nicht das Interesse der Stadt Frankfurt sein. Wie die Veranstalter in ihrem offenen Brief weiter richtig ausführen, bedeuten diese hohen Auflagen das Ende für den Griesheimer Kinderfastnachtsumzug mit einer mittlerweile 23-jährigen Tradition. Den Kindern, die zukünftig diese Umzüge nicht mehr erleben, wird eine weitere schöne Erinnerung aus ihrer Kindheit genommen. Es wäre ein Armutszeugnis unserer freiheitlichen Gesellschaft, wenn die Absage solcher Feste und Umzüge die gezogene Konsequenz aus den Amokfahrten und Anschlägen von Magdeburg bzw. München wäre. Die Leidtragenden sind dann nicht nur die Kinder, sondern auch das bunte kulturelle Zusammenleben, die Freiheit und nicht zuletzt auch die Demokratie. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 325 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 544 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 544 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6197, 36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 02.06.2025

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizieren

22.04.2025 · Aktualisiert: 30.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6807 entstanden aus Vorlage: OF 1169/6 vom 26.02.2025 Betreff: Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizieren Vorgang: OM 1325/22 OBR 6; ST 913/22 In der Pressekonferenz am 19. Dezember 2024 hat Oberbürgermeister Mike Josef gemeinsam mit Stadträtin Annette Rinn (Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz) das neue Sicherheitskonzept für Frankfurt-Höchst vorgestellt. Bereits seit Jahren setzt sich der Ortsbeirat für die Steigerung des Sicherheitsempfindens im Stadtteil Höchst ein. Insbesondere die Gebiete rund um den Höchster Bahnhof sowie im Bereich der Leverkuser Straße und Bolongarostraße sorgen seit Jahren für Beeinträchtigungen der Anwohner. Beschwerden im Hinblick auf die Müllsituation, Ruhestörungen und das generelle Sicherheitsempfinden sind bereits in einer Anregungsserie in den Jahren 2021 und 2022 Thema im Ortsbeirat 6 gewesen. Damals wurde um Kontrollen im Bereich der Leverkuser Straße gebeten, die dann auch auf den gesamten Bereich der Bolongarostraße ausgeweitet wurden. Aus den Kontrollen resultierten Einleitungen von Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie die gänzliche Sicherstellung von zwei Betrieben (Stellungnahme vom 19. April 2022, ST 913). Darüber hinaus teilte der Magistrat in selbiger Stellungnahme mit, dass vereinzelt die Bildung von Brennpunkten auf den beiden genannten Straßen zu beobachten sei. Der Ortsbeirat begrüßt nach mehreren Jahren der behördlichen Sensibilisierung, dass der Magistrat nun endlich die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen im Bahnhofsbereich erkannt hat und erste nachhaltige Maßnahmen verfügt hat. Die Situation vor Ort hat sich nach Zuschriften zahlreicher Bürgerinnen und Bürger in den letzten Monaten derart verschärft, dass dringend über eine Erweiterung des Sicherheitskonzeptes seitens des Magistrats nachgedacht werden sollte. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - das am 19. Dezember 2024 vorgestellte Sicherheitskonzept auch auf die Gebiete der Bolongarostraße sowie der Leverkuser Straße auszuweiten; - in die Modifizierung des Konzepts die Erfahrungswerte bereits stattgefundener Kontrollmaßnahmen (die damals Wirkung entfalteten), z. B. aus der Stellungnahme vom 19. April 2022, ST 913, einzubetten, um die sicherheitspolitische Lage im gesamten Stadtteil (u. a. auch an den Brennpunkten) nachhaltig zu verbessern; - die Einsatzzeiten entsprechend anzupassen, sodass insbesondere die Beschwerdezeiträume nach 19:00 Uhr (gerade in den Sommermonaten) mit abgedeckt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1325 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 913 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1258

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Straßensanierung AltSossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich vorantreiben

