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Schwanheim: Immer wieder und kein Ende - Der Grillplatz in Schwanheim

Vorlagentyp: OFSPD
14 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert Maßnahmen zur Verbesserung des Grillplatzes in Schwanheim, um die bestehenden Probleme wie Lärm und Hygiene zu beheben. Ziel ist es, den Grillplatz als wichtigen Freizeitort für die Bevölkerung zu erhalten und die Situation vor Ort nachhaltig zu verbessern.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Antrag

Die Anzahl der Anträge, die der Ortsbeirat 6 zu dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Legislatur gestellt hat, ist zahlreich:

Nr.Vorlage/DatumBetreff
1OM 3837 2023Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine
Veränderung des katastrophalen Zustandes 2OM 2352 2022Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische
und rechtswidrige Zustände beenden 3OM 30 2021Schwanheim: Grillplatz
4OA 123 2022Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von
Grillplatzen im Frankfurter Westen

Magistrat ist untätig und setzt offenbar darauf, dass die Situation unerträglich wird.

Die Vielzahl, der von dem Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser "Anregung" will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten Bevölkerungsschichten zugutekommt.

Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft würden.

Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der Stadt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort, ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße, die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden Reinen Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat der weitgehend störungsfreie Ablauf am

  1. Mai 2025 gezeigt, als die Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen vorgingen.

Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung der Nutzung in Betracht gezogen werden.

Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen:

Das Stadtparlament wird aufgefordert, zu beschließen, den Magistrat aufzufordern,

  1. Maßnahmen zu ergreifen, die einen Betrieb des Grillplatzes gewährleisten, der sicherstellt, dass es nicht weiterhin zu so umfangreichen und teilweise schwerwiegenden Verstößen gegen die Grünflächensatzung, Straßenverkehrsordnung und das Bundesimmissionsschutzgesetz im Bereich des Grillplatzes kommt. Letzteres gilt insbesondere für die Lärm- und Luftimmissionen des angrenzenden reinen Wohngebiets, die von dem Grillplatz, der eine öffentliche Anlage darstellt, ausgehen;

2. hierbei amtsübergreifend vorzugehen, da sich gezeigt hat, dass die aufgetretenen Mängel nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes fallen;

3. den Ortsbeirat 6 bei der Bestimmung der zu treffenden Maßnahmen rechtzeitig vor der Umsetzung der Maßnahmen mit einzubeziehen und

4. die Angelegenheit mit höchster Priorität zu behandeln, da sich die Situation vor Ort - von Ausnahmen abgesehen - immer weiter verschärft.

Begründung

Ende - Der Grillplatz in Schwanheim Vorgang: OM 30/21 OBR 6; ST 1441/21; OA 123/22 OBR 6; OM 2352/22 OBR 6; ST 2335/22; OM 3837/23 OBR 6; ST 1676/23 Die Anzahl der Anträge, die der Ortsbeirat 6 zu dem Grillplatz in Schwanheim allein in dieser Legislatur gestellt hat, ist zahlreich: Nr. Vorlage/Datum Betreff 1 OM 3837 2023 Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine Veränderung des katastrophalen Zustandes 2 OM 2352 2022 Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden 3 OM 30 2021 Schwanheim: Grillplatz 4 OA 123 2022 Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplatzen im Frankfurter Westen Magistrat ist untätig und setzt offenbar darauf, dass die Situation unerträglich wird. Die Vielzahl, der von dem Ortsbeirat eingebrachten Anregungen wurde überwiegend nicht oder nur sehr unzureichend umgesetzt. Das betrifft insbesondere Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und ein besseres Parkplatzmanagement. Anstatt solche Maßnahmen zu ergreifen, wurde seitens des Magistrat (Grünflächenamt) angeregt, dass der Ortsbeirat eine Schließung des Grillplatzes beantragen solle. Dieser "Anregung" will der Ortsbeirat mehrheitlich nicht folgen, da der Grillplatz ein wichtiges Angebot für diejenigen Bevölkerungskreise darstellt, die über keinen Zugang zu einem Garten verfügen. Die Schließung des Grillplatzes wäre somit der Wegfall eines Leistungsangebotes der Stadt, das weniger privilegierten Bevölkerungsschichten zugutekommt. Zudem ist zu befürchten, dass es durch die Schließung des Grillplatzes zu einer entsprechenden wilden Nutzung des Schwanheimer Forstes kommt und damit die oben geschilderten Probleme noch verschärft würden. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass durch eine bessere Information, unter anderem auf der Webseite der Stadt, aber auch durch ausführlichere Hinweisschilder vor Ort, ggf. die Verteilung von Flyern, die Bereitstellung von mehr funktionierenden Toilettenhäuschen und ein früheres und entschiedenes Vorgehen gegen Verstöße, die sich jeweils bereits frühzeitig abzeichnen (umfangreiches, rücksichtsloses und ordnungswidriges Parken, Aufbau großer Musikanlagen etc.) die Situation so verbessern ließe, dass die Interessen der Anrainer in dem angrenzenden Reinen Wohngebiet und die des Naturschutzes besser geschützt werden können. Das hat der weitgehend störungsfreie Ablauf am

