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Ortsbeiräte
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Schwanheim: Grillplatz

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin auf dem Schwanheimer Grillplatz anzuberaumen und notwendige Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen. Dies soll dazu dienen, die Beschwerden der Anwohner hinsichtlich Lärmbelästigungen, Vermüllung und andere Beeinträchtigungen zu adressieren und den Grillplatz sicher und sauber zu halten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, den im letzten Jahr nicht stattgefundenen Ortstermin auf dem Schwanheimer Grillplatz dringend noch vor Saisonbeginn anzuberaumen sowie wieder einen Sicherheitsdienst an den Sommerwochenenden einzusetzen. Der Magistrat soll den Ortstermin an einem Freitag- oder Samstagabend und nicht zu früh im Jahr anberaumen, um sicherzustellen, dass ein Bild über die starke Frequentierung des Grillplatzes und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen für Natur und Sicherheit vermittelt wird. Neben der Anberaumung eines Ortstermins soll der Magistrat mitteilen, 1. warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden ist, obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist, 2. wie nach Aufhebung des nächtlichen Grillverbotes von dem Grillplatz ausgehende Lärmbelästigungen wirksam bekämpft werden können, 3. wie bei dem fast gänzlichen Fehlen einer Begrenzung des Grillplatzes sichergestellt werden soll, dass nicht auch neben dem Grillplatz im unmittelbar angrenzenden Forst gegrillt wird, 4. wie sichergestellt werden kann, dass Fleisch, das in nicht unerheblichen Mengen liegen gelassen wird, nicht von Wildtieren gefressen wird (insbesondere bei Seuchengefahr), und 5. wie künftig verhindert werden soll, dass trotz der in circa 300 Meter Entfernung aufgestellten mobilen Toiletten die Umgebung des Grillplatzes erheblich mit Fäkalien verunreinigt wird.

Begründung

Anwohner haben sich wiederholt über die - massive Vermüllung, - nächtliche Lärmbelästigungen, - durch das Verbrennen von Plastikflaschen verursachte unzumutbare Luftverschmutzungen, - herumliegende Fäkalien und - offenes Feuer rund um den Grillplatz beschwert. Unter anderem wurde gefordert, dass die Bestreifung des Grillplatzes, insbesondere zu den Abendstunden, ausgeweitet wird. Nach einem Hinweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mannheim, Urteil vom 11.04.1994, Aktenzeichen: 1 S 1081/93, wonach jeglicher von einem Grillplatz ausgehender Lärm unzumutbar ist, wenn dieser nach der offiziellen Schließung weiterbenutzt wird, wurde die zeitliche Beschränkung aufgehoben. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die zeitliche Beschränkung, die dem Schutz der Nachbarschaft dient, aufgehoben worden ist, nachdem sich die Nachbarn insbesondere über den Lärm beschwert haben. Es drängt sich der Verdacht auf, dass den Nachbarn ein effektiver Schutz gegen den von dem Grillplatz ausgehenden Lärm genommen wird, indem die zeitliche Nutzungsbeschränkung aufgehoben wird, anstatt sie effektiv durchzusetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2021 richtete Ortsbeirat 6 diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 306/6 zurück — Ortsbeiratsantrag von SPD, beschlossen am 5. Dezember 2021. Der Magistrat antwortete am 16. August 2021 mit der Stellungnahme ST 1441. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 15 Wochen.

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