22.04.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6808 entstanden aus Vorlage: OF 1209/6 vom 26.02.2025 Betreff: Straßensanierung Alt-Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich vorantreiben Im Zuge mehrerer Teilabschnitte wurde vor einigen Jahren die Hauptverkehrsstraße (Alt-Sossenheim/Westerbachstraße) saniert. Dabei wurde der im Betreff genannte Teilabschnitt nicht miteinbezogen. Dies mag auch daran gelegen haben, dass man die aufwendigere Brückensanierung (über den Sulzbach) zunächst nicht durchführen wollte. Seinerzeit erfolgten an dieser Stelle bereits Gespräche mit dem zuständigen Fachamt sowie dem städtischen Stadtbezirksvorsteher. In den beschriebenen Gesprächen wurden bereits auch erste Ideenansätze entwickelt, die eine leicht veränderte Fahrbahnverschwenkung in Richtung Wiesenfeldstraße berücksichtigen. Dabei wird Sorge getragen, dass sich trotz der Verschwenkung die Parzellierung von bestehenden Grundstücken nicht verändert. Diese Fahrbahnveränderung erachteten die damaligen Funktionsträger als sinnig, um die entsprechenden Fußwege in der gesetzlich vorgeschriebenen Breite beidseitig zu führen. Derzeit ist ein Fußweg mit Kinderwagen oder Rollator kaum begehbar. Mittlerweile hat sich der Zustand mangels damaliger Sanierung derart verschlechtert, dass tiefe Spurrillen, die unter den Asphalt reichen, entstanden sind. Insbesondere die immer schwerer werdenden Busse sowie Lkws sorgen mangels Sanierung für große Erschütterungen im Bereich der umliegenden Häuser. Diese Erschütterungen führen auch zu Rissen am Immobilienbestand der Anwohner. Es muss daher dringend eine zeitnahe Sanierung des genannten Straßenabschnitts mit verändertem Fahrbahnverlauf bzw. veränderter Fahrbahnschwenkung unter Einbeziehung der oben genannten Ideenansätze erfolgen. Die Sanierung kann unabhängig von der Neugestaltung der Stadtteilmitte durchgeführt werden, da sich die Parzellierung der vorhandenen Grundstücke nicht ändert. Diese Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Sanierung des maroden Straßenabschnitts Alt-Sossenheim/Ecke Lindenscheidstraße - Alt-Sossenheim/Ecke Michaelstraße zeitnah zu veranlassen; 2. dabei nicht nur die Asphaltschicht, sondern auch die unteren Tragschichten aufgrund der Bodenwellen instand zu setzen; 3. bei der Sanierung des genannten Straßenabschnitts zugehörige Ideengebungen (wurden bei der Sanierung der restlichen Teilstücke der Straße Alt-Sossenheim zwischen Fachamt und Stadtbezirksvorsteher erörtert) einzuarbeiten, die eine leichte Fahrbahnverschwenkung in Richtung Wiesenfeldstraße berücksichtigen, um beidseitig einen nutzbaren Fußweg zu ermöglichen und den Immobilienbestand der Anwohner zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1306

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Griesheim: Mainuferweg für alle - Rücksicht macht Wege breit

22.04.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6809 entstanden aus Vorlage: OF 1189/6 vom 30.03.2025 Betreff: Griesheim: Mainuferweg für alle - Rücksicht macht Wege breit Vorgang: OM 4000/23 OBR 6; ST 2113/23 1. Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob die Piktogramme, welche in der Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2113, zugesagt wurden, aufgebracht wurden und bereits durch die Witterung völlig verschwunden sind, oder ob es vergessen wurde, die Piktogramme aufzubringen. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Piktogramme zu erneuern bzw. umgehend aufzubringen. 3. Der Magistrat wird gebeten, nicht nur die Piktogramme an der Staustufe und am Bürgermeister-Schubert-Park anzubringen, sondern ein weiteres Piktogramm nahe dem Denkmal am Ende der Hafnerstraße anzubringen. Begründung: Siehe Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4000, aus der die Stellungnahme ST 2113 hervorgeht. Ein weiteres Piktogramm nahe des Denkmals am Ende der Hafnerstraße würde die Fahrrad- und Scooterfahrenden, die an dieser Stelle auf den Mainuferweg über die Hafnerstraße kommen, ebenfalls darauf aufmerksam machen, auf dem Mainuferweg Rücksicht auf andere Wegnutzer und -nutzerinnen zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4000 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2113 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1308