  1. Mai 2025 gezeigt, als die Ordnungskräfte rechtzeitig und angemessen durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen vorgingen. Insbesondere muss ein Konzept zur Kontingentierung der Nutzung in Betracht gezogen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. April 2021OFOF 16/6Schwanheim: GrillplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 1. Mai 2021OFOF 28/6Grillplatz SchwanheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 4. Mai 2021OMOM 30Schwanheim: GrillplatzDirektanregung
  4. 16. August 2021STST 1441Schwanheim GrillplatzStellungnahme
  5. 16. August 2021STST 1440Schwanheim: Ortstermin am Grillplatz SchwanheimStellungnahme
  6. 23. August 2021OFOF 149/6Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtwidrige Zustände beendenOrtsbeiratsantrag · CDU
  7. 5. Dezember 2021OFOF 306/6Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen GrillverbotenOrtsbeiratsantrag · SPD
  8. 28. Juni 2022OMOM 2352Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beendenDirektanregung
  9. 10. Oktober 2022STST 2335Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beendenStellungnahme
  10. 9. Dezember 2022BB 476Schwanheim: Entwicklung eines Konzeptes für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen GrillverbotenMagistratsbericht
  11. 28. März 2023OFOF 746/6Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine Veränderung des katastrophalen ZustandesOrtsbeiratsantrag · SPD
  12. 25. April 2023OMOM 3837Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine Veränderung des katastrophalen ZustandesDirektanregung
  13. 7. August 2023STST 1676Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine Veränderung des katastrophalen ZustandesStellungnahme
  14. 3. Mai 2025Sie sind hier
    OFOF 1216/6Schwanheim: Immer wieder und kein Ende - Der Grillplatz in Schwanheim
    Ortsbeiratsantrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 39 · 20.05.2025
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung OA 559 2025 Die Vorlage OF 1216/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff in "Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim" geändert wird sowie folgende Änderungen vorgenommen werden: - der erste Satz des zweiten Absatzes wird wie folgt geändert: "Der Magistrat war bisher untätig. Damit die unerträgliche Situation nicht fortbesteht, muss dringend gehandelt werden."; - vor "Dies vorausgeschickt (. .)" wird der der Satz "Da sich der Grillplatz im Landschaftsschutzgebiet Zone II befindet, ist es zwingend notwendig, an dieser Stelle regulierend einzugreifen - zum Schutz von Natur und Umwelt, aber auch im Sinne eines geordneten und verantwortungsvollen Freizeitbetriebs."; - es werden sieben weitere Ziffern eingefügt. Diese lauten: "5. das Grünflächenamt und ggf. die Untere Naturschutzbehörde zu veranlassen, die ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes am Waldspielpark Schwanheim, der im Landschaftsschutzgebiet Zone II liegt, regelmäßig zu überwachen; 6. sicherzustellen, dass ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillflächen gegrillt wird und ein Grillen außerhalb dieser Bereiche unterbunden wird; 7. die Einhaltung der Müllentsorgungspflicht zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten ausreichen oder ergänzt werden müssen; 8. bei Bedarf zusätzliche Hinweisschilder zur Nutzung des Grillplatzes, zur Rücksichtnahme auf Umwelt und Mitmenschen sowie zur Müllentsorgung anzubringen; 9. zu prüfen, ob temporäre oder dauerhafte Kontrollen (z. B. durch das Ordnungsamt oder beauftragte Sicherheitsdienste) insbesondere an Wochenenden und Feiertagen notwendig und möglich sind; 10. Maßnahmen zu ergreifen, um die umliegenden Waldflächen vor zunehmender Nutzung durch unerlaubtes Grillen, Verschmutzung und Trittschäden zu schützen; 11. geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen Parkdrucks rund um den Grillplatz zu ergreifen, insbesondere zur Verhinderung von Parken auf Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet und zur Gewährleistung der Durchfahrt für Busse auf der Schwanheimer Bahnstraße."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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