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Höchst: Nutzung Neues Schloss

22.04.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6810 entstanden aus Vorlage: OF 1191/6 vom 06.04.2025 Betreff: Höchst: Nutzung Neues Schloss Der Magistrat wird gebeten, sich beim Besitzer des Neuen Schlosses in Höchst für eine sinnvolle Nutzung einzusetzen und darüber zu berichten. Mögliche Nutzungen könnten zum Beispiel eine Seniorenwohnanlage, eine Kita oder ein Mehrgenerationenh aus sein. Begründung: Der andauernde Leerstand ist eine Verschwendung und schadet dem Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1615 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen

22.04.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6811 entstanden aus Vorlage: OF 1192/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen Vorgang: OM 867/21 OBR 6; ST 529/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 529 zugesagten Maßnahmen zur Vermeidung des Parkens an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße zu den Straßen - Am Mainplacken; - Am Rosengarten; - Bildäckerstraße sehr zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Maßnahmen (Markierungen, Fahrradbügel oder Ähnliches) waren zugesagt worden, sind aber leider noch nicht umgesetzt. Die oben beschriebenen Kreuzungen werden sehr oft zugeparkt, sodass ein Fahren aus den Straßen Am Mainplacken, Am Rosengarten und aus der Bildäckerstraße auf die Mainzer Landstraße nur "im Blindflug" möglich ist. Anwohner berichten von sehr gefährlichen Verkehrssituationen. Die zugesagten Maßnahmen sollten nun schnell und mit erhöhter Priorität umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 867 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1461 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern

22.04.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6812 entstanden aus Vorlage: OF 1193/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Parken in der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 764 verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Parken in der Mainzer Landstraße zwischen Hausnummer 764 und der Straßenbahnhaltestelle "Luthmerstraße" mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Der beschriebene Bereich kurz hinter einem Zebrastreifen ist sehr eng. Wenn gegenüber der Hausnummer 764 ein Auto parkt, dann ist die kleine Mainzer Landstraße für größere Fahrzeuge wie zum Beispiel Müll- oder Rettungsfahrzeuge nicht mehr befahrbar (siehe Foto). Durch einen Poller, Fahrradbügel oder Ähnliches sollte das Parken an dieser Stelle verhindert werden. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1136

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen

22.04.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6813 entstanden aus Vorlage: OF 1194/6 vom 30.03.2025 Betreff: Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen Der Magistrat wird gebeten, auf der Oeserstraße zwischen dem beschrankten Bahnübergang und dem Friedhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Begründung: Auf dem genannten Abschnitt gilt aktuell eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Auf den Seitenstraßen (Birminghamstraße, Auf dem Gleichen, Im Sechholder) und im weiteren Verlauf der Oeserstraße bis Alt-Nied gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Schließen der etwa 250 Meter langen Lücke würde den Verkehrsfluss und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer deutlich verbessern und die Lärmbelastung verringern. Zur Umsetzung müsste lediglich ein Schild je Fahrtrichtung ausgetauscht werden. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1375

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens

22.04.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6814 entstanden aus Vorlage: OF 1195/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens Der Magistrat wird gebeten, die Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Mainzer Landstraße auszubessern. Begründung: Die Wege im beschriebenen Bereich (siehe Fotos) sind teilweise nicht mehr in einem guten Zustand. An bestimmten Stellen besteht die Oberfläche aus sehr großen und groben Steinen. Menschen mit Rollatoren haben nach eigener Aussage große Schwierigkeiten, diese Wege zu benutzen, weil sie mitunter mit den Rädern stecken bleiben. Auch für Personen mit Kinderwagen oder auch Radfahrer ruckelt es an bestimmten Stellen sehr stark, wenn darübergefahren wird. Teilweise weichen die Wegenutzer auf die Rasenflächen aus. Die betroffenen Stellen sollten so ausgebessert und/oder mit einem Belag versehen werden, dass sie wieder gefahrlos befahren werden können. Fotos: Google Maps (links) und Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1570 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

Belag der Sossenheimer Unterfeldbrücke erneuern

22.04.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6815 entstanden aus Vorlage: OF 1196/6 vom 05.04.2025 Betreff: Belag der Sossenheimer Unterfeldbrücke erneuern Der Magistrat wird gebeten, den ursprünglichen Teerbelag auf der Sossenheimer Unterfeldbrücke zu erneuern oder mit einem rutschfesten Alternativbelag aufzufrischen. Begründung: Der Teerbelag der Sossenheimer Unterfeldbrücke ist in der Gehwegmitte bereits so verschlissen, dass an dieser Stelle der Eisenbelag durchkommt. Dieser kann sich an Regentagen als sehr rutschig erweisen. Dies sollte durch einen neuen stabilen Belag verhindert werden. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1462 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

Nied: Denisweg zwischen neuer Kleinfeldspielanlage und Fußgängerbrücke beleuchten

22.04.2025 · Aktualisiert: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6816 entstanden aus Vorlage: OF 1197/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Denisweg zwischen neuer Kleinfeldspielanlage und Fußgängerbrücke beleuchten Der Magistrat wird gebeten, den Denisweg zwischen der neuen Kleinfeldspielanlage des FV Alemannia 08 Nied und der Fußgängerbrücke zu beleuchten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass der Denisweg auf einer der bevorzugten Trassenvarianten für die Radschnellverbindung FRM 3 von Wiesbaden nach Frankfurt liegt und es an dieser Stelle in Zukunft zu Baumaßnahmen kommen könnte. Begründung: Die am 21.03.2025 vom Oberbürgermeister eröffnete Kleinfeldspielanlage oberhalb des Spielfeldes des FV Alemannia 08 Nied erfreut sich bei Kindern und Jugendlichen großer Beliebtheit. Allerdings ist der Weg dorthin ab der Fußgängerbrücke gerade an Winterabenden sehr dunkel. Es wurde von Eltern angeregt, in diesem Bereich Lampen anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1210

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4

22.04.2025 · Aktualisiert: 25.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6817 entstanden aus Vorlage: OF 1198/6 vom 30.03.2025 Betreff: Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4 1. Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, warum der Bolzplatz östlich der Häuser der Mainzer Landstraße 750 bis 752 vor Jahren geschlossen und nicht wieder eröffnet wurde. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Pläne für das Grundstück vorliegen und die Fläche zeitnah wieder für die Kinder und Jugendlichen als Bolzplatz herzurichten und zu öffnen. Begründung: Generationen von Kindern und Jugendlichen haben ihre Kindheit auf dem einfachen Bolzplatz verbracht. Vor Jahren wurde das Gelände verschlossen und ist sich seitdem selbst überlassen und verwildert zunehmend. Die gesamte Fläche, an der täglich hunderte Menschen vorbei laufen oder fahren, befindet sich aktuell in einem bedauernswerten Zustand. Dies ist besonders bedauernswert, da sich in direkter Nachbarschaft die denkmalgeschützte Wohnanlage Heinrich-Stahl-Straße 2 bis 24 der städtischen Wohnungsbaugesellschaft befindet, zu der der Bolzplatz gehören müsste. Kinder und Jugendliche haben im näheren Umkreis keine Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen. Bahndamm und Tramgleise sind zusätzliche Barrieren, bevor hunderte Meter weiter der nächste Bolzplatz erreichbar ist. Quelle: eigenes Bild Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1398 Beratung im Ortsbeirat: 6

Ideen

Idee
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100 Meter Fuß-/Radweg zwischen Sossenheim & Eschborn

17.04.2015

Derzeit besteht für Fußgänger und Fahrradfahrer zwischen Sossenheim Friedhof und Eschborn nur die Möglichkeit am Straßenrand entlang zu laufen. Auf Eschborner Seite existiert Fuß-/Radweg bis hinter die Autobahnbrücke, auf Frankfurter Seite bis zum Friedhofseingang. Dazwischen ist eine Lücke, die bei feuchtem Wetter nur im Matsch zu begehen ist und generell gefährlich aufgrund der Ausfahrt der Autobahn, wie man deutlich an den LKW und Autospuren im Matsch sieht. Es fehlt hier lediglich ein kurzes Stück Weg von eventuell 100-200 Metern, um Sossenheimern und Eschbornern die andere Seite zu ermöglichen. Einen Alternativweg gibt es nicht, da die Autobahn keine Querung zulässt.

Idee
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Zusätzlicher Spielplatz in Schwanheim

20.11.2014

Im Stadteil Schwanheim gibt es für die vielen Kleinkinder/Kinder nur ein geringes Angebot an Spielplätzen: den Waldspielplatz und den Spielplatz Mainblick. Beide sind oft überlaufen. Könnte man nicht die freie Grünfläche an der Ecke "Am Siechen" und "Vogesenstrasse" mit einigen Spielgeräten bestücken?

Idee
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a. ) " Seniorenbewegung " b.) Hunsrückstrassenbefahrung

13.10.2014

a. ) Diverse Mitbürger hätten gerne in Unterliederbach einen " Senioren"-Spielplatz sowie einen Barfußpfad eingerichtet. b. ) Wäre es möglich den Einbahnstraßenbereich der Hunsrückstraße für Fahrräder aufzumachen ? Es ist nämlich recht gefährlich von der Idarwaldstraße kommend auf die Liederbacherstraße in Richtung Wasgaustraße aufzufahren bzw. dort nach dem Schauen ( im Stehen ) schnell genug wieder anzufahren.

Idee
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Verbot von Fahrradfahrern auf dem Gehweg der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße

01.10.2014

Es sollte am nördlichsten Ende der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße das Fahrradfahren auf dem Gehweg verboten werden, da sich dieser an besagter Stelle sehr verengt. Da fahrradfahrende Kinder allerdings besonders geschützt werden müssen würde ich vorschlagen, dass das Verbot für Fahrradfahrende ab 12 Jahren gelten sollte, sodass die Nutzung des Gehweges ausschließlich Fußgängern, Joggern sowie Fahrradfahrenden Kindern unter 12 Jahren vorbehalten werden bzw. sein sollte.

Idee
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Sträucher in der Mainzer Landstraße deutlich und regelmäßig stutzen, oder komplett entfernen

01.10.2014

Es sollten die Sträucher in der Mainzer Landstraße zwischen der Waldschulstraße und dem Marderweg deutlich und regelmäßig gestutzt, oder die ungepflegten Pflanzen gänzlich beseitigt werden.

Idee
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Unterstand für die Bushaltestelle Rheinlandstraße errichten

30.09.2014

Für die Bushaltestelle Rheinlandstraße in Richtung Goldstein + Niederrad sollte ein Unterstand für wartende Fahrgäste errichtet werden, da diese sich bei Regen nirgendwo unterstellen können.

Idee
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Haltestelle Rheinlandstraße der Straßenbahnlinien 12, 15 und 16 behindertengerecht ausbauen

30.09.2014

Die Haltestelle Rheinlandstraße der Straßenbahnlinien 12, 15 und 16 sollte behindertengerecht ausgebaut werden, da hier unter anderem 4 Linienbuss halten.

Idee
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Laermschutz Wohngebiete an Autobahnen

24.09.2014

Wenn in Frankfurt ueber Laermbelaestigung gesprochen wird, dann meistens ueber Fluglaerm. Autoverkehr verursacht aber ebenso eine erhebliche Laermbelaestigung. Auf der A 66 Frankfurt Richtung Wiesbaden gab es frueher bis Zeilsheim eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Aus irgendwelchen Gruenden wurde diese vor 2-3 Jahren aufgehoben, d.h. ab der Abfahrt Jahrhunderthalle gibt es keine Begrenzung mehr. Das gleiche gilt in die Gegenrichtung. Die Laermbelaestigung hat dadurch bis in den alten Ortskern von Zeilsheim sehr zugenommen. Nun gibt es bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung genuegend ruecksichtslose Fahrer, die sich nicht daran halten. Das erlebe ich taeglich auf meiner Fahrt nach Frankfurt zwischen Nordwestkreuz und Miquellallee. Dennoch wird dort wenigstens nicht ganz so schnell gefahren, wie auf einer Strecke, auf der keine Beschraenkung herrscht. Mein Vorschlag waere, auf allen stadtnahen Autobahnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h pro Stunde einzufuehren und diese auch zu ueberwachen. Das geht in Muenchen auch, immerhin doppelt so gross wie Frankfurt und bekanntlich die attraktivste und eine der lebenswertesten Staedte Deutschlands und der Welt.

Idee
1

Weiterführung der Linie 57

12.09.2014

Die Linie 57 soll Ende des Jahres eingestellt werden In Gesprächen mit vielen älteren Bürgerinnen und Bürger dieses Stadtteils, für die diese Linie einer erhebliche Erleichterung ihres täglichen Lebens bedeutet, ist das ein schwerer Schlag Die Einkaufsmöglichkeiten sind Fussläufig, gerade für ältere Menschen, kaum noch zu erreichen und das Einstellen der Buslinie 57 bedeutet für viele Mitbürger/innen eine schwerwiegende Einschränkung ihres täglichen Lebens Bitte stellen Sie Lebensqualität vor Rentabilität Die älteren Mitbürger/innen werden es Ihnen danken

Idee
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Fahrgastinformationen an allen Haltestellen der Straßenbahnen.

12.09.2014

Ich vermisse Fahrgastinformationanzeigen wie sie im Innenstadtbereich vorhanden sind auch in den Ortsteilen / Stadtrandlagen. Besonders an der Straßenbahnhaltestelle Niederrad Bahnhof fehlt eine solche Anzeige dringend. Auch gibt es Null Infos an der Endhaltestelle Rheinlandstraße. Vorbildlich ist der Ausbau und die behindertengerechte Erneuerung der Haltestelle Ferdinand Dirichs Weg. >>So sollten ALLE Haltestellen ausgebaut werden<<

Idee
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Busverbindung zwischen Nied-Ost und Straßenbahnlinie 17, via Rebstockbad

11.09.2014

Will man von Nied Ost mit öffentlichem Nahverkehr in die City, muss man sehr umständlich erst mit dem 59er Bus zur S-Bahn Station Nied, oder Griesheim fahren. Zum Rebstockbad und zur Messe, obwohl nur 3 KM entfernt, gelangt man gar nicht. Eine City-Bus Verbindung würde die Lücke schliessen. Oder eine andere Linienführung der Busse 59 und/oder 50.

Idee
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Express-Nachtbus: Hauptwache – Hauptbahnhof – Galluswarte – Griesheim Bf – Nied Bf – Höchst Bf

11.09.2014

Problembeschreibung: Die westlichen Stadtteile Frankfurts sind zu späten Uhrzeiten schlecht an die Innenstadt angebunden. Die letzten S-Bahnen in Richtung der westlichen Stadtteile Nied, Griesheim und Höchst fahren unter Woche als auch am Wochenende bereits um 01:12. Dies ist nicht zuletzt für junge Leute, die sich im Stadtzentrum aufhalten problematisch, da das Nachhausekommen ziemlich umständlich ist. Zwar gibt es regelmäßige Nachtbusse (z.B. n1, n8), die aber so gut wie immer überfüllt sind und aufgrund der zahlreichen Stationen im Vergleich zur eigentlichen Distanz der Strecke, sehr lange brauchen. Vorschlag: Einrichtung eines Express-Nachtbus, der (einmal pro Nacht oder nur am Wochenende) alle S-Bahnstationen der Linien S1 und S2 plus die Station Galluswarte abfährt. Eine mögliche Strecke wäre dabei: Hauptwache – Hauptbahnhof – Galluswarte – Griesheim Bf – Nied Bf – Höchst Bf Vorteile: - Steigerung der Attraktivität der westlichen Stadtteile vor allem für junge Leute, Studierende etc. - Entlastung der bereits vorhandenen Nachtbusse in westlicher Richtung und so Steigerung der Attraktivität des ÖPNV in diesem Bereich - Überschaubare Kosten/ Gar keine Zusatzkosten: Einmaliger Sonderbus oder Komprimierung des bisherigen Streckenverlaufs des n1/n8